Anzeige gegen Bischöfin Fehrs

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1. Delikt: Generelle Ruf- und berufliche Reputationsschädigung durch Verleumdung

Hiermit zeige ich die Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs an wegen Verleumdung. Sie hat Lügen und Falschinformationen über mich verbreitet und verbreiten lassen, die mit einer Ruf- und beruflichen Reputationsschädigung zum Nachteil meiner Person einhergehen.

2. Zum Kontext dieser Anzeige

Kontext dieser Anzeige ist der von Bischöfin Fehrs und der von ihr geleiteten Unterstützungsleistungskommission (ULK) Missbrauchsaufarbeitungsprozess mit der ULK-Petentin Silke Schumacher, der am 16.12.2019 gut begonnen, dann aber am 29.10.2020 in einem kurzen, von Bischöfin Fehrs absolut irrelevant gehaltenen zweitem Gespräch beendet wurde. In diesem zweiten und letzten Gespräch wollte sie weder über weiter Einzelheiten oder Kontextbedingungen des Missbrauches durch den schon verstorbenen Pastor D. sprechen, noch über die von Silke Schumacher gewünschte Einbeziehung von dessen damaligen Kollegen, dem noch lebenden Zeitzeugen Pastor R., in Bezug auf den Bischöfin Fehrs am Ende des ersten Gespräches, als Silke Schumacher dessen Name erwähnte, überrascht-spontan ausrief, „Was Pastor R.?! Den kenn´ ich, das ist ein persönlicher Freund von mir!“

Der Kontext meiner Anzeige ist (1) dieser von Bischöfin Fehrs und ihrem disziplinarische Vorgesetzten im Landeskirchenamt Kiel, Oberkirchenrat (OKR) Lenz, zum Scheitern gebrachte Aufarbeitungsprozess mit Silke Schumacher, (2) meine Funktion als in diesem Prozess sowohl von der ULK-Petentin als deren von ihr wie auch von dieser Kommission und der evangelischen Kirche für diesen Aufarbeitungsprozess eingeladener Unterstützer und Begleiter und (3) als Helfer der Petentin, der ihr umfassendes und in den fünf Jahren der „Causa Fehrs“ angewachsenes Archiv von Aufzeichnungen, Dokumenten, Belegen und Korrespondenz verwaltet und dann zu einem Chronist dieser Causa geworden ist. Zusammen mit Silke Schumacher werde ich ein Buch über diese von Bischöfin Fehrs und ihren Helfer:innen unprofessionell, justitiabel fahrlässig und macht- und amtsmissbräuchlich betriebene „Missbrauchsaufarbeitung“ schreiben.1

Silke Schumacher ist seit 2011 meine Lebensgefährtin. Ich habe sie schon in ihrer Auseinandersetzung mit dem von mir gegründeten, aber leider in einen Verbrecherverband mutierten DVNLP2 unterstützt, deren Umgang mit Missbrauchsbeschwerden die Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs nun in den Grundzügen für die evangelische Kirche übernommen hat. Dazu sage ich in der Materialsammlung im „Anhang #1: Das Verbrechen und die ‚Sünden’ von Bischöfin Fehrs“: Mit „Verbrechen“ meine ich die stillschweigende Übernahme des kriminellen Täter-Opfer-Umkehr-Prozesses durch Bischöfin Fehrs, den der Psychomethoden- und Schurkenverband DVNLP gegen ihre ULK-Petentin durchgeführt hatte, um deren Missbrauchsbeschwerden zu vertuschen und „unter den Teppich zu kehren“.

Bischöfin Fehrs hat, wie auch ihr Duz-Freund, der Hamburg-Ottensener Pastor Frank Howaldt, ihre Macht dafür missbraucht, dass die von mir vorgelegten Beweise zu den Verbrechen im DVNLP3 weder in der Ottensener Christianskirchengemeinde, noch in der von Bischöfin Fehrs geleiteten Unterstützungsleistungs- und Anerkennungskommission zur Kenntnis genommen werden konnten. Damit unterstützt die Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs den Coaching-, Prostitutions- und Zuhälterverband DVNLP in dessen krimineller, die Petentin, und auch mich, ihren Unterstützer, diffamierenden Psychiatrisierungs- und Rufmordkampagne. Bischöfin Fehrs und Pastor Frank Howaldt paktieren, wider besseres Wissen, mit Kriminellen — indem sie ihr „besseres Wissen“ verschweigen.

Die ULK ist inzwischen eingestellt, ihre Nachfolgerin ist die Anerkennungskommission, die am 10.08.2023 und komplett neubesetzt erstmalig tagte und mittlerweile das an Silke Schumacher begangene Unrecht ohne jeden Zweifel anerkennt und ohne weitere Befragung von Zeugen „Anerkennung leisten“ will.4

3. Die verbreiteten Lügen und Falschmeldungen

Zum Kontext gehört auch die Tatsache, dass sich die unter „3.1. Die grundlegenden und ältesten Lügen“ aufgeführten Lügen und falschen Behauptungen als Ruf- und Reputationsschädigungen eher indirekt und weniger intensiv auswirken. Sie wirken sich eher aus wie subtile Zersetzungsmaßnahmen5. Die Auswirkungen der unter „3.2. Lügen gegenüber der Synode“ und „3.3. Lügen gegenüber der Presse“ beschriebenen Verleumdungen hingegen wirken sich als Ruf- und Reputationsschädigungen sehr direkt und unmittelbar aus. Sie bilden den Kern dieser Anzeige.

Die unter „3.1. Die grundlegenden und ältesten Lügen“ Bischöfin Fehrs zuzuordnenden Lügen und Falschmeldungen haben Tradition. So wurden für die am 12.11.2024 durch den Rat der EKD zuerst auf der EKD-Synodentagung in Würzburg und dann über die Presse verbreiteten Lügen und Falschmeldungen Texte verwendet, welche unter der direkten Verantwortung der EKD-Ratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs entstanden sind. Sie wurden von ihr entweder selbst oder unter ihrer Mitwirkung erstellt, auf jeden Fall aber unter ihrer Verantwortung.

3.1. Die grundlegenden und ältesten Lügen

Die tradierten Lügen und Falschdarstellungen sollen in dieser Anzeige erwähnt werden, damit klarer wird, dass die dann am 12.11.2024 gegenüber der Synode und durch die Presse verbreiteten Meldungen der unausweichliche Teil einer sich über fünf Jahre hinweg entwickelt habenden Geschichte von Amtsverfehlungen sind, die Bischöfin Fehrs und ihre Helfer:innen6 zu verantworten haben.

3.1.1. Die Lüge der deklarierten Befangenheit

Bischöfin Fehrs hat der Petentin und mir gegenüber von keiner irgendwie gearteten Befangenheit wegen Pastor R. gesprochen, obwohl sie im zweiten, von ihr irrelevant gehaltenen und abgebrochenen Gespräch am 29.10.2020 dazu Gelegenheit gehabt hätte — hatte die Petentin Bischöfin Fehrs doch kurz davor per Mail gebeten, einen „lieben Gruß an Pastor R.“ auszurichten. Zu dem Zeitpunkt gingen die Petentin und ich noch davon aus, dass Bischöfin Fehrs mit Pastor R. und ihren Mit-Kirchenleitenden einen Weg finden würde, Pastor R. in den Aufarbeitungsprozess einzubeziehen. Das taten wir bis zu der Entscheidung der Petentin, sich in Landeskirchenamt und bei der Kirchenleitung über Bischöfin Fehrs und ihren unprofessionellen Umgang mit ihrer „Pastor R.“-Befangenheit Unterstützer zu beschweren.

