von Thies Stahl, Hamburg, 01.08.2024 Beitrag als PDF
Betr.: Untersuchungsausschuss?
Liebe Mitglieder der Kirchenleitung der Nordkirche, sowie der Synode und des Rates der EKD,
Seit fünf Jahren verfolge ich einen ungeheuerlichen Vorgang in der evangelischen Kirche, für den die amtierende Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs und die Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt die Hauptverantwortung tragen.
Im Zentrum dieses sich immer mehr zu einem Skandal auswachsenden Vorganges steht der unprofessionelle Umgang der Leiterin der Hamburger Unterstützungsleistungskommission (ULK), Bischöfin Fehrs, mit ihrer Befangenheit, die aus ihrer persönlichen Freundschaft mit einem tief in den aufzuklärenden Missbrauchskontext verstrickten Pastor resultiert. Diese Befangenheit versucht Bischöfin Fehrs seit beinahe fünf Jahren mit Hilfe etlicher Amtsverfehlungen und eines Amtsverrates zu vertuschen. Es geht um Pastor R., einen Hamburger Ruhestandspastor, den eine ihrer ULK-Petent:innen als noch lebenden Zeitzeugen in ihren ULK-Aufarbeitungsprozess einbeziehen wollte. Pastor R. war ein Kollege des verstorbenen Pastor D., der diese Petentin als seine Konfirmandin 1986 missbraucht und geschwängert hat. Pastor D. und Pastor R. waren, wie die Petentin berichtet, beide in das familiäre pädokriminelle Tätersystem verstrickt, in dem sie aufgewachsen war und schon als Kleinkind pädophilen Männern und Frauen zugeführt wurde.
Bischöfin Fehrs hätte diese sie arbeitsunfähig machende Befangenheit deklarieren und die ULK-Leitung des Aufarbeitungsprozesses dieser Petentin an eine andere leitende kirchliche Person übertragen müssen. Das tat sie nicht. Stattdessen ließ sie den Missbrauchsaufarbeitungsprozess der Petentin scheitern. Wie sie das tat, habe ich in meiner Funktion als von der Kirche in die ULK mit eingeladene „Person des Vertrauens“ dieser Petentin, also als ihr Helfer und Unterstützer, ausführlich beschrieben1. Ich habe der Petentin bei der Organisation ihrer umfangreichen Texte, aller Belege und Korrespondenz geholfen, im Umgang mit der Unterstützungsleistungskommission zuerst und dann mit der „Organisation Evangelische Kirche“ überhaupt. Es gibt eine Materialsammlung für eine Dokumentation2 an der wir arbeiten. In ihr wird deutlich, in welcher Weise die Inkompetenz und Verlogenheit der beteiligten kirchlichen Personen bis heute zu Lasten der Petentin geht. Hinzu kommt das in der „ForuM-Studie“3 beschriebene Phänomen der „Verantwortungsdiffusion“4, mit dem sich Petent:innen, sprich Betroffene von klerikalen sexuellen Missbräuchen, herumzuschlagen haben.
An diesem von der Petentin und mir beschriebenen skandalösen Vorgang in der evangelischen Kirche sind neben der kommissarisch amtierenden Ratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs, deren Amtsvorgängerin und „Vertuschungsschwester“5 Kurschus und der Vorsitzenden der Kirchenleitung der Nordkirche, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, die zu dritt die Hauptverantwortung für die unprofessionellen und unethischen Aktionen und Aktivitäten der „Causa Fehrs“ tragen, der disziplinarische Vorgesetzte von Bischöfin Fehrs, Oberkirchenrat Lenz, für den wiederum Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt die über Jahre hinweg alle Augen zugedrückt habende disziplinarische Vorgesetzte ist, sowie, wenn auch in untergeordneten, aber nicht weniger toxischen Rollen, die Ottensener Pastor:innen Howaldt, Lemme und Fenner und der ihnen vorgeordnete Propst Bräsen6. Hinzukommen der zu allem schweigende Kantor der Ottensener Kirchengemeinde, Herr Zeller, sowie zwei Mitarbeiter:innen der Stabstelle Prävention, die sich „vor den Karren ihrer Bischöfin haben spannen lassen“, der mittlerweile in den Ruhestand versetzte Herrn Kluck und die mittlerweile den Kirchendienst verlassen habende Kriminologin, Frau Dr. Arns7, sowie der Vorgänger von Oberkirchenrat Lenz, Oberkirchenrat Tetzlaff, und deren gemeinsame Stellvertreterin, Oberkirchenrätin Kühl.8
Sie alle haben sich, als „Konspirant:innen von Bischöfin Fehrs“, nicht nur extrem unchristlichen Handelns schuldig gemacht, sondern, als verantwortliche Täter:innen und Mitwisser:innen, auch eine waschechte Straftat begangen.
