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Offener Brief an den Rat der EKD. Einfache Verantwortungsdiffusion oder komplexer Schlampenverein?

Hier die nicht beantwortetete Anfrage der Petentin der von Bischöfin Fehrs geleiteten Hamburger Unterstützungsleistungs-/Anerkennungskommission an die Kirchenleitung vom 14.11.2023.1 Sie gehört zu dem, was die Ratspräsidentin Kurschus in den letzten Tagen vor ihrem Rücktritt am 20.11.2023 noch „auf dem Tisch“ hatte.

Die Petentin und ich haben uns entschieden, diese Anfrage hier als offenen Brief zu veröffentlichen. Es ist ja immerhin möglich, dass Ratspräsidentin Kurschus versäumt hat, sie ihrer Amtsnachfolgerin, Bischöfin Fehrs, zu übergeben. Vielleicht hat Frau Kurschus sie „aus Versehen“ mitgenommen, als sie – im Frieden mit sich selbst und Gott, aber nicht mit der Petentin und mir – die evangelische Kirche durch deren Bielefelder Hinterausgang verließ.

Falls ihr das passiert wäre, würde der mit dieser bisher unbeantworteten Anfrage verbundene Entscheidungsprozess bezüglich des weiteren Vorgehens im Falle des von Bischöfin Fehrs bewusst und wohl auch vorsätzlich gegen die Wand gefahrenen Aufarbeitungsprozess der Petentin vielleicht erst nach der übernächsten Missbrauchsstudie zu einem Abschluss kommen.

Frau Dr. Arns2, heute nicht mehr im Kirchendienst, hatte nach der verantwortungsdiffundierenden Vermittlung von Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt die „Verfahrenskoordination“ übernommen. Aber weder Frau Dr. Arns noch sonst jemand von den in dieser Anfrage angesprochenen Kirchenleuten hatte dafür gesorgt, dass es eine(n) NachfolgerIn gibt für das Amt der Koordination der Verfahren „Ermittlung der Oberkirchenrät*innen gegen Pastor R.“ und „Aufarbeitungsprozess der Unterstützungsleistungs-/Anerkennungskommission zum Wohle der Petentin“. Dieses Amt ist mit Frau Dr. Arns aus der evangelischen Kirche verschwunden und bleibt es wohl auch. Denn diese Anfrage wurde von niemandem der vor Gott und dem eigenen Gewissen alle gleich (nicht) verantwortlichen Kirchenleitenden beantwortet. Vielleicht will sich Bischöfin Fehrs für die Aufgabe der Verfahrenskoordination bewerben – schwieriger als bei der Quadratur des Kreises der Bearbeitung der Beschwerde gegen eine gewisse Bischöfin Fehrs kann es für die amtierende EKD-Ratsvorsitzende Fehrs eigentlich ja auch nicht mehr werden.3

Anfrage zu meinem Status als Petentin von Bischöfin Fehrs

Am 14.11.2023 schrieb4 die Petentin an Ratspräsidentin Kurschus, stellvertretende Ratspräsidentin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, Oberkirchenrat Lenz, Propst Bräsen, Herrn Kluck, Frau Dr. Arns und die Mitglieder der Anerkennungskommission:

Sehr geehrte Frauen Ratspräsidentin Kurschus, stellvertretende Ratspräsidentin Fehrs und Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, (am 04.02.2024: sehr geehrte Mitglieder des Rates der EKD), sehr geehrte Herren Oberkirchenrat Lenz, Propst Bräsen und Kluck, sehr geehrte Frau Dr. Arns, sehr geehrte Mitglieder der Anerkennungskommission5,

nachdem mir nun niemand von Ihnen mehr geantwortet hat, auch und vor allem nicht Sie, Frau Ratspräsidentin Kurschus, auf meine Beschwerden und Suspensierungsanträge, frage ich nun noch einmal Sie alle: Wie ist eigentlich im Moment mein Status als Petentin der Unterstützungsleistungs- bzw. Anerkennungskommission?

Ich würde gerne wissen, ob jetzt „ausermittelt“ ist gegen Pastor R., den in den damaligen Missbrauchskontext in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn verstrickten, persönlichen Freund von Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs. Oder gilt immer noch, dass der mit mir begonnene Aufarbeitungsprozess nicht fortgesetzt werden kann, weil das Landeskirchenamt noch gegen Pastor R. ermittelt?

Heilige Inquisition? Profane Nötigung zum Denunzieren.

Ist es also immer noch so, dass ich erst Namen und Adressen meiner Schwester und meiner Freundin preisgeben, beide also erst denunzieren muss, bevor mein Missbrauchsaufarbeitungsprozess fortgesetzt werden kann? Und würde das bedeuten, dass das mir schon gewährte und zugestandene Recht auf Aufarbeitung der an mir begangenen sexuellen Gewalt durch Pastor D. in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn dann umgewandelt würde in eine „Belohnung“? In ein „Privileg“, welches mir nur dann (wieder) gewährt wird, wenn ich neben dem schon gestorbenen Pastor D. einen weiteren, noch (im Ruhestand) lebenden Pastor, den ich gerne in meinen Aufarbeitungsprozess einbezogen hätte, dadurch belaste, dass ich meine Schwester und Freundin wegen ihres jeweils besonderen Verhältnisses zu ihm denunziere?!

Im Begriff „Denunzieren“ drängt sich mir eine Analogie auf: Es kommt mir so vor, als hätte ich es in Bezug auf die Personen der OberkirchenrätInnen, vormals Tetzlaff und Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl und heute Sie, Herr Oberkirchenrat Lenz, mit einer Art „Abteilung für Staats(kirchen)sicherheit“ im Landeskirchenamt in der Dänischen Straße in Kiel zu tun. Im Rahmen dieser Stasi-Analogie gesprochen ist meine Frage an alle hier Angesprochenen: Wer wäre denn jetzt mein „Führungsoffizier“ oder meine „Führungsoffizierin“? Wem solle ich denn als „kirchliche IM in spe“ zugeordnet werden? Soll ich Ihre „Inoffizielle Mitarbeiterin“ sein, Herr Oberkirchenrat Lenz? Oder Ihre, Herr Kluck?

Oder bin ich, sollte ich mich für das IM-Dasein entscheiden, dann direkt Ihnen unterstellt, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt? Oder vielleicht, im Zuge der „Chefsache Missbrauchsaufarbeitung“, Ihnen, Frau Ratspräsidentin Kurschus? Oder wollen Sie sich, Herr Kluck, jetzt endgültig von Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, als mein Führungsoffizier einsetzen lassen, schrieben Sie, Herr Kluck, mir doch am 25.05.2021: „Wenn die Kommission nach Gesprächen mit Betroffenen den Eindruck gewinnt, dass für einen konstruktiven Fortgang möglicherweise Zwischenschritte der Klärung nötig sind, werde ich in der Regel beauftragt, dafür einen Weg zu finden.“6 Vermutlich nicht. Vermutlich sind Sie froh, im Moment davon verschont zu sein, Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, als ihr Faktotum zur Verfügung stehen zu müssen.

Herr Oberkirchenrat Lenz, Sie halten durch ihre Weigerung, tätig zu werden, immer noch das extrem unchristlich-unmoralische Angebot aufrecht, welches mir von Ihrem Vorgänger, Oberkirchenrat Tetzlaff, und auch dessen und Ihrer Stellvertreterin, von Ihnen, Frau Oberkirchenrätin Kühl, gemacht wurde: Ich könne mir durch das Denunzieren von Freundin und Schwester das „Privileg“, Petentin der Unterstützungsleistungs- bzw. Anerkennungskommission zu bleiben, (neu bzw. wieder zurück) verdienen.