Erst danach, einundzwanzig (!) Monate nachdem sie am Ende des ersten Gespräches am 16.12.2019 zu ihrer Überraschung erfahren hatte, dass ihr persönlicher Freund Pastor R. Teil des aufzuarbeitenden Missbrauchskontextes ist, hat Bischöfin Fehrs das Thema Befangenheit erstmalig angesprochen, indem sie die damalige ULK-Geschäftsführerin Dr. Arns am 02.08.2021 beauftragte, der Petentin auszurichten: „Angesichts Ihrer Schilderungen, und um den Eindruck einer Befangenheit der Kommission entgegenzuwirken, wird sich Bischöfin Fehrs vollständig aus Ihrem Verfahren mit der Unterstützungsleistungskommission zurückziehen und in keinem weiteren Kontakt mehr mit Ihnen stehen. Die drei Ihnen bereits bekannten Kommissionsmitglieder stehen weiterhin für eine Fortführung der Gespräche zur Verfügung.“7

Daraus wurde in den beiden oben genannten Schreiben diese textgleiche Meldung: „Um der Besorgnis der Befangenheit entgegenzuwirken, hat sie als Vorsitzende der Unterstützungsleistungskommission bekannt gegeben, diesen Pastor in ihrer Funktion als zuständige Bischöfin zu kennen und deshalb für eine mögliche Fortsetzung des Verfahrens in der Unterstützungsleistungskommission nicht zur Verfügung zu stehen.“ Die implizit übermittelte Lüge ist, dass hier der Eindruck erzeugt wird, Bischöfin Fehrs hätte „umgehend“ richtig gehandelt und ihrer Befangenheit erklärt. Genau diesen Eindruck hatte auch schon Frau Dr. Arns im Auftrag von Bischöfin Fehrs versucht zu erzeugen, als sie, auch am 02.08.2021, schrieb: “Alle Kommissionsmitglieder stehen dabei in der Verantwortung, sämtliche persönliche Verhältnisse, wie Verwandtschaften, familiäre Beziehungen oder Bekanntschaften zu Personen offenzulegen, die in den Berichten der Betroffenen eine entscheidende Rolle spielen. Aus diesem Grund war Bischöfin Fehrs dazu verpflichtet — wie in Ihrem Fall geschehen — Ihre Bekanntschaft mit Pastor R. umgehend transparent zu machen.“ Dieses Fehrs-Dr. Arns-Täuschungsmanöver, mit dem so getan wurde, als hätte Bischöfin Fehrs zeitnah ihre Befangenheit deklariert, taucht nun über drei Jahre später in den besagten Lügen und Täuschungsschreiben wieder auf.

Diese scheinbar ihre Befangenheit deklarierende Mitteilung hat Bischöfin Fehrs nicht persönlich an die Petentin übermittelt, sondern, schmutzig an sie delegiert, die offensichtlich weisungsgebundene ULK-Geschäftsführerin Dr. Arns — verquickt mit einer sich direkt anschließenen Schuldzuschreibung, die auch zu Lasten meiner Reputation als Unterstützer der Petentin geht: „Angesichts Ihrer Schilderungen, und um den Eindruck einer Befangenheit der Kommission entgegenzuwirken, wird sich Bischöfin Fehrs vollständig aus Ihrem Verfahren mit der Unterstützungsleistungskommission zurückziehen und in keinem weiteren Kontakt mehr mit Ihnen stehen. Die drei Ihnen bereits bekannten Kommissionsmitglieder stehen weiterhin für eine Fortführung der Gespräche zur Verfügung.“ Denn mit „Ihre Schilderungen“ war das von der Petentin und mir, ihrem Unterstützer, am 07.04.2021 in einem Kreis von in der Nordkirche veröffentlichte, 162-seitige „Arbeitspapier für das erweiterte Aufarbeitungssystem“8 gemeint, welches die Petentin und ich für ein von uns vorgeschlagenes Arbeitstreffen zur Rettung des „Aufarbeitungssystems“ verfasst hatten. Letztes hätte, nach meiner Definition, aus den Mitgliedern der ULK bestehen sollen, plus Pastorinnen und Propst der Gemeinde, die schwere, das Stigmatisierungsrisiko erhöhende Fehler machten und von Bischöfin Fehrs, als deren Vorgesetzte, hätten supervidiert und korrigiert werden müssen.

3.1.1.2. ULK-Geschäftsführer Kluck

Dieses Arbeitspapier lies Bischöfin Fehrs den ULK-Geschäftsführer Kluck mir, auf eine disrespektvolle und reputationsschädigende Weise als irrelevant bezeichnet, zurückgeben. Zudem ließ Bischöfin Fehrs ihren offensichtlich auch an sie weisungsgebundenen, damals stellvertretenden ULK-Geschäftsführer Kluck mir die Schuld dafür geben ließ, den Klarnamen von Pastor R. öffentlich gemacht zu haben.9

3.1.1.3. Bischöfin Fehrs ließ Frau Dr. Arns die Petentin „blamen“

Vermittelt über ihre Mitarbeiterin, Frau Dr. Arns, Geschäftsführerin der Stabsstelle Prävention, gab Bischöfin Fehrs ihrer Petentin Schumacher im Zuge einer Schuld- und Verantwortungsdiffussion, wie eben beschrieben, die Schuld dafür, quasi gezwungen gewesen zu sein, sich als Leiterin der Kommission aus weiteren Sitzungen zurückzuziehen und ernsthaft den Vorschlag zu machen, die Petentin solle mit ihren drei Kommissionsmitgliedern die Aufarbeitungsgespräche ohne sie fortführen. Zwar nicht gesagt, aber folgerichtig zu erwarten: Während sie mit ihrem Freund Pastor R. das komplexe Missbrauchsgeschehen in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn alleine weiter „aufarbeiten“ würde, in der abgeschlossenen Privatheit ihres oder seines Wohnzimmers.

3.1.1.4. Die von OKR Lenz übernommene „Nur-Dienstlich“-Lüge von Bischöfin Fehrs

Bischöfin Fehrs lügt bis heute zusammen mit OKR Lenz, gegen den die Kirchenleitung seit dem 15.07.2024 eine Dienstaufsichtsbeschwerde prüft.10 Komplett als Falschmeldung übernommen wurde in beiden von der Ratsvorsitzenden Fehrs zu verantwortenden Falschmeldungsschreiben der ihre zusammen mit OKR Lenz am 29.11.2022 in die Welt gesetzte und verbreitete Lüge, „Die Beziehung der beiden Personen [Bischöfin Fehrs und Pastor R.] ist nicht privater, sondern rein dienstlicher Natur.“11

Die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt machte aus dieser Lüge die Falschmeldung, „…ergab sich in seiner aktiven Dienstzeit ein dienstlich begründeter Kontakt zur heutigen Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs“ und die „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA“ ebenfalls unrichtige Behauptung, “Fehrs habe zu dem beschuldigten Pastor [nur] einen dienstlich begründeten Kontakt gehabt“ und „bekannt gegeben, diesen Pastor [nur] in ihrer Funktion als zuständige Bischöfin zu kennen und deshalb für eine mögliche Fortsetzung des Verfahrens in der Unterstützungsleistungskommission nicht zur Verfügung zu stehen.“

