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EKD-Ratsvorsitzende Fehrs lässt die Synode und die Presse belügen

Über fünf Jahre hat sich Bischöfin Fehrs offensichtlich redlich bemüht, ihre Verstrickung in den von ihr eigentlich aufzuarbeitenden, komplexen Missbrauchskontext in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn geheimzuhalten. Sie hat ihrem als Mitwisser und Mittäter in das betreffende Missbrauchsgeschehen verwickelten, persönlichen Freund, den bekannten Hamburger Ruhestandspastor R., geholfen, in der Kirche nicht behelligt zu werden. Dafür hat sie sich als Leiterin der Unterstützungsleistungskommission (ULK), der entsprechenden Aufarbeitungskommission, etlicher Amtsvernachlässigungen und -verfehlungen schuldig gemacht.

Aus Sicht von Bischöfin Fehrs war es sicher eine Panne, dass eine „Anwältin des Publikums“ im Plenum der Synode nicht nur auftragsgemäß die eingesammelten Stimmen der als Besucher anwesenden Missbrauchsbetroffenen verlesen hat, sondern auch eine Mail1 von ihrer Hamburger ULK Petentin und mir, ihrem Unterstützer.

Vermutlich genau für eine solche Art von Panne hatte Bischöfin Fehrs ein falsche Tatsachenbehauptungen enthaltendes Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ vom 28.10.20242 dabei, das „Informationsschreiben“, auf das sich laut Prof. Barner3 der Rat der EKD bei seiner Entscheidung berufen hat, Bischöfin Fehrs für die Wahl zur Ratsvorsitzenden zu nominieren. Die Falschbehauptungen aus diesem Schreiben tauchten, neben absurden Verdrehungen und weiteren Falschbehauptungen die „Causa Fehrs“ betreffend, in einer „Nachricht“ des kirchlichen Pressdienstes IDEA vom 12.11.20244 wieder auf.

„Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“: Desinformation durch Falschdarstellungen

Der angekündigte Bericht der Anwältin fiel aus, die Stimmen der Betroffenen wurden gemutet. Schweigen im Wald. Stattdessen musste der neu gewählte stellvertretende Ratsvorsitzende, Landesbischof Tobias Bilz, als erste Amtshandlung einen schmutzigen Handlangerdienst5 für seine neue Chefin, Frau Fehrs, erledigen. Versteckt unter dem Punkt „Reaktion des Rates zum Umsetzungsbericht“ hatte er vorzutragen: “Zwei Punkte zum Thema sexualisierte Gewalt, der erste: Es gab Rückfragen von Synodalen an den Rat zu den Vorwürfen von Herrn Stahl gegenüber Bischöfin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und Annette Kurschus. Im Vorlauf wurde Ihnen dazu ein Informationsschreiben zugeleitet, das auf der Grundlage der Zuarbeit aus der Nordkirche die Vorgänge ausführlich eingeordnet hat. Das ist auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das zeigt auf, dass vor dem Hintergrund der [verhaspelt], dieser vorliegenden Informationen für das von Herrn Stahl in seinem offenen Brief vorgeworfene Fehlverhalten aller drei genannten Personen keinerlei Anhaltspunkte gesehen werden.“

Dass DIE ZEIT die von dieser Fachstelle Desinformationen bezüglich der Fakemeldungen „externe Untersuchung der Vorwürfe gegen Bischöfin Fehrs“ und entsprechende „externe Prüfungen“ übernommen hat, habe ich am 13.11.2024 in „EKD krönt Chef-Vertuscherin Fehrs zur Sonnenkönigin“ schon dargestellt.

Es gab keine „externe Prüfungen“, es gab laut Prof. Barner nur eine interne „Einschätzung der Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“6, einer Abteilung im Kirchenamt in Hannover, in dem die Ratsvorsitzende Fehrs die oberste Hierarchin und Autorität ist.