Das tun Sie natürlich, politisch und ethisch inkorrekt wie das wäre, nicht direkt und explizit. Aber indirekt tun sie es, implizit dadurch, dass Sie dieses „perverse“, von Ihrem Amtsvorgänger Tetzlaff ausgesprochene und von Ihnen als Amtserbe übernommene Angebot bis heute nicht korrigiert haben. Es ist, Herr Oberkirchenrat Lenz, als würden Sie zu mir sagen: „Als klerikal-pastorales Missbrauchsopfer bekommst Du per Unterstützungsleistungs- oder Anerkennungskommission eine Korrektur dessen, was vorgefallen war, einen Ausgleich und eine im gegenseitigen Lernen bestehende seelische Aufarbeitung des Dir von einem Pastor unserer Kirche angetanem Unrecht, einen Ausgleich für seine von Dir für ihn mitgetragene Schuld und Scham – aber nur: Wenn Du Dich von uns für unseren in Pension gehenden ‚Jäger der verlorenen Jungpastoren-Unschuld‘, Oberkirchenrat Tetzlaff, einspannen lässt und Deine Schwester und Deine Freundin denunzierst! Das kannst Du mit gutem Gewissen tun, es ist ja für unsere ‚Mutter Kirche‘. Außerdem werden wir Dich dafür belohnen: Wenn Du brav denunzierst, zahlen wir ein guten Preis. Du würdest Dich doch bestimmt über eine großzügige Unterstützungsleistung freuen, oder? Dann musst Du Dich auch von uns ein bisschen missbrauchen lassen – wir segnen Dich auch dafür.“

Geteiltes Tabu: Erpressung durch die Kirche

Implizit haben Sie, Herr Oberkirchenrat Lenz, bevor sie das durch ihr Schweigen bewirkten, dieses „perverse“ Angebot von Oberkirchenrat Tetzlaff dadurch aufrechterhalten, dass Sie es über Monate durch Ihre, und zuvor Oberkirchenrat Tetzlaffs, Stellvertreterin, durch Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl, haben wiederholen lassen. Es wäre Ihre Pflicht gewesen, Herr Oberkirchenrat Lenz, diesen perfiden von Oberkirchenrat Tetzlaff und dann durch Sie, Oberkirchenrätin Kühl, vertretenen Ansatz zu stoppen und, was Ihr Vorgänger Tetzlaff überhaupt nicht tat, mit meiner Beschwerde konstruktiv umzugehen.

Statt das zu tun, fügen Sie, Herr Oberkirchenrat Lenz, diesem eklatanten Versäumnis zwei weitere, ebenso unverzeihliche Verfehlungen hinzu: Als deren disziplinarischer Vorgesetzter belügen Sie mich bis heute (1) zusammen mit Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, ihre persönliche Freundschaft mit Pastor R. betreffend, und halten mich (2) mit Hilfe von Falschinformationen hin, was die Verantwortlichkeit von Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, und das Ende der ULK betrifft. (3) Hinweise auf Bedingungen, die für eine Fortsetzung desselben erfüllt sein müssten, gaben Sie mir keine, sondern Sie beließen es bei der von Ihnen nicht, und auch von niemand anderem sonst, in Frage gestellten Einigkeit im Landeskirchenamt, die ganz offensichtlich bis heute darin besteht, dass ich zum Denunzieren erpresst und genötigt werden soll. Diese Bedingung, die auch von Oberkirchenrat Tetzlaff und Oberkirchenrätin Kühl nicht wirklich deutlich formuliert wurde, lassen Sie, Oberkirchenrat Lenz, unverändert und wie eine Giftwolke im Raum stehen: Das Tabu, diese unchristliche Bedingung klar zu benennen, schreiben Sie fort – etwas feige wohl, aber immerhin gedeckt durch Sie, Frau Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und Sie, Frau Ratspräsidentin Kurschus. Auch Sie beide scheinen es abgesegnet zu haben, dass ich in eine „IM“-Rolle für die „Dänische Straße“ in Kiel zu zwingen sei. Ist das Denunzieren in der evangelische Kirche wieder salonfähig?

Für diese „Denunzierungsbedingung“ für die Fortsetzung meines Aufarbeitungsprozesses traut sich wohl keiner von Ihnen, liebe Adressat:innen dieses Schreibens, offen und öffentlich die Verantwortung zu übernehmen. Aber Sie alle tragen die Verantwortung für den Status der gegenwärtigen Bemühung der evangelische Kirche, mich als Petentin des von Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, gegen die Wand gefahrenen Missbrauchsaufarbeitungsprozess zum Schweigen zu bringen und zu entsorgen, nachhaltig und möglichst ohne Aufsehen. Durch Ihr Wegschauen, Mitlaufen und Schweigen sind Sie alle verantwortlich dafür, dass die evangelische Kirche heute das traurige Bild eines seelsorgerisch-kommunikativ verwahrlosten, zombieisierten Haufens abgibt.

Triumfeminat ohne weibliche Solidarität

Denn auch Sie, Frau Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, als die für den disziplinarischen Vorgesetzten von Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, also für Sie, Herr Oberkirchenrat Lenz, zuständige Sprecherin der Kirchenleitung, äußern sich, wie auch Sie, Frau Ratspräsidentin Kurschus, zu überhaupt gar nichts. Sie scheinen zu meinen, das alles ginge Sie gar nichts an. Vor allem quittieren Sie mir, Frau Ratspräsidentin Kurschus, nicht den mehrfachen Eingang meiner Beschwerde bezüglich der Befangenheit von Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, und Ihres unprofessionellen Umganges mit Ihrer „Pastor R.-Verstrickung“ in den Missbrauchskontext meines Aufarbeitungsprozesses.

Was für eine weibliche Führungsriege sind Sie eigentlich, Frau Ratspräsidentin Kurschus, Frau Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und Frau stellvertretende Ratspräsidentin Bischöfin Fehrs?! Weibliche Solidarität sollte nicht die Form annehmen, dass drei Hierarch:innen ihre gemeinsame Macht als Triumfeminat missbrauchen, eine Frau zu zwingen, ihre Schwester und ihre Freundin zu denunzieren! Und sich dabei von untergeordneten Männern helfen zu lassen, macht einen unguten Eindruck – von einem, Herr Oberkirchenrat Lenz, der sich durch ein gleichgeschaltetes „Lügen mit der Bischöfin“ und ein „Falsches zu ihrem Schutz Behaupten“ hervorgetan hat und auch einem, der als ihr Faktotum von seiner Bischöfin in der Regel zum „Finden eines Weges“ beauftragt7 wird. Ein solcher muss ja dann irgendwie gefunden werden, Herr Kluck, wenn ein fragwürdiger bischöflicher Wille für sein im Dunklen gehaltenes Ziel einen „Mann fürs Grobe“ benötigt, meinen Sie nicht auch?

Sie, Herr Oberkirchenrat Lenz, der Sie per Dienstaufsicht über Sie, Frau Bischöfin Fehrs, für die meinen Status als Petentin betreffenden, offenen Fragen wohl am ehesten zuständig sind, weisen als tatkräftiger männlicher Unterstützter von Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, jede Verantwortlichkeit für das Versagen der ULK und ihrer bischöflichen Leiterin dadurch zurück, dass Sie immer noch die unsinnige Behauptung aufrechterhalten, die ULK würde unabhängig und weisungsfrei arbeiten – bis heute, und dadurch, dass Sie sich mit keinem Wort zu der Bedingung geäußert haben, unter denen mir eine Wiederaufnahme meines Aufarbeitungsprozesses durch die Unterstützungsleistungs- oder Anerkennungskommission in Aussicht gestellt wurde. Diese schmutzige Arbeit haben Sie andere für sich machen lassen, z.B. Sie, Herr Kluck, Frau Dr. Arns und Oberkirchenrätin Kühl. Da brauchten Sie sich nur noch ihre Hände in der Unschuld ihres wiederholt geäußerten, aber dadurch nicht zutreffender gewordenen Argumentes zu waschen, die ULK wäre unabhängig vom Landeskirchenamt tätig gewesen.