OKR Lenz schrieb seine Mail mit der „Nur-Dienstlich“-Lüge als Antwort auf die Beschwerde der Petentin vom 23.11.202212 — nachdem er mit seiner Lügen-Partnerin Bischöfin Fehrs nach der Amtsübernahme von OKR Tetzlaff im Januar beinahe über ein Jahr hinweg unter missbräuchlicher Instrumentalisierung seiner Stellvertretern OKRin Kühl13, „Zeit geschunden“ hatte. Die Petentin antwortete OKR Lenz darauf am 30.11.202214, „Frau Fehrs selbst sagte bei unserem allerersten Treffen, Herr Stahl ist Zeuge, dass der ‘Ruhestandsgeistliche’ Pastor R. ihr persönlicher Freund sei: Als ich am Ende des ersten Gespräches am 16.12.2019 Pastor R. namentlich erwähnte, rief Bischöfin Fehrs: ‚Den kenne ich, das ist ein persönlicher Freund von mir!’ Diese Tatsache hat Einfluss auf das Geschehen. Und zwar insofern, als dass sich Bischöfin Fehrs selbst bei mir nicht mehr meldete, seit dem 16.12.2019.“

Diese nun der Synode und der Presse gegenüber verteilte „Nur-Dienstlich“-Lüge ist ein Angriff auf meinen Ruf und meine Reputation insofern, als dass durch sie unterstellt wird, dass alle von mir zusammen mit der Petentin verfassten Berichte auf einer Lüge unsererseits fußen.

3.1.2. Inkonsistenz der Fehr´schen Lügenkonstruktion

Warum sollte Bischöfin Fehrs eine „Besorgnis der Befangenheit“ gehabt haben, wenn sie angeblich doch ein „nur dienstliches“ Verhältnis zu Pastor R. hatte? Wenn „nur dienstlich“ stimmt, warum ließ Bischöfin Fehrs denn dann die ULK-Geschäftsführerin Dr. Arns der Petentin — nach knapp zwei Jahren von ihr in ihrem bischöflichen Amt „gelebter“ Befangenheit — ausrichten, sie hätte sich, „um den Eindruck einer Befangenheit der Kommission entgegenzuwirken“, quasi gezwungen gesehen, sich „vollständig aus Ihrem Verfahren mit der Unterstützungsleistungskommission zurückziehen und in keinem weiteren Kontakt mehr mit Ihnen stehen“?

Beide von Bischöfin Fehrs fragwürdig mit der Kommunikation der Petentin beauftragten Mitarbeiter:innen implizierten in ihren Schreiben, dass Bischöfin Fehrs eine persönliche Beziehung zu Pastor R. hat: Erst Herr Kluck am 25.05.2021 („Bischöfin Fehrs hat im Gespräch transparent gemacht, dass sie diesen Pastor persönlich kennt.“15) und dann Frau Dr. Arns am 02.08.2021 („…war Bischöfin Fehrs dazu verpflichtet — wie in Ihrem Fall geschehen — Ihre [ergibt sich aus dem Kontext: persönliche] Bekanntschaft mit Pastor R. umgehend transparent zu machen“).

3.1.3. Reputationsschaden durch verhaltensmäßig-symbolische Verleumdung

Der größte Reputationsschaden entstand mir durch etwas, was man eine verhaltensmäßige Verleumdung, eine „Verleumdung mit Hilfe eines symbolischen Aktes“ nennen könnte: Bischöfin Fehrs hat es ihren beisitzenden Kommissionsmitgliedern, also der ULK, im und vor dem zweiten Gespräch am 29.10.2020 „untersagt“, mein DVNLP-Buch zur Kenntnis zu nehmen. Dass und wie Bischöfin Fehrs in der ULK ihre Macht zelebrierte, das zu tun, beschreibe ich im „Grundlagenpapier für eine Arbeitstagung ‚Aufarbeitungssystem‘“ im Kapitel „B.2. Zum zweiten Gespräch (29.10.2020) – Absturz in die Belanglosigkeit“ und in der Materialsammlung in den Kapiteln „A.3.a. Bischöfin Fehrs behält den Inhalt ihrer Gespräche mit Pastor R. für sich“ und “H.16.d Herstellung von banaler Belanglosigkeit“. An der Reaktion der Kommissionsmitglieder wurde deutlich, wie stark die über ihr nonverbales Verhalten wirkende Symbolik ihres Handelns auf ihre Kommissionsmitglieder wirkte, als sie autoritär bestimmte, dass die Vorgänge ihm DVNLP im ULK-Gespräch „nicht Thema zu werden haben“.

3.2. Mündliche Lügen gegenüber der Synode

Die im Folgenden zu benennenden Lügen und Falschinformationen, die zuerst innerhalb der Nordkirche, dann per Synode in der evangelischen Kirche insgesamt und schließlich Pressemitteilungen in der gesamten Öffentlichkeit kursieren, stellen eine deutliche Ruf- und Reputationsschädigung für mich als Person dar.

Bischöfin Fehrs ist als Ratsvorsitzende Fehrs dafür verantwortlich, dass diese Lügen und Falschinformationen am 12.11.2024 auf der Synode in Würzburg zu Lasten von Silke Schumacher und meiner Person in Umlauf gebracht wurden — zuerst mündlich und im jeweiligen Video-Stream, und dann schriftlich als „Informationsschreiben“ und als Pressemeldungen.

3.2.1. Ratsmitglied Prof. Barner verbreitet Falschmeldungen

Am 13.11.2024 und am 04.12.2024 informierte ich in meinem Blog16 darüber, wie Prof. Dr. Dr. Andreas Barner in seiner Werbe-Rede zur Nominierung von Bischöfin Fehrs zur Wahl der Ratsvorsitzenden der Synode am 12.11.2024 ein „klares Informationsschreiben“ „verkauft“ hat: „Der Rat hat in seiner Sitzung, auch mit den neu gewählten Mitgliedern, über die durch das Schreiben des offen Brief [genau transkribiert!], den wir alle kennen, aufgeworfenen Fragen gesprochen und ist nach Abwägung der Umstände und des klaren Informationsschreibens der ‚Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt‘ zur Schlussfolgerung gekommen, sich die Einschätzung der Fachstelle zu eigen zu machen. Ich zitiere: ‚Vor dem Hintergrund der bei der EKD nun vorliegenden Informationen sehen wir für das in einem offenen Brief Bischöfin Fehrs vorgeworfene Fehlverhalten keinerlei Anhaltspunkte.‘ Diese Schlussfolgerung entspricht dem Bild, das sich die länger dienenden Ratsmitglieder über viele Jahre von Frau Fehrs machen konnten. Bischöfin Fehrs hat das Thema der sexualisierten Gewalt für die EKD klar vertreten und die Fehler, die in der Kirche gemacht wurden, offen und transparent dargestellt und eingestanden. Und sie hat für die EKD die Position des Rats zu Fragen der Aufarbeitung und der Korrektur aktiv und überzeugend übernommen. Mich hat sie dabei immer wieder ganz besonders beeindruckt. Die Mitglieder des Rats der EKD sind dankbar, dass Bischöfin Fehrs und Bischof Bilz bereit sind, sich zur Wahl zu stellen.“17

Im hierüber berichtenden DIE ZEIT-Artikel18, „Wo bleibt die Demut der Kirchen?“, wurde Prof. Barner wird hier zitiert mit „Die Vorwürfe gegen sie würden aber jetzt extern untersucht.“ Das stimmt nicht (siehe unten „3.3.4. DIE ZEIT“ und „3.3.5. Deutschen Presse-Agentur (dpa)“, sowie in „3.3.2.1. Extern sichten und prüfen“).