A. Klerikale Nötigung zum Denunzieren
Mitglieder dieser innerkirchlichen „Causa Fehrs“-Gruppe wussten, dass die Petentin zum Denunzieren9 genötigt wurde. Und alle wussten auch, warum sich die Petentin nicht zum Denunzieren nötigen lassen wollte.
So schrieb die Petentin am 05.10.2022 an die Ratspräsidentin Kurschus, Bischöfin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, Propst Bräsen, PastorInnen Howaldt, Lemme u. Fenner, Kantor Zeller, Oberkirchenrat Lenz und Oberkirchenrätin Kühl:
„Sehr geehrte Frau Kurschus, bedauerlicherweise habe ich bisher keine Eingangsbestätigung für meine Bischöfin Fehrs betreffende Beschwerde erhalten. … Ich werde von leitenden kirchlichen Personen gedrängt, sowohl einen Pastor, als auch eine Familienangehörige und eine damalige Freundin denunzieren zu sollen. Ich werde erpresst: Wenn ich nicht denunziere und damit Pastor R. belaste, würde mein Aufarbeitungsprozess mit der Unterstützungsleistungskommission nicht weitergehen.
Gerne können wir über deren Verhalten sprechen. Allerdings fehlt mir das Vertrauen, denn nach wie vor ist Bischöfin Fehrs als leitende Kraft mit in der ULK. Selbst wenn sie nicht als Vorsitzende, sondern als einfaches Mitglied in der ULK säße und nicht mehr offiziell mit meiner Angelegenheit befasst wäre, kann ich mir schwer vorstellen und der mir angebotenen Sichtweise Glauben schenken, dass sie nicht in meinen Fall involviert ist. Schließlich bearbeitet sie als die Leiterin der Unterstützungsleistungskommission mit den drei anderen Kommissionsmitgliedern zusammen andere Fälle.
Die Vorstellung, dass Bischöfin Fehrs gar nicht mehr mit ihnen über meinen Fall und ihre ihren Freund Pastor R. betreffende Befangenheit sprechen würde, halte ich für unrealistisch. Wie soll ich mit den verbliebenen drei Kommissionsmitgliedern über das Involviertsein von Pastor R. in das um Pastor D. herum stattgefunden habende Missbrauchsgeschehen sprechen, wenn doch aufgrund des kompletten Rückzuges von Bischöfin Fehrs von mir klar geworden ist, dass sie sich auf die Seite von Pastor R. und vermutlich auch meiner Schwester stellt, deren Kontaktdaten ich ihr gegeben habe. Meine Schwester, die nicht, wie ich, als aussagebereite Kronzeugin aus dem 1986 bereits bestehenden familiär basierten pädokriminellen Tätersystem ausgestiegen ist, hat sicher genauso wenig Interesse, über die damals in der Philippus-Gemeinde geschehenen Dinge zu reden, wie Pastor R. nachvollziehbarerweise es auch nicht hat.
Bischöfin Fehrs kann nicht weiterhin die Leitung der Unterstützungsleistungskommission innehaben, die in der Restbesetzung [Bischöfin Fehrs hatte über Frau Dr. Arns den Vorschlag10 gemacht, die Petentin können ja mit den drei übrigen Kommissionsmitgliedern reden!] versucht, das Verhalten ihrer Vorsitzenden nicht als das wahrzunehmen, was es allem Anschein nach ist: Der Versuch, all das im Dunkeln zu lassen, was, eben auch unter der Mitwisser- und Mittäterschaft von Pastor R. damals, in Hamburg-Horn passiert ist. Verhaltensmäßig bringt Bischöfin Fehrs zum Ausdruck, dass sie findet, Pastor R. sollte für eine Mitwirkung an dem mich und Pastor D. betreffenden Aufarbeitungsprozess nicht behelligt und letztlich vor mir geschützt werden.