Das Einzige, was bis heute von Ihnen zu vernehmen war und destruktiv nachhallt, ist Ihre mit Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, zusammen getätigte Lüge, zu Pastor R. hätten Sie nur ein rein dienstliches Verhältnis gehabt, und Ihre Falschbehauptungen8, Herr Oberkirchenrat Lenz, über die ULK und deren Leiterin, Sie, Frau Bischöfin Fehrs. Mit letzteren dachten Sie wohl, ihrem bischöflichen Schützling den Rücken frei- und mich erfolgreich hinhalten zu können.

Zum Status Quo im Einzelnen

Im Folgenden eine kleine Chronologie Ihrer inkonsistent-widersprüchlichen, lückenhaften und gelogenen Aussagen und Botschaften bezüglich der Frage, wer eigentlich für die Aussetzung meines Aufarbeitungsprozesses verantwortlich ist.

Unabhängige und weisungsfreie ULK? Widersprüchliche Aussagen.

Nach direkter Auskunft von Ihnen, Herr Kluck, sowie von Ihrer Vorgängerin, Ihnen, Frau Dr. Arns, die Sie aus dem Kirchendienst ausgeschieden9 sind, und auch entsprechend der eher indirekten Auskunft von Ihnen, Frau Oberkirchenrätin Kühl, und dem inzwischen pensionierten Oberkirchenrat Tetzlaff, und der auch ziemlich direkten Auskunft von Ihnen, Herr Propst Bräsen, kann mein Missbrauchsaufarbeitungsprozess erst fortgesetzt werden, wenn die Ermittlungen gegen Pastor R. abgeschlossen worden sind.

ULK-Geschäftsführer Kluck als Sprecher der stumm-verstrickten Bischöfin

Am 25.05.2021 schrieb ULK-Geschäftsführer Herr Kluck an mich: “Sie erwähnen die (mindestens) Mitwisserschaft durch Pastor R., dem damaligen Kollegen in der Philippus-Kirchengemeinde in Hamburg-Horn. … Nach dem Präventionsgesetz der Nordkirche sind wir nun verpflichtet, zunächst formal zu prüfen, ob ein Verdachtsfall tatsächlich vorliegt und danach ein entsprechendes Verfahren zu eröffnen. … Während der Prüfung einer möglichen Aufklärung ruhen die Gespräche mit der Unterstützungsleistungskommission.“ Diese offensichtlich für die ULK geltende Regelung, nach welcher die ULK und/oder ihr Geschäftsführer „verpflichtet“ war, etwas „formal zu prüfen…“ und nachdem „während der entsprechenden Prüfung die Gespräche mit der Unterstützungsleistungskommission“ zu „ruhen“ haben. Damit machen Sie klar, Herr Kluck, dass die ULK eben nicht unabhängig und weisungsfrei schalten und walten konnte, wie Sie, Herr Oberkirchenrat Lenz, es mich und alle Beteiligten haben glauben machen wollen. Und überhaupt, warum müssen sie ruhen? Pastor R. war doch, zu dem Zeitpunkt, nur eine Nebenfigur, ging es doch um Pastor D., seine Kollegen. Allerdings wurde Pastor R. dann zu einer Art Hauptfigur hochstilisiert, zum einen, weil er als Befangenheitsgrund ohnehin schon die Sollbruchstelle für einen von Bischöfin Fehrs geleiteten Aufarbeitungsprozess darstellte, und zum anderen, weil den Verantwortlichen schnell klargeworden sein dürfte, dass er als aussichtsloses Denunzierungsziel der Petentin einen wunderbaren Dauergrund für das Aussetzen der Missbrauchsaufarbeitung mit ihr abgeben würde. Was dann ja auch so geschah.

Stabstellenleiterin Dr. Arns als bischöfliche Sprecherin

Am 14.07.2021 schrieben Sie mir, Frau Dr. Arns, “Die derzeit laufende Überprüfung Ihrer Hinweise bezieht sich auf beide von Ihnen benannten Pastoren [gemeint sind Pastor R. und Pastor D.] und erfolgt durch das Landeskirchenamt als dienstvorgesetzte Stelle. Die weiteren Gespräche mit der Unterstützungsleistungskommission ruhen so lange bis ein Ergebnis durch das Landeskirchenamt vorliegt.“ Sie bestätigen hier, Frau Dr. Arns, die Abhängigkeit der ULK vom Landeskirchenamt, deren Ermittlungen als „dienstvorgesetzte Stelle“ Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Gespräche sind. Frage an alle (und an Sie, Frau Dr. Arns, sofern sie sich noch daran erinnern und bereit wären, zu antworten): Gibt es bezüglich der „Verfahrenskoordination“, die Frau Dr. Arns innehatte, nach derem Ausscheiden aus dem Kirchendienst eigentlich eine(n) NachfolgerIn? Und wird sich der oder die bei mir melden?

(1. Kommentar Thies Stahl am 20.02.2024:) Eine Verfahrenskoordinatin in einem solchen Aufarbeitungsprozess zu haben, ist auf jeden Fall eine gute Sache. Das Wegfallenlassen dieses Amtes war ein Desaster für die Petentin und mich, ähnlich wie man es im freien Fall auch eher nicht prickelnd findet, keinen Ansprechpartner „Fallschirm“ zu haben. Auch wenn sich die Aufgabe der Verfahrenskoordinatorin aufgrund des immanenten Systemfehlers der schizophrenogenen Personalunionsstruktur des Amtes von zuerst Oberkirchenrat Tetzlaff und dann Oberkirchenrat Lenz auf Dauer darin erschöpfen würde, darauf hinzuweisen, dass die Verfahren noch nicht koordiniert sind und es vermutlich auch nie sein werden. Immerhin wird durch das Amt der Verfahrenskoordinatin irgendwann der Systemfehler auffallen und er würde benannt werden müssen. Zur Zeit muss er nicht benannt werden und deshalb kann die Schuld für den Abbruch ihres Aufarbeitungsprozess ungestört der Petentin gegeben werden.

Zur der die Unterstützungsleistungs- und dann wohl auch die Anerkennungskommission betreffenden Dienstvorgesetzteneigenschaft schrieb mir am 14.07.2021 die Referentin der Kirchenleitung Dr. Annette Rieck: „Die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche ist eine Stabsstelle der Kirchenleitung. Daraus ergibt sich, dass die Kirchenleitung auch die Dienstaufsicht über die Leitung der Fachstelle [damals über Sie, Frau Dr. Arns, und Sie, Herr Kluck, als ULK-Geschäftsführer damals ihr Mitarbeiter, der Sie heute das Amt von Ihnen, Frau Dr. Arns, der Fachstellenleitung übernommen haben] führt.“ Das bedeutet wohl, dass die damaligen, von Ihnen als ULK-Geschäftsführer, und als Stabstellenleiterin Ihre damaligen Chefin, Sie, Frau Dr. Arns, stellvertretend für Sie, Frau Bischöfin Fehrs, getätigten Aussagen von den für Ihre Stabstelle und damit auch für die ULK zuständigen Oberkirchenräte des Landeskirchenamtes abgesegnet wurden. Letztere hatten ja auch die Dienstaufsichtspflicht gegenüber Bischöfin Fehrs inne, zwar nicht in Bezug auf das innerhalb der ULK zu entscheidende inhaltliche Vorgehen dieser Kommission, aber doch wohl formell in Bezug auf eine quasi äußere Bedingung wie die Arbeitsunfähigkeit der sie fahrlässigerweise leitenden Bischöfin. Dass Sie, Frau Bischöfin Fehrs, trotz einer Sie einschränkenden und behindernden Verstrickung und Befangenheit Ihr Amt weiterhin missbräuchlich ausübten, fiel und fällt mit Sicherheit in den Bereich der durch die Dienstaufsichtspflicht definierten Amtsobliegenheiten der Oberkirchenräte, zuerst der von Oberkirchenrat Tetzlaff und dann der von Ihnen, Herr Oberkirchenrat Lenz.