3.2.2. Stellvertretender Ratsvorsitzender Tobias Bilz verbreitet von der Ratsvorsitzenden Fehrs abgesegnete Falschmeldungen

Die der Synode angekündigte Aussprache zum Bericht der „Anwältin des Publikums“ Julia von Weiler fiel aus: Die Stimmen der Betroffenen wurden „gemutet“. Schweigen im Wald. Stattdessen musste der neu gewählte stellvertretende Ratsvorsitzende, Landesbischof Tobias Bilz, als erste Amtshandlung einen fragwürdigen Handlangerdienst19 für seine neue Chefin, Bischöfin Fehrs, erledigen: Versteckt unter dem Punkt „Reaktion des Rates zum Umsetzungsbericht“ hatte er vorzutragen: “Zwei Punkte zum Thema sexualisierte Gewalt, der erste: Es gab Rückfragen von Synodalen an den Rat zu den Vorwürfen von Herrn Stahl gegenüber Bischöfin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und Annette Kurschus. Im Vorlauf wurde Ihnen dazu ein Informationsschreiben zugeleitet, das auf der Grundlage der Zuarbeit aus der Nordkirche die Vorgänge ausführlich eingeordnet hat. Das ist auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das zeigt auf, dass vor dem Hintergrund der [verhaspelt], dieser vorliegenden Informationen für das von Herrn Stahl in seinem offenen Brief vorgeworfene Fehlverhalten aller drei genannten Personen keinerlei Anhaltspunkte gesehen werden.“

3.3. Schriftliche Lügen gegenüber der Presse

Neben den beiden von Ratsmitgliedern mündlich vorgetragenen Texten20 gibt es zwei der Synode und der Presse übergebene Schriftstücke21, die Falschmeldung enthalten und damit einen Angriff auf meine Unterstützer- und Chronisten-Rolle darstellen, da sie die Petentin und mich indirekt als lügend hinstellen.

3.3.1. Die Grund-Lüge von der „unabhängigen Stabsstelle Prävention“

Beide Schreiben bauen auf der die Stabsstelle Prävention betreffenden Unabhängigkeitslüge auf. Es ist eine Farce, dass beide Schreiben von der „unabhängigen Stabsstelle Prävention der Evangelisch Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ sprechen: Verschwiegen wird, dass Bischöfin Fehrs seit Jahren die Beiratsvorsitzende dieser Stabsstelle ist und in mehrern Fällen demonstriert hat, dass sie gegenüber deren Geschäftsführer:innen, als auch ULK-Mitarbeiter:innen, Weisungen erteilen kann.

Beide Geschäftsführer:innen der „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“, zuerst der stellvertretende Geschäftsführer Kluck, dann die ULK-Geschäftsführerin Frau Dr. Arns und danach der Geschäftsführer Kluck, handelten in der „Causa Fehrs“ jeweils als Ausführungsorgan von Bischöfin Fehrs. Ganz offensichtlich waren beide, zumindest de facto, weisungsgebunden.22 Das wird bei der heutigen Geschäftsführerin der „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ und der Anerkennungskommission Hamburg nicht anders sein.

3.3.2. Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt

Im Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ finden sich die folgenden Lügen und Falschdarstellungen.

3.3.2.1. Extern sichten und prüfen

„…hat die Kirchenleitung der Nordkirche bereits Mitte diesen Jahres beschlossen, die Vorgänge extern sichten und prüfen zu lassen.“

Über eine externe Prüfung hätte die Petentin informiert worden sein müssen, da ohne ihre Zustimmung Details ihres Austausches mit der ULK nicht den schweigepflichtgeschützen Rahmen verlassen dürfen, der durch die Personen der bischöflich-pastoral und traumasensitiv geleiteten ULK und den als disziplinarische und supervidierende Vorgesetzte der ULK-Leiterin Bischöfin Fehrs tätigen pastoralen Personen des Landeskirchenamtes, die Oberkirchenrät:innen Tetzlaff, Kühl und Lenz, gegeben war — und bis heute ist. Einer solchen Ausweitung des Institutions- oder Personenkreises, der sich mit diesem auch ihre Familie betreffenden, schutzbedürftigen Teil ihrer Biografie beschäftigen müsste, hätte die Petentin zustimmen müssen, was sie nicht hat. Es kann also keine Ausweitung des sich mit ihrem „Fall“ und der „Causa Fehrs“23 beschäftigt habenden oder sollenden Kreises von Personen oder Institutionen geben — und wird ohne die Zustimmung der Petentin auch nicht geben. Es handelt sich also hier um eine waschechte Lüge. Wäre diese Aussage wahr, hätte die Kirchenleitung gegen das SeelGG24 und wohl auch gegen Datenschutzgesetze verstoßen.

Es gab und gibt keine „externe Prüfung“. Es gab nur eine hochgradig kircheninterne und extrem fehlerhafte „Einschätzung“25 der “Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“26, die auf Falsch-Mitteilungen der von dieser „unabhängig“ genannten „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ beruht.

Über deren Unabhängigkeit schrieb ich am 21.11.2024: „Die Ratsvorsitzende Fehrs ist als Hamburger Bischöfin Fehrs über die ganzen fünf ‚Causa Fehrs‘-Jahre und bis heute die Beiratsvorsitzende der von der ‚Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt’ allen Ernstes als unabhängig bezeichneten ‚Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland‘. Frau Fehrs hatte das Problem mit ihrer nicht erklärten ‚Pastor R.‘-Befangenheit dadurch verschlimmert, dass sie den Geschäftsführer:innen dieser ‚unabhängigen Stabsstelle‘, zuerst Frau Dr. Arns und dann Herrn Kluck, machtmissbräuchlich Anweisungen27 für fragwürdige bis zersetzende Aktionen28 gegenüber ihrer Petentin und mir, ihrem Unterstützer, erteilt hat. Beide geschäftsführenden Leiter:innen der ‚unabhängigen Stabsstelle‘ haben sie brav und folgsam ausgeführt und Bischöfin Fehrs konnte sich gut versteckt halten hinter Herrn Kluck und Frau Dr. Arns, den ULK-Geschäftsführer:innen der ‚unabhängigen Stabsstelle Prävention‘, denen sie Anweisungen geben konnte, was sie der Petentin zu schreiben hatten.“29

3.3.2.2. ULK-Sitzung am 29.10.2020

„Herr Stahl hat die Betroffene als Vertrauensperson in einem Anerkennungsverfahren in der Unterstützungsleistungskommission (ULK) der Nordkirche begleitet. [Bis hier hin stimmt das.]. Im Zuge deren zweiter Sitzung wurde durch Aussagen von Herrn Stahl deutlich, dass es der Betroffenen zunächst in erster Linie um Aufarbeitung ging und sie im Weiteren eine disziplinarrechtliche Aufklärung des Sachverhalts forderte.“

Das ist frei fabuliert. Ich machte in dieser zweiten ULK-Sitzung am 29.10.202030 keine Aussage, die man so hätte verstehen können, „dass es der Betroffenen zunächst in erster Linie um Aufarbeitung ging und sie im Weiteren eine disziplinarrechtliche Aufklärung des Sachverhalts forderte.“ Die „Betroffene“ hatte am 23.09.2019, ganz am Anfang des Aufarbeitungsprozesses, kurz vor dem ersten Gespräch am 16.12.2019, in einem Brief31 an Bischöfin Fehrs über die Wichtigkeit der Aufarbeitung für ihre Person geschrieben.