Die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ in Hannover ist in ihrer Arbeit ebenso wenig unabhängig wie die „unabhängige Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“, von der die Fachstelle im Kirchenamt schrieb, dass diese ihr „zugearbeitet“ hätte: Die Ratsvorsitzende Fehrs ist als Hamburger Bischöfin Fehrs über die ganzen fünf „Causa Fehrs“-Jahre und bis heute die Beiratsvorsitzende der von der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ allen Ernstes als unabhängig bezeichneten „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“.

Frau Fehrs hatte das Problem mit ihrer nicht erklärten „Pastor R.“-Befangenheit dadurch verschlimmert, dass sie den Geschäftsführer:innen dieser „unabhängigen Stabsstelle“, zuerst Frau Dr. Arns und dann Herrn Kluck, machtmissbräuchlich Anweisungen7 für fragwürdige bis zersetzende Aktionen8 gegenüber ihrer Petentin und mir, ihrem Unterstützer, erteilt hat. Beide geschäftsführenden Leiter:innen der „unabhängigen Stabsstelle“ haben sie brav und folgsam ausgeführt und Bischöfin Fehrs konnte sich gut versteckt halten hinter Herrn Kluck und Frau Dr. Arns, den ULK-Geschäftsführer:innen der unabhängigen „Stabsstelle Prävention“, denen sie Anweisungen geben konnte, was sie der Petentin zu schreiben hatten.

Aus der Luft gegriffen und fabuliert ist die angeblich von der „Stabsstelle Prävention“ übernommene Darstellung angeblicher Aktionen von mir im zweiten ULK-Gespräch9 im Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“. (Siehe dazu unten die „Fragen an die angebliche ‚Quelle‘ der Fake-Meldungen“.)

Kirchlicher Pressdienst IDEA: Gleiche Falschdarstellungen, verwechselt die von Bischöfin Fehrs gedeckten Missbraucher

Die Fake-Meldung bezüglich einer „externen Prüfung“ aus dem „(Des)Informationsschreiben“ der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“, die wohl den Eindruck von unabhängig getroffenen, also zu glaubenden Schlussfolgerungen erwecken soll, taucht auch in der Meldung der „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA“ mit dem Titel „EKD reagiert auf Vorwürfe gegen Ratsvorsitzende Fehrs“10, auf.

Diese Pressemeldung enthält die Verwirrung stiftende Falschmeldung, Bischöfin Fehrs „habe einen Hamburger Ruhestandspastor gedeckt, der seine Konfirmandin 1986 missbraucht und geschwängert habe.“ Diese Meldung sollte die evangelische Nachrichtenagentur IDEA schnell korrigieren, da es den von Bischöfin Fehrs tatsächlich gedeckten Pastor R. die Missbrauchstat unterstellt, die dessen Kollege Pastor D. begangen hat. Pastor R. hat, nach dem Bericht, der ihr von OKR Tetzlaff vom Landeskirchenamt entlockt hat, „nur“ eine Fellatio mit einer seiner Konfirmandinnen, der Freundin der Petentin, zelebriert. Vergewaltigt und geschwängert wurde die Petentin nicht vom noch lebenden Pastor R., sondern von Pastor D., der schon verstorben ist.

Auch der Satz, „Die EKD teilt dazu mit, das Landeskirchenamt der Nordkirche habe den Sachverhalt einer disziplinarrechtlichen Prüfung unterzogen“ bezieht sich auf Pastor R., den persönlichen Freund von Bischöfin Fehrs. Dieser Sachverhalt wäre schon ein ausreichender Grund für Bischöfin Fehrs gewesen, ihr Amt als ULK-Leiterin wegen Befangenheit ruhen zu lassen und einer anderen pastoral kirchlich leitenden Person zu übergeben, temporär und bezogen auf den Aufarbeitungsprozess der Petentin.

Gleichlautende Fake-Meldungen

Die Verlautbarungen der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ und der „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA“ enthalten sinn- und zum Teil wortgleiche Fake-Meldungen.