Oberkirchenrat Tetzlaff und die Ursünde der Dienstaufsichtspflichtsverletzung

Oberkirchenrat Tetzlaff hat sich nicht, zumindest nicht direkt, geäußert zu der Frage der Aussetzung der Arbeit der ULK und zu den Bedingungen, unter denen sie fortgesetzt werden kann. Indirekt-verhaltensmäßig hat er es doch, indem er, genau wie dann auch Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl, ausschließlich in seiner Eigenschaft als Ermittler tätig geworden ist und nicht in seiner Eigenschaft als disziplinarischer Vorgesetzter von Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, der Sie in Ihrem Umgang mit Ihrer Befangenheit hätte korrigieren und damit meinen verschwiegenheitsgeschützten ULK-Rahmen weiterhin schützen müssen. Sogar vor sich selbst: Aufgrund der dysfunktionalen Personalunion, die Oberkirchenrat Tetzlaff zwang, zwei inkompatible Ämter in seiner Person zu vereinigen, hätte er mich als derjenige, der die Dienstaufsichtspflicht gegenüber Bischöfin Fehrs ausübte, vor sich selbst als vor demjenigen schützen müssen, der mich dann ohne Rücksicht auf meinen geschützten Aufarbeitungskontext zwingen wollte, ihm zu helfen, einen Ermittlungserfolg gegen Pastor R. zu erreichen, indem er an der Erpressung und Nötigung mitwirkte, bzw. sie initiierte, die bis heute darin besteht, dass ich meine Schwester und meine Freundin denunzieren und dadurch Pastor R. vors Kirchengericht bringen soll – damit überhaupt wieder mit mir geredet wird.

Am 03.08.2021 schrieb mir Oberkirchenrat Tetzlaff: “Sie haben uns in einer Angelegenheit angeschrieben, die sich auf Bischöfin Fehrs in ihrer Funktion als Mitglied der Unterstützungsleistungskommission für Betroffene von sexualisierter Gewalt der Nordkirche bezieht. Da die Unterstützungsleistungskommission unabhängig und weisungsfrei ist…“ Oberkirchenrat Tetzlaff hat leider die Verantwortung für seine offensichtliche Fehlentscheidung mit in den Ruhestand genommen. Ja, vielleicht war die ULK „unabhängig und weisungsfrei“, aber nur, was inhaltlich ihr Vorgehen betraf. Er, als Ihr, Frau Bischöfin Fehrs, disziplinarischer Vorgesetzter, der die Dienstaufsicht nicht nur über Sie, sondern über die ganze ULK innehatte, hätte sich um Ihren, Frau Bischöfin Fehrs, unprofessionellen Umgang mit Ihrer Befangenheit kümmern müssen! Und dann, nach ihm, Sie, Herr Oberkirchenrat Lenz, als sein Amtsnachfolger.

Oberkirchenrat Tetzlaff hätte sich nicht mit seiner quasi-inquisitorischen Ermittlertätigkeit in meinen Aufarbeitungsprozess einmischen dürfen! Er hätte diesen Prozess mit Hilfe einer Korrektur Ihres Fehlverhaltens, Frau Bischöfin Fehrs, schützen müssen. Seine Einmischung mit, „In Ihrem Schreiben äußern Sie sich über den bereits verstorbenen Pastor D. und den Pastor i. R. R… . Das Landeskirchenamt ist verpflichtet, allen Anhaltspunkten nachzugehen, die den Verdacht einer Amtspflichtverletzung begründen könnten. Dies betrifft auch im Ruhestand befindliche Pastorinnen und Pastoren. Es bedarf dazu allerdings zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte. Sofern Sie bzw. Ihre Halbschwester über entsprechende Anhaltspunkte bezüglich Pastor i. R. R… verfügen, erbitten wir entsprechende Hinweise vertraulich an das Landeskirchenamt, damit wir diesen weiter nachgehen können“, hätte nie passieren dürfen. Und: Diese Art von Einmischung hätte spätestens von Ihnen, Oberkirchenrat Lenz, im Sinne des Schutzes meines Aufarbeitungsprozess korrigiert und rückgängig gemacht werden müssen.

Oberkirchenrätin Kühl agierte in schmutziger Delegation ihre sexuelle Neugierde aus

Das oben für die Oberkirchenräte Tetzlaff und Lenz Gesagte trifft auch für deren sich in ihrem Sinne einmischende Stellvertreterin, für Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl, zu. Sie ließen sich dafür nach der Amtsübernahme dessen Amtes von Oberkirchenrat Tetzlaff noch über einige Monate hinweg von Oberkirchenrat Lenz instrumentalisieren, mich hinzuhalten und kunstvoll misszuverstehen.

Am 07.03.2022 schrieben Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl : “Nach Rücksprache mit dem Nachfolger von Herrn Tetzlaff kann ich Ihnen anbieten, Ansprechperson für Sie zu sein. Ich teile Ihr Interesse, dass den Vorwürfen gegen Herrn Pastor R. nachgegangen werden sollte.“ Nein, es ist das Interesse von Oberkirchenrat Tetzlaff gewesen. Und wohl auch das Ihre. Meins war und ist es nicht. Ich wollte Pastor R. als Zeitzeugen in meinen Aufarbeitungsprozess einbeziehen.

(2. Kommentar Thies Stahl am 20.02.2024:) Ob Pastor R. als Zeitzeuge einbezogen werden kann oder nicht, hängt von den Kriterien ab, die in Bezug auf seine Integrität, Glaubwürdigkeit und Honorabilität angewendet werden. Hier hätte geklärt werden müssen, welche Kriterien die Entscheider im Landeskirchenamt „Dänischen Straße“ anwenden, welche Bischöfin Fehrs und vor allem, welche die Petentin anwenden möchte. Bei dem von der Mutter, der Schwester und dem Bruder durch die Besuche von Pastor R. und Pastor D. in der Familie der Petentin offensichtlich geteilten Umgang mit spontaner Sexualität, bedeutet eine Fellatio nicht notwendigerweise, dass der betreffende Mann sich damit auf immer diskreditiert hat, zu einen Lernprozess wie der Misbrauchsaufarbeitungsprozess der Petentin etwas Sinnvolles und für die Petentin sogar Aufbauendes beitragen zu können. Noch nicht einmal, wenn Pastor R. zugeben würde, den Bruder der Petentin, wie wohl auch Pastor D., gerne für etwas Abwechslung in dessem Kinderzimmer aufgesucht zu haben. Moralische Erwägungen sollten auch „betroffenenorientiert“ sein – um diesen von Bischöfin Fehrs so oft benutzten Begriff einmal in diesem Zusammenhang zu verwenden. Zumindest sollte zwischen Petentin, Leiterin der Kommission und deren kircheninternen Entscheidern explizit benannt und ausgehandelt werden können, welche Kritereien im speziellen Fall einer Petentin zur Anwendung kommen sollen. Hat ein Pastor auf immer alles verspielt, wenn er seinen Penis auch nur ein einziges Mal im Mund seiner Konfirmandin hatte? Etwas, was für Schwester, Mutter, Freundin und Bruder der Petentin in ihrer von ihnen mit Pastor R. und Pastor D. durch deren Besuche in ihrer Familie geteilten Welt eher normal als unnormal war. Woher nehmen die Oberkirchenräte und ihre Stellvertreterinnen das Recht, das für die Petentin und ihrern Aufarbeitungsprozess mitentscheiden zu wollen?!