Wer auch immer und aus welchen Gründen die „Stabsstelle Prävention“ veranlasst hat, darüber zu fabulieren, in welcher Weise es „der Betroffenen zunächst in erster Linie um Aufarbeitung ging“ und, dass sie angeblich „im Weiteren eine [völlig unklar bleibt hier: welche] disziplinarrechtliche Aufklärung des Sachverhalts forderte,“ sollte ermittelt werden. Die „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“, deren in Bezug auf die ULK-Geschäftsführer:innen Kluck und Frau Dr. Arns weisungsbefugte Chefin Bischöfin Fehrs über die gesamte Zeitdauer der „Causa Fehrs“ war und in deren Beirat sie die Vorsitzende ist, muss offenlegen, was sie an die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“, ihr zuarbeitend, übermittelt hat.

Unzutreffend ist nicht nur, dass „durch Aussagen von“ mir in der zweiten Sitzung etwas „deutlich“ wurde, sondern auch die behaupteten Inhalte dieser mir fälschlicherweise zugeordneten Aussagen ist unzutreffend: „…es der Betroffenen zunächst in erster Linie um Aufarbeitung ging und sie im Weiteren eine disziplinarrechtliche Aufklärung des Sachverhalts forderte.“

3.3.2.3. Doppelte Lüge. Einfache Zersetzungsmaßnahme.

“Wie auch Herr Stahl in seinem Blog selbst beschreibt, wurde in dieser zweiten Sitzung der Unterstützungsleistungskommission von der Betroffenen zudem ein neuer Sachverhalt vorgetragen. Sie habe beobachtet, wie ein anderer Pastor sexuellen Kontakt zu ihrer Schwester und einer Freundin gehabt hätte.“

Das habe ich weder gesagt noch in meinem Blog geschrieben. Das ist der Petentin auf diese verquere Weise in den Mund gelegt worden.

Am 19.11.2024 stelle die Petentin diese der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“, Hannover, von der der „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“, Hamburg, „zugearbeitete“ Falschaussage richtig. In einer Mail32 an die Anerkennungskommission, die ja Teil der „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ ist, schrieb sie: „Das stimmt nicht. Die Beziehung zu meiner Schwester hatte ich schon am Ende des ersten Gespräches am 16.12.2019 angesprochen33, sehr zum Erstaunen von Bischöfin Fehrs. Und die Fellatio-Interaktion34 von Pastor R. mit meiner Freundin hatte ich zum ersten Mal gegenüber Pastor OKR Tetzlaff erwähnt, dem ich mich am 05.08.2021 als disziplinarischen Vorgesetzten von Bischöfin Fehrs anvertraut hatte. Also weder habe ich Bischöfin Fehrs davon berichtet, noch ist es richtig, dass Herr Stahl in seinem Blog geschrieben hätte, dass „in dieser zweiten Sitzung der Unterstützungsleistungskommission von der Betroffenen zudem ein neuer Sachverhalt [irgendeiner der sexuellen Kontakte von Pastor R.] vorgetragen“ wurde. Herrn Stahl wird hier Indiskretion unterstellt. Eine solche Unterstellung hat Bischöfin Fehrs ihren Mitarbeiter Kluck schon einmal, am 25.05.2021, gegen Herrn Stahl vorbringen lassen, als sie ihm die Schuld dafür geben wollte, dass der Klarname von Pastor R. öffentlich wurde [alle Hervorhebungen TS].35 Diese und ähnliche Aktionen von Bischöfin Fehrs haben wir als Zersetzungsmaßnahmen36 beschrieben.“

Der Ablauf und auch der Inhalt der von Bischöfin Fehrs ultrakurz und komplett irrelevant gehaltenen zweiten Sitzung am 29.10.2020 wurde von Silke Schumacher und mir in einem „Grundlagenpapier für eine Arbeitstagung ‚Aufarbeitungssystem‘“37 beschrieben, welches ich Bischöfin Fehrs am 07.04.202138 zur Rettung des Aufarbeitungsprozesses von Silke Schumacher vorgelegt habe. Statt dieses Papier, mit dessen Hilfe wir ja den Aufarbeitungsprozess der Petentin retten wollten, zu kommentieren, hat Bischöfin Fehrs den ULK-Geschäftsführer Kluck angewiesen, mir diesen als von ihm als irrelevant bezeichneten Text zurückzugeben. Verständlich, enthält er doch viele eigene Versäumnisse und Verfehlungen von Bischöfin Fehrs in Bezug auf die ihr als deren geistliche und disziplinarischen Vorgesetzte unterstellten Personen des Aufarbeitungssystems.39

3.3.2.4. Erste „Mangels Zuständigkeit“-Lüge

„Die Zuständigkeit lag aber weder für Aufarbeitung, noch für eine solche Prüfung bei der Unterstützungsleistungskommission, die deshalb in diese Richtung nicht tätig werden konnte.“

Die ULK hatte als Anerkennungskommission keine Zuständigkeit für die Aufarbeitung?! Wegen der Aufarbeitung der Missbräuche an ihr ist Silke Schumacher doch überhaupt erst ULK-Petentin geworden!

Wenn tatsächlich ein so klarer Sachverhalt vorgelegen haben sollte, ist es nicht verständlich, dass Silke Schumacher nicht nach dem zweiten Gespräch am 29.10.2020, spätestens aber nach der Veröffentlichung des „Grundlagenpapiers“ im April 2021, darüber informiert wurde, dass die ULK und Bischöfin Fehrs auf einmal nicht mehr zuständig hätte sein sollen. Ebenso unverständlich ist es, dass Bischöfin Fehrs die von ihr mit der Kommunikation mit Silke Schumacher beauftragten ULK-Geschäftsführer:innen, Herr Kluck und Frau Dr. Arns, einen solch einfachen und schlichten Sachverhalt nicht hat mitteilen lassen. Beide haben die anhaltende Zuständigkeit von Bischöfin Fehrs und ihrer ULK in ihren Schreiben, von Januar bis August 2021 mehrfach bestätigt.40

Auch sollte ermittelt werden, ob sich die ULK-Akte der Petentin in beiden Jahren „verändert“ hat, in denen der ULK-Geschäftsführer Kluck „da drauf gesessen“ hat, d.h., wohl zusammen mit seiner Chefin Bischöfin Fehrs, den alleinigen Zugang zu ihr hatte. Erst nach seiner Verabschiedung in den Ruhestand im Sommer 2024 durch Frau Fehrs hatte Frau Seiler, die heutige Geschäftsführerin und Nachfolgerin von Herrn Kluck, die zu dem Zeitpunkt schon ein Jahr lang auch die Geschäftsführerin der neu gebildeten Anerkennungskommission war, überhaupt erst Zugang zu der Akte. Silke Schumacher hatte die Kirchenleitung schon am 25.07.2024 in „‚Wer rasiert die Bischöfin?‘ Offener Brief an die Leitenden der evangelischen Kirche.“41 darüber in Kenntnis gesetzt.