Bischöfin Fehrs sei angemessen mit ihrer Befangenheit umgegangen

Beide Verlautbarungen versuchen den Eindruck zu vermitteln, Bischöfin Fehrs wäre mit ihrer Befangenheit wegen ihres persönliche Freundes Pastor R. angemessen umgegangen. Die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“: “Um der Besorgnis der Befangenheit entgegenzuwirken, hat sie als Vorsitzende der Unterstützungsleistungskommission bekannt gegeben, diesen Pastor in ihrer Funktion als zuständige Bischöfin zu kennen und deshalb für eine mögliche Fortsetzung des Verfahrens in der Unterstützungsleistungskommission nicht zur Verfügung zu stehen.“ Und die „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA“: „Um der Besorgnis der Befangenheit entgegenzuwirken, hat sie als Vorsitzende der Unterstützungsleistungskommission bekannt gegeben, diesen Pastor in ihrer Funktion als zuständige Bischöfin zu kennen und deshalb für eine mögliche Fortsetzung des Verfahrens in der Unterstützungsleistungskommission nicht zur Verfügung zu stehen.“

Bischöfin Fehrs hat bis heute ihre Befangenheit nicht deklariert, nicht der Petentin und auch nicht Kirchenpersonen gegenüber.

Die vom Landeskirchenamt verbreitete „Nur-Dienstlich“-Lüge

Übernommen haben beide innerkirchliche Einrichtungen, Institutionen oder Agenturen die von OKR Lenz, Landeskirchenamt Kiel, übernommene und verbreitete Lüge11 von Bischöfin Fehrs, „Die Beziehung der beiden Personen [Bischöfin Fehrs und Pastor R.] ist nicht privater, sondern rein dienstlicher Natur.“: Die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt sagt, „…ergab sich in seiner aktiven Dienstzeit ein dienstlich begründeter Kontakt zur heutigen Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs.“, und die „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA“ berichtet, „Fehrs habe zu dem beschuldigten Pastor einen dienstlich begründeten Kontakt gehabt“ und „…diesen Pastor in ihrer Funktion als zuständige Bischöfin zu kennen…“

Auf die Tatsache, dass es sich bei Pastor R., so erklärt von ihr selbst, um einen persönlichen Freund von Bischöfin Fehrs handelt, weisen die Petentin und ich schon seit Anfang 2021 hin: Einer breiteren, zunächst inner-, dann aber auch außerkirchlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht am 15.05.2021 im „Arbeitspapier für das erweiterte Aufarbeitungssystem…“ (Seite 5, 76 und 146), welches Bischöfin Fehrs den ULK-Geschäftsführer Kluck unkommentiert als nicht relevant zurückzuweisen lassen hat.

Nie kommentiert haben Bischöfin Fehrs und auch die, vermittelt über mehrere Beschwerden, gut informierten Kirchenleitenden, trotz expliziter Einladung dazu, die relevanten Passagen12 in der seit Januar 2023 öffentlich zugänglichen Materialsammlung.

Keinerlei Anhaltspunkte für Fehlverhalten

Die EKD sehe, wortgleich von der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ und der „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA“ verbreitet, „…für das von Herrn Stahl in seinem Offenen Brief Bischöfin Fehrs vorgeworfene Fehlverhalten keinerlei Anhaltspunkte.“

Erstaunlich: Die Ratsmitglieder und auch die beiden Fachstellen haben in der ihnen zugänglich gemachten und recht umfangreichen Materialsammlung plus Anhang Korrespondenz13 „keinerlei Anhaltspunkte gesehen“? In den zusammen 1.100 Seiten keinen einzigen?!

Bischöfin Fehrs zeigt seit fünf Jahren, zusammen mit ihren Helfer:innen im Landeskirchenamt und in der Kirchenleitung der Nordkirche und mit ihrer Vertuschungsschwester, der damaligen Ratspräsidentin Kurschus, dass sie gern möchte, dass keine Anhaltspunkte für ihre Amtsverfehlung und für ihren Amtsverrat gesehen werden.