Mir in den Mund zu legen, ich wollte ihn belasten oder bestraft sehen, ist eine missbräuchliche Instrumentalisierung meiner Person! Ich wollte weder meine Schwester und meine Freundin, noch Pastor R. denunzieren, auch nicht anklagen. Sie konnten oder wollten das nicht verstehen, Frau Oberkirchenrätin Kühl, und offensichtlich auch Sie, Oberkirchenrat Lenz, als ihr Vorgesetzter nicht. Sie haben über lange Monate versucht, mich zum Denunzieren zu bewegen, Frau Oberkirchenrätin Kühl, wohl auch im Auftrag und mit Wissen Ihres Vorgesetzten, von Ihnen, Oberkirchenrat Lenz, der Sie sich erst am 11.11.2022 dazu „herabgelassen“ haben, mir zu antworten. Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl, haben es offensichtlich nicht geschafft oder vielleicht auch gar nicht gewollt, sich gegen Ihren Vorgesetzten, gegen Sie, Oberkirchenrat Lenz, durchzusetzen und ihn zu bewegen, seinen „Als Ihr disziplinarischer Vorgesetzter, Frau Bischöfin Fehrs, schütze ich Sie, indem ich mit Ihnen zusammen lüge“-Kurs zu korrigieren.

Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl äußerten sich, wie vorher auch schon Sie beide, Herr Kluck und Frau Dr. Arns, mit „während der Klärungsprozesse im Landeskirchenamt waren die Gespräche dort ja vorerst zurückgestellt worden“ sinngemäß auch dahingehend, dass die Gespräche in der ULK ausgesetzt wurden nicht, weil die ganze ULK – wohl wie auch Sie, Frau Bischöfin Fehrs – das wollte, oder weil Bischöfin Fehrs hochbefangen war, sondern weil es ein Regularium gibt, nach dem das Landeskirchenamt das Aussetzen der ULK-Gespräche angeordnet hat, vermutlich via zuerst Oberkirchenrat Tetzlaff und dann Oberkirchenrat Lenz.

Am 24.03.2022 schrieben Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl: „…bedaure sehr, dass Sie unser Bemühen um Aufklärung der Vorwürfe gegen Pastor i.R. R. derzeit nicht unterstützen können.“ Wer hat denn welche gegen ihn erhoben? Ich nicht. „Es geht im Moment lediglich darum, dass Sie uns den Namen und bestenfalls die Kontaktdaten der Konfirmandin nennen, die Sie mit ihm damals beobachtet hatten.“ Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl, haben, und mit Ihnen Sie, Herr Oberkirchenrat Lenz, bis heute nicht verstanden oder verstehen wollen, dass und warum ich Pastor R., meine Schwester und meine Freundin nicht denunzieren oder anklagen wollte.

Betrachtet man das Ergebnis, liegt die Vermutung nahe, Frau Oberkirchenrätin Kühl, Sie hätten, zusammen mit Ihnen, Oberkirchenrat Lenz und Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, die Chance erkannt und genutzt, Sie, Frau Bischöfin Fehrs, und der evangelischen Kirche eine peinliche Situation zu ersparen. Diese hätte darin bestanden, dass Sie, Frau Bischöfin Fehrs, als Leiterin meines Aufarbeitungsprozesses entweder Ihrem persönlichen Freud Pastor R. hätten kritische Fragen zu der Art seiner Verstrickung in den Missbrauchskontext stellen oder Ihr Amt mir gegenüber wegen Befangenheit niederlegen müssen. In beiden Fällen wäre das Risiko für die evangelische Kirche groß gewesen, mit einem Skandal Ahrensburger Ausmaßes konfrontiert zu werden. Damals titelte die „taz“: „Missbrauch in der Kirche: Pastor behält Pension – Das Kirchengericht hat das Disziplinarverfahren gegen den Ahrensburger Geistlichen eingestellt, der den Kindesmissbrauch seines Kollegen vertuscht haben soll.“10 Eine Wiederholung dieser Sie, Frau Bischöfin Fehrs, betreffenden Schlagzeile möchten Sie, und sicher Sie alle, in Bezug auf den in Hamburg noch sehr bekannten Pastor R. gerne vermeiden, oder?

Utilisation meiner Denunzierungsweigerung für den Versuch, sich meiner als Petentin zu entledigen

Ich gehe davon aus, dass Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl und Sie, Oberkirchenrat Lenz, genau wie auch zuvor Oberkirchenrat Tetzlaff, schnell erkannt haben, dass ich in keinem Fall jemand denunzieren oder belasten würde.

Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl, blieben in unserer Korrespondenz über Monate auf die besondere körperlich-kommunikative Praxis des Pastor R. gegenüber meiner Konfirmandinnen-Freundin fokussiert, fixiert und waren unerreichbar für meine Versuche, Ihnen deutlich zu machen, warum ich sie und auch meine Schwester nicht denunzieren würde. Als Vorgesetzter von Frau Oberkirchenrätin Kühl werden Sie, Oberkirchenrat Lenz, das mitbekommen und es, einem bewusstem strategischem Kalkül folgend, geduldet, wenn nicht aktiv unterstützt haben. Mit dem Beibehalten dieses quasi hypnotischen Fokus auf die eventuell vorliegende Verfehlung von Pastor R. haben Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl, Ihrem Chef, Ihnen, Oberkirchenrat Lenz, geholfen, „Zeit zu schinden“ und mich hinzuhalten.

Und Sie haben es, als Untergebene der Oberkirchenräte Tetzlaff und Lenz, die sich Ihrer bedient haben, zusammen mit Ihnen, Herr Oberkirchenrat Lenz und Frau Bischöfin Fehrs, geschafft, sich selbst und die evangelische Kirche aus ihrer „Pastor R.“-Verlegenheit zu befreien: Die ULK musste ihre Arbeit mit mir ja nun, „leider, leider“ und „zu ihrem größten Bedauern“, aussetzen. Die evangelische Kirche steht gut da, hat sie doch den „Null-Toleranz-Gegenüber-Tätern“-Ansatz11 in der Bereitschaft, gegen Pastor R. zu ermitteln, vorbildlich demonstriert. Die Schuld liegt also nun ganz bei mir, denn ich habe ja angeblich nicht kooperiert, wie Sie, Propst Bräsen, die Situation sinngemäß zusammenfassen. Sie alle können sich freuen: So ist die Kirche unschuldig. Oder besser: Sie gibt sich unschuldig, und tut es auf meine Kosten: Ich werde (1) vom Lügen-Duo Oberkirchenrat Lenz und Bischöfin Fehrs, indirekt aber wirkungsvoll, als Lügnerin dargestellt, hätte ich doch, angeblich unzutreffend, behauptet, Pastor R. wäre ein persönlicher Freund von Bischöfin Fehrs. Und ich werde (2) indirekt bezichtigt, z.B. von Ihnen, Herr Probst Bräsen, ich würde nicht darin kooperieren, dass Pastor R. bestraft werden kann, hatte ich doch – innerhalb des durch das Verschwiegenheitsgebot geschützten Rahmens, Herr Oberkirchenrat Lenz und Frau Oberkirchenrätin Kühl, Ihrem Vorgänger Oberkirchenrat Tetzlaff gegenüber erwähnt, Pastor R. in einer sexuellen Interaktion mit meiner Freundin, seiner Konfirmandin, gesehen zu haben.