3.3.2.5. Lüge durch Verheimlichung: Nötigung der Petentin zur Denunziation

„Sie habe beobachtet, wie ein anderer Pastor sexuellen Kontakt zu ihrer Schwester und einer Freundin gehabt hätte. Deren Namen wurden der Nordkirche nicht mitgeteilt.“

Die Petentin hatte gute Gründe, „deren Namen“ und Kontaktdaten nicht mitzuteilen, welche der mit Bischöfin Fehrs im Hintergrund kooperierende OKR Lenz kannte.

Dass die Petentin in justitiabler Weise genötigt und erpresst wurde, ihre Schwester und einer Freundin zu denunzieren, wird weder in beiden Fake-Schreiben nicht erwähnt.

3.3.2.5.1. Das pädokriminelle Tätersystem im Hintergrund ignoriert

Am 05.10.2022 schrieb sie (an Bischöfin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, Propst Bräsen, die PastorInnen Howaldt, Lemme u. Fenner, den Kantor Zeller, und OKR Lenz und OKRin Kühl): “Wie soll ich mit den verbliebenen drei Kommissionsmitgliedern über das Involviertsein von Pastor R. in das um Pastor D. herum stattgefunden habende Missbrauchsgeschehen sprechen, wenn doch aufgrund des kompletten Rückzuges von Bischöfin Fehrs von mir klar geworden ist, dass sie sich auf die Seite von Pastor R. und vermutlich auch meiner Schwester stellt, deren Kontaktdaten ich ihr gegeben habe. Meine Schwester, die nicht, wie ich, als aussagebereite Kronzeugin aus dem 1986 bereits bestehenden familiär basierten pädokriminellen Tätersystem ausgestiegen ist, hat sicher genauso wenig Interesse, über die damals in der Philippus-Gemeinde geschehenen Dinge zu reden, wie Pastor R. nachvollziehbarerweise es auch nicht hat.“ Im Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ wird, nach Zuarbeit der „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ und der dortigen Beiratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs, so getan, als wäre die Ratsvorsitzende Fehrs von ihrem Lügen-Partner OKR Lenz, ihrem Duz-Freund Pastor Frank Howaldt und von der Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt über den Sachverhalt „Nötigung zum Denunzieren“ nicht in Kenntnis gesetzt worden.

3.3.2.5.2. Straftatbestand Nötigung

Die von Bischöfin Fehrs durch unterlassenes Handeln abgesegnete Nötigung ihrer Petentin durch die Oberkirchenrät:innen Tetzlaff, Kühl und Lenz ist vermutlich justitiabel im Sinne des § 240 StGB, wie ich im Kapitel „B. ‚Und erlöse uns von dem Übel…‘ — Das klerikal-banale Böse im Strafgesetzbuch“ meines Blogbeitrages „Der Fisch stinkt vom Kopf“. Offener Brief an die EKD-Ratsmitglieder und die Leitung der Nordkirche.“ ausgeführt habe. Diesen offenen Brief haben die Petentin und ich an alle Synodale und Ratsmitglieder geschickt, was Prof. Barner am 12.11.2024 vor der Synode bestätigt hat.

Bischöfin Fehrs ist offensichtlich nicht nur mitverantwortlich für die Nötigung und Erpressung der Petentin zum Denunzieren von Schwester und Freundin, sondern auch dafür, dass sie gezwungen werden sollte, Pastor R. zu belasten, sprich „Petentin in einem neuen Fall“ zu sein. Als Missbrauchte, die um einen Missbrauchsaufarbeitungsprozess nachgesucht hatte, sollte sie instrumentalisiert werden, Petentin in einem weiteren Aufarbeitungsprozess zu sein, wobei es Bischöfin Fehrs, ihren Kommissionsmitgliedern und den Oberkirchenrät:innen Tetzlaff, Kühl und Lenz offensichtlich egal war, ob das für die Petentin gut wäre oder desaströs ,ob das zu ihrem und aller Beteiligen Heil beiträgt, oder ob es für sie toxisch ist oder gar tödlich: Nur wenn sie zugestimmt hätte, Pastor R. zu belasten, wäre ihr Pastor D. betreffender Aufarbeitungsprozess fortgesetzt worden. Die Petentin wurde genötigt, sich als „Zwangspetentin“ missbrauchen zu lassen. Helfer bei dieser Straftat war Propst Bräsen, der sich von OKR Lenz, und vermutlich Bischöfin Fehrs, als „IM Bote“ des Landeskirchenamtes hat einsetzen lassen42.

3.3.2.6. Zweite „Mangels Zuständigkeit“-Lüge

„Auch hier konnte die damalige Unterstützungsleistungskommission der Nordkirche unter Vorsitz von Bischöfin Fehrs mangels Zuständigkeit keine disziplinarrechtliche Aufklärung des Sachverhalts in Gang setzen, weshalb hierzu ebenfalls eine Meldung an das Landeskirchenamt in Kiel erging.“

„Auch hier…“ ist nicht zu verstehen, denn die zuvor gemachte Aussage, „…es der Betroffenen zunächst in erster Linie um Aufarbeitung ging und sie im Weiteren eine disziplinarrechtliche Aufklärung des Sachverhalts forderte“ ist ja schlicht falsch, wie oben unter „2.3.2.2. ULK-Sitzung am 29.10.2020“ dargelegt.

Die Dynamik war in Wirklichkeit eine umgekehrte: Weil eine Meldung ans Landeskirchenamt ging, und sich das Landeskirchenamt — offensichtlich mit Wissen von Bischöfin Fehrs — in seinen Regularien verhedderte43 konnte die ULK nicht weiterarbeiten. Über mittlerweile fünf Jahre! Mit Wissen der Beiratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs und des Geschäftsführers der Stabstellte Kluck, der von seiner Vorgängerin Frau Dr. Arns im Sommer 2022 die „Verfahrenskoordination“ im Falle der Petentin übernommen hatte, aber nicht ausführte.