Fragen an die angebliche „Quelle“ der Fake-Meldungen

In einer Mail an die „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ kommentierte die Petentin die falschen, von der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ verbreiteten Tatsachenbehauptungen und stellte Fragen dazu:

(1) „Im Zuge deren zweiter Sitzung wurde durch Aussagen von Herrn Stahl deutlich, dass es der Betroffenen zunächst in erster Linie um Aufarbeitung ging und sie im Weiteren eine disziplinarrechtliche Aufklärung des Sachverhalts forderte.“ Das in (1) und (2) über das zweite ULK-Gespräch Gesagte ist frei erfunden.14

(2) “Wie auch Herr Stahl in seinem Blog selbst beschreibt, wurde in dieser zweiten Sitzung der Unterstützungsleistungskommission von der Betroffenen zudem ein neuer Sachverhalt vorgetragen. Sie habe beobachtet, wie ein anderer Pastor sexuellen Kontakt zu ihrer Schwester und einer Freundin gehabt hätte.“ Das stimmt nicht. Die Beziehung zu ihrer Schwester hatte ich schon am Ende des ersten Gespräches am 16.12.2019 angesprochen15, sehr zum Erstaunen von Bischöfin Fehrs. Und die Fellatio-Interaktion16 von Pastor R. mit meiner Freundin hatte ich zum ersten Mal gegenüber Pastor OKR Tetzlaff erwähnt, dem ich mich am 05.08.2021 als disziplinarischen Vorgesetzten von Bischöfin Fehrs anvertraut hatte. Also weder habe ich Bischöfin Fehrs davon berichtet, noch ist es richtig, dass Herr Stahl in seinem Blog geschrieben hätte, dass „in dieser zweiten Sitzung der Unterstützungsleistungskommission von der Betroffenen zudem ein neuer Sachverhalt [irgendeiner der sexuellen Kontakte von Pastor R.] vorgetragen“ wurde. Herrn Stahl wird hier Indiskretion unterstellt. Eine solche Unterstellung hat Bischöfin Fehrs ihren Mitarbeiter Kluck schon einmal, am 25.05.2021, gegen Herrn Stahl vorbringen lassen, als sie ihm die Schuld dafür geben wollte, dass der Klarname von Pastor R. öffentlich wurde.17 Diese und ähnliche Aktionen von Bischöfin Fehrs haben wir als Zersetzungsmaßnahmen18 beschrieben.

(3) „Herr Stahl spricht dennoch beständig von einem gescheiterten ULK-Aufarbeitungsprozess. Das ist aber nach dem Recht der Nordkirche unzutreffend.“ Ich denke, „gescheitert“ ist ein angemessenes Wort für die Tatsache, dass Bischöfin Fehrs mit mir, wie Sie es, Frau Hillmann, in Ihrem Schreiben vom 23.09.202419ausdrücken, nach dem zweiten Gespräch „ergebnislos auseinandergegangen“ ist und danach versucht hat, den Aufarbeitungsprozess mit mir an ihre Mitarbeiter:innen Kluck und Dr. Arns20, sowie an ihre Vorgesetzten im Landeskirchenamt zu delegieren. Unnachvollziehbar ist der Hinweis auf das „Recht der Nordkirche“. Was genau soll „nach dem Recht der Nordkirche unzutreffend“ sein?

Warten wir also darauf, was die „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ der Petentin auf ihre hinter diesen drei Punkten stehende Frage antwortet, ob deren „Zuarbeit“ an die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ tatsächlich in der Übermittlung der genannten Falschinformationen bestand.