Selbst wenn ich durch die von mir kirchlicherseits geforderte Denunzierung sowohl meiner damaligen Freundin und Mitkonfirmandin, als auch meiner Schwester dabei mithelfen würde, Pastor R. zu belasten, den ich doch damals und innerlich bis heute eher als mich unterstützend erlebt habe, hätte das ja die Bedingungen in der Rest- oder Rumpfkommission [nicht verändert], die ja mit ihrem Kopf, Bischöfin Fehrs, noch in engster Verbindung ist, während sie versuchen, zu verstehen, was damals mit mir, Pastor R. und Pastor D. passiert war. Ihre Vorsitzende, die ULK-Leiterin Bischöfin Fehrs, ist als heutige Freundin von Pastor R. zwangsläufig Teil des damaligen Missbrauchskontextes geworden [Hervorhebung nachträglich]. Wie sollen ihre drei, von Bischöfin Fehrs zurückgelassenen Beisitzer:innen denn dann einen klaren Blick und ein unvoreingenommenes Herz für alle in das damalige Missbrauchsgeschehen verwickelten Menschen behalten können?
Somit sind die Bedingungen für das, was von mir erwartet und gewünscht wird, nicht gegeben, ich kann es also nicht erfüllen. Schaffen Sie doch bitte, gemeinsam mit mir, die Bedingungen für die Fortsetzung meines mit der Bischöfin Fehrs zusammen doch sehr gut begonnenen Aufarbeitungsprozess, so wie er begonnen hat, bevor Bischöfin Fehrs über ihre Befangenheit gestolpert ist.“
Dieses war nur eine der vielen, unbeantwortet gebliebenen Beschwerden11 der Petentin. Ich habe sie hier vollständig zitiert, weil die Petentin in ihr begründet, warum sie sich nicht auf den unmoralischen Deal12 der evangelischen Kirche einlässt, ihre Schwester und ihre damalige Freundin zu denunzieren, um nicht ihres gut begonnenen Aufarbeitungsprozesses beraubt zu werden. Damit haben die Oberkirchenrät:innen Tetzlaff, Kühl und Lenz, sowie Propst Bräsen die Petentin erpresst, geduldet von Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und Bischöfin Fehrs: Ohne Denunziation keine Fortsetzung des Aufarbeitungsprozess des an ihr begangenen klerikalen Missbrauchs.
Letztlich ist dann genau das passiert: Die Petentin wurde aus ihrem gut begonnenen Aufarbeitungsprozess vertrieben. Bischöfin Fehrs, ihre Kommissionskolleg:innen und die oben aufgezählten kirchlichen Helfer:innen und Christenmenschen haben sie konsequent von aller Kommunikation abgeschnitten und ihren Aufarbeitungsprozess austrocknen lassen. Genau das, womit diese leitenden kirchlichen Personen die Petentin erpresst und genötigt haben, ihre Schwester und ihre damalige Freundin zu denunzieren, genau dieses „empfindliche Übel“, mit dem sie der Petentin gedroht haben, ist dann eingetreten. Nötigung ist übrigens ein Straftatbestand.
B. „Und erlöse uns von dem Übel…“ — Das klerikal-banale Böse im Strafgesetzbuch
Im Vater-Unser hieß das heutige „von dem Bösen“ früher „von dem Übel“.13 Das Böse schließt das „Banal-Böse“ von Schreibtisch-Täter:innen ein.14 Ein Blick in das Strafgesetzbuch (StGB), § 240, ist hier in Bezug auf das Thema Nötigung aufschlussreich: “(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.“15
B.1. Angedrohtes empfindliches Übel
Die unbegründete Aufkündigung ihres Missbrauchsaufarbeitungsprozesses ist für die Petentin und mich ein sehr „empfindliches Übel“, vor allem deshalb, weil Bischöfin Fehrs sie durch ihr Lügen-Duett16 mit Oberkirchenrat Lenz mit dem perfide-implizit verbreiteten Vorwurf verbunden hat, die Petentin und ihr Unterstützer hätten gelogen. Das ist deshalb schlimm und auch böse, ein „Übel“, weil Bischöfin Fehrs und Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt wissend und gut informiert, sprich bewusst, in Kauf genommen haben, dass diese indirekte bischöfliche Bezichtigung der Petentin und meiner Person als Lügner in der Kirche vollends den Weg frei machte für die via Pastor Frank Howaldt aus der Psychomethoden-Ausbildungswelt in die Kirche importierte und in ihr von Bischöfin Fehrs übernommene Diffamierungs- und Rufmordkampagne des halbseidenen Psychomethodenverbandes DVNLP17. Dank der amtierenden Ratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs, deren Vertuschungskomplizin Kurschus und Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt stinkt der Petentin und mir jetzt das verlogene DVNLP- und Metaforum Narrativ der „wahnhaften Falschbezichtigerin und derem verblendeten Aggressor“ entgegen. Von ganz oben also.