3.3.2.7. Ordnungsgemäße disziplinarrechtliche Prüfung?

„Das Landeskirchenamt der Nordkirche hat den Sachverhalt einer ordnungsgemäßen disziplinarrechtlichen Prüfung unterzogen.“

Der mit und für Bischöfin Fehrs in Bezug auf ihr angeblich nur dienstliches Verhältnis zu Pastor R. lügende Oberkirchenrat Lenz hatte die Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs am 29.11.2022 als ungerechtfertigt zurückgewiesen.44 Er meinte, in der gleichen, seine „Nur-Dienstlich“-Lüge enthaltenden Mail und ohne, auch auf Nachfrage hin, jede Begündung: “Vielmehr ist nach dem Auftakt klar geworden, dass Ihr Anliegen nach Aufklärung und Aufarbeitung nicht im Rahmen des Auftrages der Unterstützungsleistungskommission bearbeitet werden kann.“

Es gibt eine „disziplinarrechtliche Prüfung“ gegen OKR Lenz, die noch andauert: Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt hatte als Chefin der Kirchenleitung Nord am 15.07.2024 mitgeteilt45: „Die Kirchenleitung bewertet Ihre Beschwerde als eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber Oberkirchenrat Mathias Lenz, für die sie gemäß § 1 Absatz 3 Nummer 1 des Kirchenbeamtengesetzergänzungsgesetz die zuständige Stelle ist.“

Unerwähnt blieb, sowohl in diesem Schreiben von Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, wie vor allem eben auch im Fake-Informationsschreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“, dass Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt mit diesem Schreiben die Doppelbeschwerde gegen OKR Lenz und Bischöfin Fehrs ungegründet als eine einzelne gegen OKR Lenz behandelt hat.46

Dass die Kirchenleitung der Nordkirche die Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs, die ja Mitglied der Kirchenleitung ist, tatsächlich unter den Tisch hat fallen lassen, wird in den hier besprochenen Falsch-Informationsschreiben und Pressemitteilungen komplett ignoriert. Damit ist die Aussage „Eine von der Betroffenen eingelegte Beschwerde wurde als Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber dem zuständigen Dienstvorgesetzten von Bischöfin Fehrs gewertet…“, die identisch im Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ und in der IDEA-Pressemeldung auftaucht, als nur die halbe Wahrheit, quasi gelogen. Ehrenrührig und reputationsschädlich für mich.

3.3.2.8. Seit zwei Jahren wird die „Nur-Dienstlich“-Lüge von Bischöfin Fehrs verbreitet

„Zu dem in diesem letzteren Fall beschuldigten Pastor ergab sich in seiner aktiven Dienstzeit ein dienstlich begründeter Kontakt zur heutigen Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs.“

Neben der Tatsache, dass Bischöfin Fehrs am 16.12.2019 sehr deutlich gemacht hatte, Pastor R. sei „ein persönlicher Freund von ihr“ wäre es richtiger zu sagen, „Zu dem in diesem letzteren Fall beschuldigten Pastor ergab sich in seiner aktiven Dienstzeit [auch] ein dienstlich begründeter Kontakt“ zu ihr: Die „heutige(n) Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs“ war auch schon die Hamburger Bischöfin Fehrs, als sie ihren Freund Pastor R. im Jahre 2015 mit einem Festgottesdienst in der Hauptkirche St. Jacobi in den Ruhestand verabschiedete.

3.3.2.9. Welches Recht der Nordkirche?

„Herr Stahl spricht dennoch beständig von einem gescheiterten ULK-Aufarbeitungsprozess. Das ist aber nach dem Recht der Nordkirche unzutreffend.“

Unter dem Vorsitz der Präses der Synode der Nordkirche, Frau Hillmann, schrieb die Anerkennungskommission am 23.9.2024 an Silke Schumacher: “Sie haben [im Sommer 2019 schriftlich, und dann am 16.12.2019 und 29.10.2020] in Gesprächen mit der damaligen Unterstützungsleistungskommission um Anerkennung des Ihnen von Vertretern unserer Kirche zugefügten Unrechts und Leids gebeten. In dem zweiten Gespräch in der Kommission sind Sie ergebnislos auseinandergegangen. Eine abschließende Entscheidung der Kommission ist nicht ergangen. Der Vorgang ruht aktuell [Hervorhebung TS]. Die im August 2023 eingesetzte Nachfolgekommission, die Anerkennungskommission der Nordkirche, hat darüber beraten und möchte den Vorgang wieder aufgreifen.“

Ja, die ULK, unter der Leitung von Bischöfin Fehrs, und die Petentin sind „ergebnislos auseinandergegangen“. Das ist eine euphemistische Ausdrucksweise dafür, dass der Aufarbeitungsprozess gescheitert ist, und zwar „In dem zweiten Gespräch [am 29.10.2020] in der Kommission“, in dem wir “ergebnislos auseinandergegangen“ sind. Seit gut vier Jahren also hat es Bischöfin Fehrs versäumt, ihre Befangenheit zu erklären. Damit hat sie zwar erfolgreich ihren Freund, Pastor R., geschützt, den ULK-Aufarbeitungsprozess der Petentin aber scheitern lassen.

3.3.2.10. Besorgnis der Befangenheit?

„Um der Besorgnis der Befangenheit entgegenzuwirken, hat sie als Vorsitzende der Unterstützungsleistungskommission bekannt gegeben, diesen Pastor in ihrer Funktion als zuständige Bischöfin zu kennen und deshalb für eine mögliche Fortsetzung des Verfahrens in der Unterstützungsleistungskommission nicht zur Verfügung zu stehen. Aus diesem Grund ist sie im Weiteren nicht mehr beteiligt gewesen.“

Richtig ist: Bischöfin Fehrs hat bis heute ihre Befangenheit nicht deklariert, weder der Petentin noch ihren Kommissionsmitgliedern oder anderen Kirchenpersonen gegenüber. Bischöfin Fehrs ließ am 02.08.2021 die Kriminologin Frau Dr. Arns als ULK-Geschäftsführerin ausrichten47: „…um den Eindruck einer Befangenheit der Kommission entgegenzuwirken, wird sich Bischöfin Fehrs vollständig aus Ihrem Verfahren mit der Unterstützungsleistungskommission zurückziehen und in keinem weiteren Kontakt mehr mit Ihnen stehen. Die drei Ihnen bereits bekannten Kommissionsmitglieder stehen weiterhin für eine Fortführung der Gespräche zur Verfügung.“

Als wenn die drei „beisitzenden“, autoritärste Ansagen von Bischöfin Fehrs schweigend abgenickt habenden Mit-Kommissionsmitglieder dadurch weniger befangen wären, wenn sich ihre hochbefangene Kommissionschefin „absetzten“ und sie das Gespräch mit der Petentin alleine führen lassen würde! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass (1) Bischöfin Fehrs der Petentin und ihnen gegenüber mit keinem Wort kommentiert hat, zu welchem Ergebnis sie in dem zu dem Zeitpunkt schon seit knapp zwei Jahren mit Pastor R., ihrem persönlichen Freund, allein und privat geführten Aufarbeitungsprozesses bezüglich des komplexen Missbrauchsgeschehens in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn gekommen ist, und (2) Oberkirchenrat Lenz als disziplinarischer Vorgesetzter von Bischöfin Fehrs und der „Stabsstelle Prävention“, in welche die ULK mit ihren Kommissionsmitgliedern eingebunden ist, mit Bischöfin Fehrs zusammen deren „Nur-Dienstlich“-Lüge verbreitet, mit welcher Bischöfin Fehrs die Petentin und mich, ihren Unterstützer, implizit als Lügner diffamiert.