An die heutige Geschäftsführerin der „Stabsstelle Prävention“, Frau Seiler, und die Leiterin der Anerkennungskommission, Frau Hillmann, stellte die Petentin die oben angegebenen Fragen. Sie stellte sie vor dem Hintergrund der Mitteilung der Anerkennungskommission vom 13.11.2024: „… das Leid, das Sie [durch Pastor D.] erlitten haben, wird nicht in Zweifel gezogen. Die Nordkirche will dafür Anerkennung leisten, ohne weitere Befragung von Zeugen. … Für die Erörterung dessen laden wir Sie ein.“21

Die Petentin antwortete der Anerkennungskommission, die zur „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ gehört am 20.11.2024:

“…die Formulierung ‚weitere Befragung von Zeugen‘“ [ließ] in mir die Frage wieder hat laut werden lassen, die mich in den letzten fünf Jahren oft beschäftigt hat: Was hat die wohl eher ins Private ausgelagerte Befragung des damaligen Pastorenkollegen von Pastor D., ihrem persönlichen Freund Pastor R., durch Bischöfin Fehrs eigentlich ergeben? Wurde er nur durch Bischöfin Fehrs befragt? Oder auch von den Oberkirchenräten Tetzlaff und Lenz, oder von Ihnen, Frau Kühnbaum-Schmidt? Wurde er von Mitgliedern der ULK befragt, oder von Mitgliedern der heutigen Anerkennungskommission?“

„Wurde nur er als Zeuge befragt? Oder gab es eine „weitere Befragung“ meiner Schwester als Zeugin, die ja als die 1986er, damals 16-jährige Geliebte von Pastor R. das Missbrauchsgeschehen in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn „hautnah“ mitbekommen hat? Ihre Kontaktdaten hatte ich Bischöfin Fehrs am 29.08.2020 gegeben und gehe davon aus, dass sie diese an die Oberkirchenrät:innen Tetzlaff, Kühl und Lenz im Landeskirchenamt weitergeben hat. Und dann interessiert mich natürlich auch, ob es, neben Pastor R. und eventuell meiner Schwester, noch andere Zeugen-Befragungen gegeben hat, sprich, ob sich noch weitere Missbrauchsbetroffene der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn gemeldet haben und befragt worden sind.“

„Ohne ehrliche und transparente Antworten auf diese Fragen kann ich mir das Gespräch, zu dem Sie mich einladen, schwer vorstellen. Bischöfin Fehrs hatte Pastor R. schon aus der ULK ausgeschlossen. Ich hätte ihn als Zeitzeugen gerne dabeigehabt, da ich 1986 in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn zu ihm ein eher freundschaftliches Verhältnis hatte. Wird er jetzt wieder ausgeschlossen oder darf er, als persönlicher Freund von Bischöfin Fehrs, der Beirätin der Stabsstelle Prävention, überhaupt nicht Thema werden, wird eine Aufarbeitung des Missbrauches durch Pastor D. an mir und dessen Einbettung in den Gesamtkontext wohl schwierig. So sehr ich mich über eine von Ihnen angekündigte Anerkennungsleistung freuen würde, so bitter wäre doch die verpasste Lernchance, für mich, für Pastor R., meine Schwester und für die evangelische Kirche.“

Auf die Antwort der wohl nicht so ganz unabhängigen „Stabsstelle Prävention“, deren Vorsitzende seines Beirates, Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs, die schon die Macht hatte, deren vorherigen Geschäftsführer:innen Dr. Arns und Kluck amtsmissbräuchlich schmutzige Weisungen zuerteilen, sind die Petentin und ich gespannt.