B.2. Verwerfliche Androhung
Die Androhung ist verwerflich, weil Bischöfin Fehrs, zusammen mit ihrem Duz-Freund, dem Ottensener Pastor Frank Howaldt und dessem Vorgesetzten, Propst Bräsen, genau wusste, dass und wie die Petentin in ihrer Gemeinde stigmatisiert wurde, ohnehin schon, weil ihre Vorgeschichte mit dem ihre dort in 2013 vorgebrachten Missbrauchsbeschwerden in krimineller Weise „unter den Teppich gekehrt“ habenden Psychomethoden-, Prostitutions- und Zuhälterverband DVNLP bekannt war.
Außerdem hatte sich herumgesprochen, dass sie Petentin der ULK ist, hatte Bischöfin Fehrs mit ihr zusammen im ersten, guten ULK-Gespräch am 16.12.2019 doch schon mit dem Gedanken gespielt, im Hamburger Michel mit dem Ottensener Kirchenchor der Petentin anlässlich eines Rekonfirmations-Gottesdienstes für die Petentin zusammen zu singen. Bischöfin Fehrs und die Petentin hatten, für meine Wahrnehmung18, erstaunlich schnell einen sehr guten Draht zueinander — bis zu dem Moment, als überraschend klar war, dass die Petentin den persönlichen Freund der Bischöfin aus dem aufzuarbeitenden Missbrauchskontext kannte.
B.3. Stellung als Amtsträger:in missbraucht
Bischöfin Fehrs hat die Macht ihres Amtes genutzt, um selbiges, wie sie das aufgrund ihrer Verstrickung und Befangenheit hätte tun müssen, nicht niederzulegen, sondern stattdessen den Aufarbeitungsprozess der Petentin bewusst und wissend scheitern zu lassen. Dazu hat sie sich per schmutziger, verantwortungsdiffundierender Delegation der untergeordneten Mitarbeiter:innen Kluck und Dr. Arns19, sowie der Lügenhilfe ihres Vorgesetzten Lenz20 bedient.
C. Doppelkopf. Der „Fisch Kirche“ stinkt sehr eigenwillig.
Im ihrem oben erwähnten Schreiben vom 05.10.2022 sprach die Petentin, auf den ihr über Frau Dr. Arns überbrachten, absurden Vorschlag von Bischöfin Fehrs eingehend, sie könne ja mit den drei übrigen ULK-Kommissionsmitgliedern ohne sie als Leiterin tagen21, vom „Kopf“ und vom „Rumpf der ULK“. Dieser Vorschlag war vor allem auch deshalb absurd, weil Bischöfin Fehrs, wie die Petentin in diesem Schreiben ausführt, als deren Leitung der „Kopf“ des sozialen Gebildes Unterstützungsleistungskommission bleibt, auch wenn sie physisch gerade mal nicht anwesend ist, also nicht durchgehend bei ihrem „Rumpf“ bleibt.
„Kopf“ wird in der Organisationsberatung und generell in der Wirtschaft gerne als Metapher für das „Oben in der Hierarchie eines sozialen Gefüges oder Systems“ genommen, mit dem sich jemand als seinem Gegenüber zu beschäftigen hat — so wie die Petentin und ich mit der evangelischen Kirche. Geht es um Managementfehler der obersten Etage ist die metaphorische Redewendung “Der Fisch stinkt vom Kopf“22 sehr geläufig. Für die Leitungs- und Managementfehler in der „Organisation Kirche“ ist diese Fisch-Analogie wohl besonders geeignet, ist doch der Fisch bekanntermaßen das Symbol der evangelischen Kirche.