Am 24.03.2022 schrieben Sie weiterhin, Frau Oberkirchenrätin Kühl, „Auch wenn ich Ihr Anliegen nachvollziehen kann, zu klären, wie es mit der Unterstützungsleistungskommission weitergehen kann, so liegt das doch nicht in der Zuständigkeit des Landeskirchenamtes. Die Kommission ist unabhängig, insofern gilt die Dienstaufsicht, die das Landeskirchenamt, hier vertreten durch Herrn OKR Mathias Lenz, über bischöfliche Personen ausübt, in diesen Zusammenhängen nicht.“ Damit bestätigen Sie die Äußerungen von Ihnen, Herr Kluck und Frau Dr. Arns, nach denen die ULK nicht unabhängig und weisungsfrei arbeitete, sondern den gegebenen Regularien folgen und ihre Tätigkeit aussetzen musste, solange gegen Pastor R. ermittelt wird.

Oberkirchenrätin Kühl stolpert über eine Paradoxie. Die keine ist.

Dann, auch noch am 24.03.2022 vergaloppieren Sie sich, Frau Oberkirchenrätin Kühl: „Das Verfahren bei der Unterstützungsleistungskommission dort ruhen zu lassen, sollte gerade Raum schaffen, Ihrem Wunsch nach Aufarbeitung in der Causa D. und R. entsprechen zu können. Deshalb die dringende Bitte an Sie, uns dabei zu unterstützen, die betroffene Konfirmandin von damals zu identifizieren. Ihre Anregungen und Forderungen bezüglich der Unterstützungsleistungskommission würde ich zur weiteren Bearbeitung an diese weiterleiten. Ich bitte Sie erneut um Unterstützung und hoffe, dass es Ihnen möglich ist, uns die erforderlichen Kontaktdaten zu nennen.“ Ich hatte nie diesen, wie sie ihn darstellen, „paradoxen Wusch“ geäußert, mein Missbrauchsaufarbeitungsprozess möge dadurch weitergehen, dass er ausgesetzt wird! Waren Sie so fokussiert auf den pastoralen Oralsex, über den Sie mehr erfahren wollten, dass Ihnen diese Paradoxie als eigentlich eine Nicht-Paradoxie gar nicht aufgefallen ist?

Denn es ist natürlich keine echte Paradoxie, sondern eine Aussage, die einen ungesagt bleibenden Ebenenwechsel der Betrachtung impliziert. Wie bei „Wenn Du es eilig hast, gehe langsam!“ könnte der Ebenenwechsel mit einem erklärenden „Denn“-Satz ausgedrückt werden wie „Denn dann stolperst Du weniger und gehst auch weniger Umwege.“ Was Sie vermutlich sagen wollten, Frau Oberkirchenrätin Kühl, aber sich vielleicht genauso wenig getraut haben, wie ihr vorheriger Chef Oberkirchenrat Tetzlaff, ist doch wohl: „Damit der ULK-Aufarbeitungsprozess stattfinden kann, muss er ausgesetzt werden. Denn die Petentin muss ja zuerst dazu zwangsverpflichtet werden, sich selbst durch die Denunziation von Schwester und Freundin des von ihr als Unterstützung hinzugewünschten Zeitzeugen zu berauben.“ Dieser für ein Verständnis in Bezug auf den Ebenenwechsel notwendigen „Denn“-Satz mit auszusprechen, hatten Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl, vermutlich nicht den Mut. Das ist verständlich, denn das wäre ja auch die Pflicht Ihrer Chefs gewesen, zuerst die von Oberkirchenrat Tetzlaff und jetzt Ihre, Herr Oberkirchenrat Lenz.

Dieser notwendige, aber fehlende erklärende Satz wurde von keiner/m der Oberkirchenrät:innen Tetzlaff, Kühl und Lenz ausgesprochen. Er blieb implizit. Als impliziter, unausgesprochener Satz konstituiert er das Tabu, an das sich bis heute offensichtlich keine(r) von Ihnen, liebe Adressaten dieses Schreibens, herangetraut hat: Eine Entscheidung wie die, mich temporär aus der Rolle der Petentin heraus- und in die einer Denunziantin hineinzuzwingen, kann, nach meiner Einschätzung, in der evangelischen Kirche nur im verborgenen Hintergrund getroffen worden sein. Sichtbar für die kirchliche Öffentlichkeit, begleitet von Reflexion und Abwägung, wurde sie meines Wissens nach nicht getroffen, verkündet und begründet. Wie auch?! Ist sie doch grundfalsch, unchristlich und abgrundtief unmoralisch.

Sie sagen weiter, Frau Oberkirchenrätin Kühl, „Ihre Anregungen und Forderungen bezüglich der Unterstützungsleistungskommission würde ich zur weiteren Bearbeitung an diese weiterleiten.“ Was für ein Unsinn! Ihr Amt, das Landeskirchenamt, hat verfügt, dass die „unabhängig- und weisungsfrei“ arbeitende ULK freiwillig ihre Arbeit aussetzt, will aber gerne die Forderung der Petentin an sie weiterleiten, sie möge endlich doch ihre Arbeit fortsetzen?!

Oder ging es doch insgesamt mehr darum, Frau Oberkirchenrätin Kühl, ihren Chefs, erst Oberkirchenrat Tetzlaff und dann Oberkirchenrat Lenz, zu helfen, die Tatsache zu verschleiern, dass sowohl Oberkirchenrat Tetzlaff als auch Sie, Oberkirchenrat Lenz, eigentlich und eindeutig die Aufgabe gehabt hätten, in die Arbeit der eigentlich unabhängig-weisungsfrei arbeitenden ULK einzugreifen und mich als Petentin vor einem durch eine verstrickt-befangene Bischöfin schmutzig, zumindest unsauber geleiteten „Aufarbeitungsprozess“ zu schützen? Vor einem Prozess, der für mich zum Zeitpunkt der Fehlentscheidung zuerst von Oberkirchenrat Tetzlaff und Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und dann von Oberkirchenrat Lenz nicht nur potentiell toxisch war, sondern der sich, da Sie, Frau Bischöfin Fehrs, mir gegenüber bis heute zu keinem Zeitpunkt ihre Befangenheit erklärt oder ihr Amt niedergelegt haben, tatsächlich als hochtoxisch herausgestellt hat.