  1. Zum Anhören: Ab Minute 15:01 https://youtu.be/RsvhXqW-PoQ?t=901. Zum Lesen: Die Mail. Den Synodalen hatten wir sie auch geschickt, aber keine und keiner von ihnen hat im Plenum der Synoden etwas dazu gesagt oder gefragt.
  2. Hier das Schreiben Fachstelle Sexualisierte Gewalt.
  3. In seiner Ansprache am 12.11.2024 (siehe ab Minute 6:20 https://youtu.be/DLuWtqrv6_Q?t=380).
  4. Siehe IDEA-Pressedienst vom 12.11.2024, Ausgabe NR. 234, Seite 3.
  5. Ich meine, man sieht ihm an, dass er sich dabei unwohl bis schäbig fühlt — siehe Minute 32:37 in https://youtu.be/e5-E_2uVuts?t=1956.
  6. Siehe Minute 7:23 in https://youtu.be/DLuWtqrv6_Q?t=380.
  7. Von mir „schmutzige Delegationen“ genannt und in der Materialsammlung im Kapitel „F.13. Schmutzige Delegationen in der ‚Causa Fehrs’“ und den Unterkapiteln „F.13.e. Delegee #1: Herr Kluck“ und „F.13.f. Delegee #2: Frau Dr. Arns“ detailliert beschrieben.
  8. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „6.1. Zersetzung: Angriff auf die Liebe und das Leben“.
  9. Siehe auf Seite 2 des Schreiben , unter der Überschrift der erste und zweite Absatz.
  10. IDEA-Pressedienst vom 12.11.2024, Ausgabe NR. 234, Seite 3.
  11. Siehe seine Mail vom 29.11.2022 als Antwort auf die Beschwerde der Petentin vom 23.11.2022. Die Petentin antwortete ihm am 30.11.2022, „Frau Fehrs selbst sagte bei unserem allerersten Treffen, Herr Stahl ist Zeuge, dass der ‘Ruhestandsgeistliche’ Pastor R. ihr persönlicher Freund sei: Als ich am Ende des ersten Gespräches am 16.12.2019 Pastor R. namentlich erwähnte, rief Bischöfin Fehrs: ‚Den kenne ich, das ist ein persönlicher Freund von mir!’ Diese Tatsache hat Einfluss auf das Geschehen. Und zwar insofern, als dass sich Bischöfin Fehrs selbst bei mir nicht mehr meldete, seit dem 16.12.2019.“
  12. „A.4.e.1. Kontextüberlagerungen im Beziehungssystem von Bischöfin Fehrs“, „C.1. Befangenheit im Amt“, „E.1.a. Die ‚Pastor Frank R.‘-Befangenheit der Bischöfin“, „F.13.e.7. Da Capo – Gehen Sie zurück auf Null“, „F.13.e.27.a Lüge ‚Rein Dienstliches Verhältnis‘ zum Ersten“, „F.13.e.27.b Lüge ‚Rein Dienstliches Verhältnis‘ zum Zweiten“, „F.13.g.8. Das Bekanntschaft-Befangenheit Verwirrspiel vollenden“, „F.13.g.9. Absurdes Verständnis von Befangenheit des Duos Fehrs-Kluck“, „H.22. ‚Operation am offenen Herzen’“, „J.8.b.3.a. Oberkirchenrat Lenz übernimmt keine Verantwortung“, „J.11.f. Missbrauch an Pastor R.“, „L.2. Wird Bischöfin Fehrs der von Herrn Lenz initiierten Lügentaktik folgen?“, sowie im „Anhang #2: Abgesegnete Amtsverfehlungen der Oberkirchenräte“ die Punkte „2. Befangenheit von Bischöfin Fehrs tabuisiert und nicht überprüft“ und „5. OKR Lenz lügt für Bischöfin Fehrs“.
  13. Siehe „Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern“.
  14. Sehen Sie dazu bitte unsere Berichte im Kapitel „B.2. Zum zweiten Gespräch (29.10.2020) – Absturz in die Belanglosigkeit“ auf Seite 69 im „Arbeitspapier für das erweiterte Aufarbeitungssystem der ULK-Petentin Silke“ und das Kapitel „H.16.d Herstellung von banaler Belanglosigkeit“ in der Materialsammlung
  15. Siehe „B.1. Zum ersten Gespräch (16.12.2010) – Empathie, Verständnis und Kooperation“ im Arbeitspapier auf Seite 67.
  16. Siehe hier.
  17. Siehe hier.
  18. Siehe in der Materialsammlung im „Anhang #1: Das Verbrechen und die ‚Sünden‘ von Bischöfin Fehrs“ das Kapitel „6.1. Zersetzung: Angriff auf die Liebe und das Leben“.
  19. Siehe hier.
  20. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „F.13.f. Delegee #2: Frau Dr. Arns“.
  21. Siehe hier.

 

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