Vergegenwärtigen wir uns die Besonderheiten der kirchlichen Hierarchien in der „Causa Fehrs“23, so muss man bei dem Fisch „Organisation Evangelische Kirche“ wohl von einem „Doppelkopf“ sprechen — welcher im Falle von schwerwiegenden Leitungs-, Dienstaufsichts- und Managementfehlern mit dem Ausströmen eines hochgradig eigenwilligen Geruches warnt. Das tut er wegen seiner kurios gegenläufigen Hierarchien, die sich gelegentlich Chaos erzeugend widersprechen, aber, vor allem und leider, auch „im Übel“ synergetisch verstärken können. Denn, wie an anderer Stelle24 ausgeführt, gibt es in der evangelischen Kirche die Besonderheit gegenläufiger, sich gegenseitig kreuzender und widersprechender Hierarchien.
So gibt es die Hierarchie der disziplinarischen Vorgesetztenschaften und dazu eine zweite, parallel existierende, aber antiparallel wirkende Hierarchie, die man vielleicht die „Hierarchie des geistigen Vorgeordnetseins“ oder auch die „repräsentatorische Hierarchie“ nennen könnte. Beispielsweise ist Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, als disziplinarische Vorgesetzte von Oberkirchenrat Lenz, der wiederum der disziplinarische Vorgesetzte von Bischöfin Fehrs ist, Bischöfin Fehrs hierarchisch vorgeordnet. Aber gleichzeitig ist sie ihr auch nachgeordnet, da die amtierende Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs in der zweiten, geistigen oder repräsentativen kirchlichen Hierarchie ihrer Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt vorgeordnet ist.
Diese organisationsbezogene Eigenart verleiht dem evangelischen Kirchen-Fisch eine besondere Note, die “fischige Doppelkopf-Note”, die nicht unbedingt bekömmlich ist für Betroffene, die sich als Petent:innen in dem Hierarchien-Wirrwarr nicht auf Anhieb zurechtfinden. Serviert mit einem „gerüttelt Maß“ an Verantwortungsdiffusion25 wird der Genuss einer Begegnung mit dem „Fisch Kirche“ schnell toxisch.
- Texte und Download-Links finden sich im Blog auf meiner Website: „Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern“. ↩
- Hier die aktuelle Version der Materialsammlung. ↩
- Siehe „ForuM-Studie“. ↩
- Siehe dazu: „Offener Brief an den Rat der EKD. Einfache Verantwortungsdiffusion oder komplexer Schlampenverein?“. ↩
- Siehe „Synodale Heuchelei. Nach dem Verlust ihrer Vertuschungsschwester Kurschus hat Bischöfin Fehrs noch ihre Nordkirchen-Vertuschungshelfer“. ↩
- Siehe in der Materialsammlung (Fußnote #2) das Kapitel „J. Amtsverfehlungen weiterer kirchlicher Amtsträger:innen“ und die Unterkapitel „J.1. Propst Frie Bräsen“, „J.2. Pastor Frank Howaldt“, „J.3. Pastor Matthias Lemme“ und „J.4. Pastorin Katharina Fenner“. ↩
- Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „F.13. Schmutzige Delegationen in der ‚Causa Fehrs’“. ↩
- Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „J.8.b. Disziplinarische Vorgesetzte“. ↩
- Siehe „J.8.b.1.f. Der Kardinalfehler des Oberkirchenrats Tetzlaff“, „J.8.b.1.j. Etwas Ehrenrettung: Oberkirchenrat Tetzlaff scheiterte systembedingt an schizophrenogener Personalunion“ und „J.8.b.1.o. Ist eine heimliche Absprache disziplinarischer und geistlicher Vorgesetzter:innen schon eine Verschwörung?“ ↩
- Dieser Vorschlag war mit einer aberwitzigen Schuldzuweisung verbundenen. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „F.13.f. Delegee #2: Frau Dr. Arns“ und das Unterkapitel “F.13.f.0.B. ‚Eindruck der Befangenheit vermeiden‘ heißt ‚Ich bin befangen‘“. ↩
