Käme die Wahl einer Ratspräsidentin Fehrs einer  Amnestie der Verbrechen von Bischöfin Fehrs gleich? Letzter Offener Brief an die Synode und den Rat der EKD.

Käme die Wahl einer Ratspräsidentin Fehrs einer Amnestie der Verbrechen von Bischöfin Fehrs gleich? Letzter Offener Brief an die Synode und den Rat der EKD.

In der Materialsammlung1 im „Anhang #1: Das Verbrechen und die ‚Sünden’ von Bischöfin Fehrs“ sagte ich: Mit „Verbrechen“ meine ich die stillschweigende Übernahme des kriminellen Täter-Opfer-Umkehr-Prozesses durch Bischöfin Fehrs, den der Psychomethoden- und Schurkenverband DVNLP gegen ihre ULK-Petentin durchgeführt hatte, um deren Missbrauchsbeschwerden zu vertuschen und „unter den Teppich zu kehren“.

Bischöfin Fehrs und ihr Duz-Freund, der Hamburg-Ottensener Pastor Frank Howaldt, haben ihre Macht dafür missbraucht, dass die von mir vorgelegten Beweise zu den Verbrechen im DVNLP2 weder in der Ottensener Christianskirchengemeinde, noch in der von Bischöfin Fehrs geleiteten Unterstützungsleistungs- und Anerkennungskommission zur Kenntnis genommen werden konnten. Sie unterstützen damit den Coaching-, Prostitutions- und Zuhälterverband DVNLP in dessen kriminellen, die Petentin und mich, ihren Unterstützer, diffamierenden Psychiatrisierungs- und Rufmordkampagnen: Damit paktieren Bischöfin Fehrs und Pastor Frank Howaldt wider besseres Wissen mit Kriminellen — indem sie ihr besseres Wissen verschweigen.

Das bewusste Verschweigen eines Verbrechens ist auch ein Verbrechen.

Im Falle seiner „Absegnung durch informiertes Ignorieren“ durch die Synode und den Rat der EKG wird dieser Amtsmissbrauch von Bischöfin Fehrs zukünftig vielleicht die Grundlage dafür sein, dass mit Vorsatz durchgeführte Täter-Opfer-Umkehr-Prozesse, sprich strategisch geplante Sekundäre Viktimisierungen von Missbrauchsbetroffenen, zu einem festen Bestandteil des Methodeninventars der evangelischen Kirche für die „Missbrauchsaufarbeitung“ werden, welches speziell zur Dezimierung der Anzahl der Betroffenen mit Ausgleichsansprüchen eingesetzt werden könnte.

Und noch etwas, liebe Synodale und Ratsmitglieder: Vielleicht nicht gerade verbrecherisch, aber doch wohl kollegial nicht nett, ist die Entscheidung von Bischöfin Fehrs, ihren für sie gelogen habenden disziplinarischen Vorgesetzten, Oberkirchenrat Lenz, nicht beizustehen, der aufgrund unserer Beschwerde über die mit ihm zusammen lügende Bischöfin Fehrs mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde konfrontiert ist, welche gerade von der Kirchenleitung der Nordkirche unter Leitung von Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt gegen ihn geprüft wird. Die doppelte Beschwerde der Petentin gegen Bischöfin Fehrs und Herrn Lenz vom 09.06.2024 wegen gemeinsamen Lügens zum Nachteil der Petentin hat Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt am 15.07.2024 in eine Einzelbeschwerde gegen OKR Lenz umgewandelt: „Die Kirchenleitung bewertet Ihre Beschwerde als eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber Oberkirchenrat Mathias Lenz.“ Es sieht so aus, als würde diese erst behandelt werden, wenn Bischöfin Fehrs nicht mehr die amtierende, sondern die gewählte EKD-Ratsvorsitzende Fehrs geworden ist.

Es scheint mir so zu sein, dass die Oberkirchenrat Lenz betreffenden Fragen meiner Blogbeiträge „‚Chefsache Täterschutz‘. Wird Ratspräsidentin Kurschus einen Oberkirchenrat ‚vor den Bus werfen?‘“ und „Absturz der EKD. Wen wird die strauchelnde Ratsvorsitzende Fehrs ‚vor den Bus werfen‘?“ auf eine gruselige Weise immer noch aktuell sind.

  1. Siehe in „Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern.“ und als direkter Download der aktuellen Version.
  2. Gemeint sind: Mein Buch „NLP für Verbrecher – ‚Causa DVNLP‘: Mafia-, Stasi- und Nazi-Methoden im deutschen NLP“, mein Beitrag „Texte und Materialien zum DVNLP“ und die relevanten Gerichtsentscheidungen, die hier und auch auf meiner Wikipedia-Seite (Einzelnachweis 7) nachzulesen sind.