Propst Bräsen, der sich selbst er- und -entmächtigende Spezial-Seelsorger

Sie, Propst Bräsen, bestätigen, zumindest indirekt die Abhängigkeit der ULK vom Landeskirchenamt und demaskieren damit die Aussage des Lügen und Falschdarstellungen verbreitenden Oberkirchenrates Lenz, die ULK würde unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Am 20.04.2022 schrieben Sie mir, „Ich habe die Auskunft eingeholt und bin der Überzeugung, dass Ihr Wunsch nach Aufarbeitung beim Landeskirchenamt an der richtigen Stelle ist. Die erforderliche Mitwirkung von Ihnen dabei ist in der Sache begründet und von der Vorgehensweise her nachvollziehbar. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, wird das respektiert – bedeutet aber auch, dass Ihr Anliegen ruht. Es liegt nicht in meiner Zuständigkeit, über meine Nachfrage hinaus Einfluss auf die kirchlichen Stellen auszuüben, die Ihnen ja bereits Gesprächsangebote gemacht haben. Es steht Ihnen frei, doch noch bzw. wieder die Gesprächsangebote dort anzunehmen.“ Herr Bräsen, wieso sollte mein Aufarbeitungswunsch „beim Landeskirchenamt“ und nicht mehr bei Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, und der ULK „an der richtigen Stelle“ sein? Diese Frage konnte mir bisher keiner beantworten. Auch Sie nicht, Herr Bräsen, obwohl Sie sich doch, als mein spezieller seelsorgerischer Ansprechpartner angeboten und definiert haben – nachdem Sie Herrn Stahl und mir gegenüber die Ottensener PastorInnen aus der Verantwortung als für mich zuständige SeelsorgerInnen entlassen, also quasi suspendiert hatten. Thies Stahl schrieb Ihnen am 20.04.2022 dazu, „Während unseres Gespräches im Januar 2020, als es um das kommunikative und seelsorgerische Versagen der damaligen Ottensener PastorInnen Fenner, Howaldt und Lemme, sowie darum ging, dass Sie deren Fehlverhalten nicht in einem gemeinsamen Treffen mit ihnen und uns geraderücken wollten, sagten Sie wörtlich und mit großem und für sie tröstlichem Ernst zu Silke Schumacher, ’Dann bin ich (nach den Totalausfällen der Pastorin Fenner und des in die Psychomethodenwelt verstrickten systemaufstellenden Pastors Howaldt) jetzt Ihr seelsorgerischer Ansprechpartner! [nachträglich hervorgehoben]’“

Warum sollten Sie, Herr Propst Bräsen, also nicht mehr zuständig sein? Hatten Sie doch schon am 09.08.2019 gesagt, „Ich bin mit der Bischofskanzlei darüber im Kontakt und werde mich über alles Weitere, soweit es nicht das Persönliche berührt, auf dem Laufenden halten.“ Oder hatten Sie einfach nicht den Mut, mir zur Seite zu stehen, indem Sie die fragwürdige Entscheidung von Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs und Oberkirchenrat Lenz, kommentiert hätten? Sie wissen, dass Sie mit „Mitwirkung“ eigentlich Denunziation meinten, oder? Dass ich meine Schwester und meine Freundin denunzieren sollte, eine Liebesbeziehung bzw. eine Oral-Sex-Begegnung mit Pastor R. gehabt zu haben? Und Sie wissen auch, Herr Bräsen, dass dafür eigentlich „Erpressung“ der zutreffende Begriff ist, oder? Macht doch die Kirche von dieser Denunziation abhängig, ob mein Missbrauchsaufarbeitungsprozess fortgesetzt wird oder nicht? Diesen Prozess habe ich ursprünglich auf Pastor D. bezogen initiiert und jetzt werde ich quasi gezwungen, ihn auf Pastor R. auszuweiten. Auf Pastor R. bezogen hat niemand die Kirche oder die ULK als Petentin oder Petent um einen solchen Prozess gebeten, auch und gerade nicht meine Schwester und meine Freundin. Und auch mein Bruder nicht, mit dem Pastor R. in unserer Familie neben meiner Mutter auch verkehrte.

Herr Bräsen, vergessen Sie nicht, dass Sie die Ottensener PastorInnen ihrer Ämter enthoben haben. Das geschah in unserem gemeinsamen Gespräch im Januar 2020, als offizielle Aussage von Ihnen vor Herrn Stahl und vor mir. Sie erklärten die Pastor Frank Howaldt, Pastor Lemme und Pastorin Fenner als nicht mehr für mich zuständig und setzten sich selbst als den für mich und meinen Aufarbeitungsprozess in der Bischofskanzlei zuständigen, speziellen seelsorgerischen Ansprechpartner ein. Das war ein Amtsvergehen, was ihre pastoralen Mitarbeiter in Ottensen angeht, und es war Amtsverrat mir gegenüber, als sie es dann im April 2022 ablehnten, mit mir auch nur ein Wort zu reden. Wollten Sie unter Beweis stellen, ein telepathisch tätiger Ansprechpartner sein zu können? Oder waren Sie nur einfach nur zu feige, ihre Bischöfin mit denen Amtsvergehen zu konfrontieren?

Oberkirchenrat Lenz, der ihr dienende Vorgesetzte der Bischöfin

Oberkirchenrat Lenz, Sie stehen mit ihrer Argumentation der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der ULK wohl auf verlorenem Posten. Diese vermutlich weit an der kirchlichen Wirklichkeit vorbeigehende Argumentation kann in keinem Fall dafür dienen, meine Beschwerde gegen Sie, Frau Bischöfin Fehrs, als unbegründet erscheinen zu lassen. Mit der von Ihnen, Herr Oberkirchenrat Lenz, zusammen mit Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, verbreiteten Lüge, Sie würde Pastor R. „nur dienstlich“ kennen, hätten Sie beide, als Lügen-Duo, vielleicht eine Chance – theoretisch jedenfalls, haben Sie, Frau Bischöfin Fehrs, doch ihre bischöflich in Anspruch genommenen Sprecher:innen, Sie, Herr Kluck und Frau Dr. Arns, mehrfach bestätigen lassen, dass Pastor R. ein persönlicher Freund von Ihnen ist.

Auf die Frage der von Fortsetzungsbedingungen für die Wiederaufnahme des Aufarbeitungsprozess gingen sie nicht ein, Herr Oberkirchenrat Lenz. Anders als vor Ihnen Ihre Stellvertreterin, Sie, Frau Oberkirchenrätin Kühl, die Sie von mir doch unbedingt die Daten meiner Freundin haben wollten. Auch anders als Ihr Vorgänger, Oberkirchenrat Tetzlaff, der davor unbedingt die Daten meiner Schwester haben wollte – womit er deutlich gemacht hat, dass das Landeskirchenamt die Aussetzung der Arbeit der ULK veranlasst hat, weil er zuerst gegen Pastor R. ermitteln müsse.

Am 29.11.2022 schienen Sie, Herr Oberkirchenrat Lenz, die Lösung Ihres Dienstaufsichtspflichtproblem gegenüber Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, gefunden zu haben. Sie verwiesen darauf, „dass die Unterstützungsleistungskommission in ihrer bisherigen personellen Besetzung ihre Arbeit beendet hat. Frau Bischöfin Fehrs ist nicht mehr Vorsitzende und wird auch künftig dort nicht mitwirken.“ Hurra, Thema vom Tisch. Das „Problem Fehrs“ hat sich nun also vielleicht quasi biologisch, durch so etwas wie eine Art bischöfliche Vorruhestandsreglung, ein ULK-Sabbatical, gelöst?! Darüber haben mich weder Sie selbst, Frau Bischöfin Fehrs, noch die anderen ULK-Mitglieder unterrichtet — geschweige denn haben Sie und die anderen sich angemessen aus ihren mir gegenüber vernachlässigten Ämtern verabschiedet.