- Siehe „Die unbehandelten Beschwerden der Petentin an die evangelische Kirche“. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus der „Materialsammlung“ und dem „Anhang Korrespondenz“. ↩
- Siehe dazu: „Anfrage zu meinem Status als Petentin von Bischöfin Fehrs“. ↩
- Keine Erlösung mehr vom Übel, sondern vom Bösen. »Wenn wir von Übel sprechen, sehen wir sowohl die Seite des Täters als auch die des Opfers. Wenn wir vom Bösen sprechen, tritt dagegen die Seite in den Vordergrund, die das Böse verursacht«, schrieb Altbischof Wolfgang Huber 2017 zu dem Thema. ↩
- Zum Begriff „Banalität des Bösen“ siehe hier. ↩
- Siehe § 240 Strafgesetzbuch (StGB), Nötigung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html. ↩
- Zu der Lüge und den Falschbehauptungen von Oberkirchenrat Lenz siehe in der Materialsammlung das Kapitel „J.8.b.3.a. Oberkirchenrat Lenz übernimmt keine Verantwortung“. ↩
- Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „E.1.b.14. Mit welchem Wissen über die Petentin und mich hat sich Bischöfin Fehrs ‚aus dem Amt gestohlen‘?“ und die Unterkapitel „E.1.b.14.c. Quelle # 3: Die Gerichtsurteile zum DVNLP“, „E.1.b.14.d. Quelle # 4: Das ‚Täter-Opfer-Umkehr-Dossier‘ zur Manipulation von LKA- und StA-Vermerken durch das pädokriminellen Tätersystem“, „E.1.b.14.e. Quelle # 5: Mein Text ‚Hintergrund der Missbrauchs-Beschwerden‘“, “E.1.b.14.f. Quelle # 6: Mein Buch ‚NLP für Verbrecher – Causa DVNLP: Mafia-, Stasi- und Nazi-Methoden im deutschen NLP’“ und “E.1.b.14.h. Quelle # 8: Psychiatrisierungsattacke aus der NLP-Nachbardisziplin Aufstellungsarbeit“. ↩
- Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „A.1. a Aus der Perspektive des Lebensgefährten“. ↩
- Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „F.13. Schmutzige Delegationen in der ‚Causa Fehrs’“ und die Unterkapitel „F.13.e. Delegee #1: Herr Kluck“ und „F.13.f. Delegee #2: Frau Dr. Arns“. ↩
- Siehe in der Materialsammlung die Kapitel „J.8.b.3.a. Oberkirchenrat Lenz übernimmt keine Verantwortung“ und „J.8.b.3.b. Oberkirchenrat Lenz lügt als deren disziplinarischer Vorgesetzter für Bischöfin Fehrs“. ↩
- Dieser Vorschlag war verbunden mit einem indirekten, „gaslightenden“ Schuldgeben. Siehe in der Materialsammlung dazu das Kapitel „J.8.b.1.l. Dienstaufsichtsverletzung von Oberkirchenrat Tetzlaff“. ↩
- Siehe hier. ↩
- Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „H. Die Pattsituation – Status Quo bei sich gegenseitig ausschließenden kirchlichen Entscheidungskontexten“. ↩
- Siehe in „‚Wer rasiert die Bischöfin?‘ Offener Brief an die Leitenden der evangelischen Kirche.“ das Kapitel „6. „Doppelhelix“-Struktur der Hierarchien in der evangelischen Kirche und das Fehrs´sche Paradoxon“. ↩
- Siehe in der Materialsammlung die Kapitel „C.2.e. Erweiterung #3: Auch die Bischöfin Fehrs übergeordneten Hierarch:innen delegieren ihre Verantwortung weg“, „F.12.a. Kommunikationsabbruch, Aussitzen und Erzeugung von Verantwortungsdiffusion“ , „F.13.e.1.F. Die verantwortungsdiffundierende Kluck-Beauftragung. Zersetzung“, „F.13.f.9. Rekursives Muster #2: Tarnkappen und Verantwortungsdiffusion“ und „J.8.b.1.k. Verantwortungsdiffusion als letzte Amtshandlung des Oberkirchenrates Tetzlaff“. ↩