Im Widerspruch zu den Aussagen von Ihnen, Herr Kluck und Frau Dr. Arns, und auch im Widerspruch, Herr Oberkirchenrat Lenz, zu der Praxis ihres Vorgängers, Oberkirchenrat Tetzlaffs, und ihrer Stellvertreterin, Ihnen, Frau Oberkirchenrätin Kühl, schrieben Sie, Oberkirchenrat Lenz, am 29.11.2022 weiter, „Die Entscheidung, das Gespräch mit Ihnen auszusetzen, hat die Kommission gemeinsam getroffen…. Die Kommission ist darin unabhängig und es gibt keine rechtliche Regelung, gegen die diese Entscheidung verstoßen hätte.“ Dann machten Sie allerdings deutlich, dass Sie sich, als disziplinarischer Vorgesetzter der ULK-Leiterin, also von Ihnen, Frau Bischöfin Fehrs, insofern doch in die Angelegenheiten der Kommission einmischten, als dass Sie als deren Sprecher fungierten, wenn Sie sagten, es sei „nach dem Auftakt klar geworden, dass Ihr Anliegen nach Aufklärung und Aufarbeitung nicht im Rahmen des Auftrages der Unterstützungsleistungskommission bearbeitet werden kann.“ Begründet haben Sie das nicht, Herr Oberkirchenrat Lenz, genauso wenig, wie Sie, Frau Bischöfin Fehrs oder Ihre im Wesentlichen stumm beisitzenden Kommissionsmitglieder. Wem ist, auf welche Weise, wann und wie „klar geworden“, dass mein Anliegen nicht im Rahmen des Auftrages der Unterstützungsleistungskommission bearbeitet werden kann? Genauer: Durch den Hinweis auf welches Regularium wurde es den Kommissionsmitgliedern durch Oberkirchenrat Tetzlaff oder Sie, Oberkirchenrat Lenz, klargemacht?

Am 10.01.2023 meinten Sie, Herr Oberkirchenrat Lenz, „Die Unterstützungsleistungskommission unterlag, wie ich Ihnen in meiner Mail vom 29.11.2022 bereits mitgeteilt habe, bei der Entscheidung keinem rechtlichen Regelwerk.“ Das ist ein Widerspruch zu Ihrer Aussage: “Die Kommission ist darin unabhängig und es gibt keine rechtliche Regelung, gegen die diese Entscheidung verstoßen hätte.“ Es muss doch eine Regelung gegeben haben, der entsprechend Sie sagten, es sei „klar geworden, dass Ihr Anliegen nach Aufklärung und Aufarbeitung nicht im Rahmen des Auftrages der Unterstützungsleistungskommission bearbeitet werden kann.“ Ist das den Kommissionsmitgliedern aus sich heraus klar geworden, oder hat es dazu bestimmter Hinweise, Verfügungen, An- oder Durchsagen in Richtung der „unabhängig arbeitenden“ ULK bedurft, sich „ganz unabhängig“ vom Landeskirchenamt und deren Mittelsleuten, Ihnen Frau Dr. Arns und Herr Kluck, „dafür zu entscheiden, das Gespräch mit Ihnen auszusetzen“, wie Sie, Herr Lenz, am 17.01.2023 schrieben? Waren das Hinweise, Verfügungen, Weisungen, An- und Durchsagen von Ihnen, Herr Oberkirchenrat Lenz, als Vorgesetztem der ULK-Leiterin und der ULK oder, schon bzw. ausschließlich, von Ihrem Vorgänger, Oberkirchenrat Tetzlaff?

Stabsstellenleiter Kluck übt die von Frau Dr. Arns übernommene Verfahrenskoordination nicht aus

Sie Herr Kluck, haben als damaliger ULK-Geschäftsführer von Ihrer damaligen Chefin, von Ihnen, Frau Dr. Arns, deren Amt übernommen12 – und damit auch die Ihnen, Frau Dr. Arns, anvertraute „Verfahrenskoordination“13, mich und die zu meinen Lasten kollidierenden kirchlichen Verfahren betreffend.

Sie haben diese Amtsobliegenheit von Frau Dr. Arns „geerbt“, Herr Kluck, und ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich für eine Koordination der mich betreffenden kirchlichen Verfahren „Denunzierungsanbahnung zur Ermittlung gegen Pastor R.“ und „Missbrauchsaufarbeitung bezüglich Pastor D.“ einsetzen. Bisher war diesbezüglich von Ihnen noch nichts zu vernehmen.

Die Hierarchen:innen bleiben stumm

Sehr geehrte Frau Ratspräsidentin Kurschus, Frau Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, sehr geehrte Herren Oberkirchenrat Lenz, Propst Bräsen und liebe Mitglieder und Leitung der neuen Anerkennungskommission, ich bitte um Aufklärung und um Stellungnahmen.

Auch alle Ideen zum weiteren Vorgehen sind willkommen. Mit guten Grüßen, … [die Petentin der Hamburger Unterstützungsleistungs-/Anerkennungskommission]

  1. Siehe „Anfrage zu meinem Status als Petentin von Bischöfin Fehrs“.
  2. Frau Dr. Arns war von Jan. 2020 bis Mai 2022 die Leiterin der „Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche“. Seit Juni 2022 ist sie Referentin bei GreenFair/Greenpeace. Siehe https://www.linkedin.com/in/dr-alke-arns-26ba64261/.
  3. Siehe „Paradoxie im Amt. Ratspräsidentin Fehrs bearbeitet Beschwerde gegen sich selbst – kommissarisch“.
  4. Siehe „Anhang Korrespondenz“. Download auch über https://www.thiesstahl.de/2023/01/31/tod-der-seelsorge-evangelische-kirche-lasst-missbrauchsaufarbeitung-scheitern/.
  5. Siehe https://www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de/beratung-begleitung/anerkennung/#c275.
  6. Ihre Mail vom 25.05.2021.
  7. Siehe ebenfalls Ihre Mail vom 25.05.2021.
  8. Gemeint sind die mir gegenüber respektlos getätigten Fehlinformationen über das angebliche Ende der von Bischöfin Fehrs geleiteten ULK: Nicht seit am Ende November 2022 existiert die von Bischöfin Fehrs geleitete ULK nicht mehr, sondern erst seit Anfang August 2023. Außerdem war Bischöfin Fehrs die ganz Zeit über noch die Leiterin der ULK.
  9. Sie waren, Frau Dr. Arns, von Jan. 2020 bis Mai 2022 die Leiterin der „Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche“. Seit Juni 2022 sind Sie Referentin bei GreenFair/Greenpeace (Quelle:linkedin.com/in/dr-alke-arns-26ba64261).
  10. Siehe https://taz.de/Missbrauch-in-der-Kirche/!5078846/.
  11. Siehe https://www.ekd.de/wir-beanspruchen-nicht-die-deutungshoheit-69630.htm vom 08.11.2021: Synoden-Präses Heinrich: „Null Toleranz für die Täter“ Die Synode der EKD will das Thema sexualisierter Gewalt stärker auf ihren Tagungen verankern und mehr Transparenz für Betroffene schaffen.
  12. Siehe https://www.nordkirche.de/nachrichten/nachrichten-detail/nachricht/rainer-kluck-neuer-leiter-der-stabsstelle-praevention-der-nordkirche.
  13. Am 23.06.2021 schrieb Frau Dr. Arns, „Aufgrund Ihrer Einlassungen bei mehreren kirchlichen Stellen zu Hinweisen auf sexualisierte Gewalt durch einen Pastor der Nordkirche ist gemäß S 6 Abs. 1 Präventionsgesetz die Meldung zur Eröffnung eines formalen Prüfverfahrens bei den dienstlich zuständigen Stellen erfolgt. Diese Untersuchung läuft zurzeit. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Klärung des Sachverhalts ruhen währenddessen alle weiteren Verfahren. Dies gilt auch für Ihr Verfahren mit der Unterstützungsleistungskommission. … Die Kommission steht grundsätzlich für eine Fortsetzung des Kontakts zur Verfügung und wird Ihnen nach Abschluss des Prüfverfahrens gerne ein erneutes Gesprächsangebot machen. … Um Ihren Bedenken entgegenzukommen wird die weitere Verfahrenskoordination künftig über mich bzw. über das Büro der Fachstelle erfolgen.“
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