Komplett übernommen als Falschmeldung wurden von beiden Schreiben die von der EKD unter der Verantwortung Ihrer Ratsvorsitzenden Fehrs von ihr zusammen mit Oberkirchenrat in die Welt gesetzte Lüge48, „Die Beziehung der beiden Personen [Bischöfin Fehrs und Pastor R.] ist nicht privater, sondern rein dienstlicher Natur.“ Im Scheiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ heißt es, „…ergab sich in seiner aktiven Dienstzeit ein dienstlich begründeter Kontakt zur heutigen Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs.“, und in der Pressemeldung der „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA“, „Fehrs habe zu dem beschuldigten Pastor einen dienstlich begründeten Kontakt gehabt“ und gab an, „…diesen Pastor in ihrer Funktion als zuständige Bischöfin zu kennen… .“

Auf die Tatsache, dass es sich bei Pastor R., so erklärt am 16.12.2019 von ihr selbst, um einen persönlichen Freund von Bischöfin Fehrs handelt, weisen die Petentin und ich schon seit Anfang 2021 öffentlich hin: Einer breiteren, zunächst inner-, dann aber auch außerkirchlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht am 15.05.2021 im „Arbeitspapier für das erweiterte Aufarbeitungssystem…“ (Seite 5, 76 und 146), welches Bischöfin Fehrs den ULK-Geschäftsführer Kluck unkommentiert als nicht relevant zurückweisen lassen hat. Bischöfin Fehrs hatte dieses Papier unter dem Titel „Grundlagenpapier …“ schon am 07.04.2024 auf dem Tisch.

3.3.3. Evangelische Nachrichtenagentur IDEA

In der Pressemeldung der „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA“ vom 12.11.2014 mit dem Titel „EKD reagiert auf Vorwürfe gegen Ratsvorsitzende Fehrs“49 tauchen, übernommen aus dem Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ die dort schon verbreiteten Lügen und Falschdarstellungen wieder auf.

Deren Korrektur duldet insofern keinen Aufschub, als dass zwei dieser Fake-Meldungen sowohl meine Rechte als auch die von Dritten verletzen. Beide sind, wenn nicht von der EKD und Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs so gewollt und durchgesetzt, wahre Stilblüten journalistischer Nachlässigkeit.

3.3.3.1. Lüge durch Auslassung. „Überführte“ Psychologen

Nicht erwähnt, weder mündlich noch schriftlich, wurde die Mail von Silke Schumacher und mir, die am 12.11.2024 als eine der „Stimmen der Betroffenen“ von der „Anwältin des Publikums“ vor der Synode vorgetragen wurde und vermutlich der Auslöser der Falschmeldungsaktionen der EKD-Ratsmitglieder und -Ratsvorsitzenden waren. Den Text dieser Mail (s.u.) hatte die „Evangelische Nachrichtenagentur IDEA“ dieser Anwältin, der Psychologin und Mediatorin Julia von Weiler, in seinen wesentlichen Passagen in den Mund gelegt. Ehrenrührig und reputationsschädigend für sie und, letztlich, auch für mich.

3.3.3.1.1. Missbrauch meiner Psychologen-Kollegin

Schon die Überschrift „Psychologin: Die Bischöfin hat einen Aufarbeitungsprozess scheitern lassen und vertuscht“ der Presseerklärung legt die vermutlich beabsichtigte Fehlwahrnehmung nahe, dass Frau von Weiler meine Perspektive als Unterstützer der betreffenden Betroffenen komplett übernommen und sich zu eigen gemacht hätte. Das trifft auch für die Aussagen im nachfolgenden Text zu: „Mit der Psychologin und Mediatorin Julia von Weiler (Berlin) war eine ‚Anwältin des Publikums‘ vor Ort, um von sexuellen Missbrauch Betroffene zu Wort kommen zu lassen. Im Plenum sagte sie, Beschwerden gegen Fehrs seien in der Nordkirche über Jahre nicht gehört worden. Sie habe den Aufarbeitungsprozess einer Betroffenen scheitern lassen. Zudem habe sie nicht ihre Befangenheit erklärt, sondern den Vorgang vertuscht.

Diese hier fett gedruckten Aussagen stammen alle nicht von Frau von Weiler, an keiner Stelle in ihrem Vortrag vor der Synode hat sie das so gesagt.50 Sie sagte es nicht, wie hier der Anschein erweckt wird, als ihre Meinung, sondern sie las diese Aussagen aus unserer Mail vor. Es hätte statt „sagte sie“ heißen müssen, „las sie, auftragsgemäß, die Stimme einer Betroffenen vor“.

3.3.3.1.2. Schmutziger EKD-Trick: Anführungszeichen weglassen

Das ist gegenüber der Psychologenkollegin ehrenrührig und reputationsschädigend. Und durch die journalistisch unlautere Vermengung dieser Kollegin mit mir, der ich, ja auch als Psychologe, bezichtigt werde, falsche Dinge in Umlauf zu bringen, ist der reputationsschädigende Angriff auf Frau von Weiler auch ein reputationsschädigender Angriff auf mich.

Frau von Weiler war von der EKD als „Anwältin des Publikums“51 mit dem Auftrag engagiert worden, die Stimmen der in die Synode als zuhörende Gäste eingeladenen und auf der Empore im Veranstaltungsort anwesenden Missbrauchsbetroffenen einzusammeln und im Synoden-Plenum zu verlesen. Diesen Auftrag erfüllte sie einwandfrei: Sie zitierte sauber, unter Angabe der Namen und begleitet von einem jeweils freundlichen Blick hoch zu der zitierten Person auf der Empore. (Abgesetzt von diesem „Zitier-Teil“ ihres Vortrages gab es einen, von ihr deutlich kenntlich gemachten52, „Plädoyer-Teil“, in dem sie ihre eher persönliche Meinung als „Anwältin des Publikums“53 kundtat.)

Trotzdem hat sich die Kirchenleitung unter Führung der Ratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs, unter Zurhilfenahme der „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA“, ganz offensichtlich für diese Art von „Sniper-Angriff“ auf ihre Person entschieden. Offensichtlich, um hinter dieser Attacke auf die Psychologin von Weiler die von ihr, was die Dramaturgen der Synoden-Tagung ganz sicher nicht vor- und vorausgesehen hatten, im Synoden-Plenum verlesene Mail „verschwinden“ zu lassen.

3.3.3.1.3. Die verlesene Mail besser nicht mehr erwähnen. Schon gar nicht schriftlich.

Hier das „Corpus Delicti“54 im Wortlaut, die beiden im Plenum der Synode laut und deutlich vorgelesenen Fragen aus unserer Mail55 an Frau von Weiler, die wir sie baten, an Bischöfin Fehrs, die Synode und den Rat weiterzuleiten: „(1) Warum hat Bischöfin Fehrs, wie zuvor auch Ratspräsidentin Kurschus, und bis heute auch Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, als Vorsitzende der Kirchenleitung der Nordkirche, unsere ihr und den anderen kirchenleitenden Personen seit Jahren immer wieder vorgelegte Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs nicht bearbeitet? (2) Welche Auskunft hat Bischöfin Fehrs den durch uns gut informierten Betroffenenvertreter:innen bezüglich der Frage gegeben, warum sie den Aufarbeitungsprozess von Silke Schumacher hat scheitern lassen und warum sie ihre Befangenheit nicht erklärt, sondern mit Hilfe einer Gruppe von uns namentlich benannten (siehe unten) Helfer:innen in der Kirche vertuscht hat? Diese, von ihr sogar eingestandene Befangenheit resultiert aus der Tatsache, dass der als Zeitzeuge geladene, bekannte Hamburger Ruhestandspastor R., ihr persönlicher Freund ist. Pastor R. ist Mitwisser und -täter sexueller Missbräuche im von Bischöfin Fehrs nunmehr seit fünf Jahren vertuschten Missbrauchskontext der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn. Alle Informationen zur „Causa Fehrs“ finden sich hier: „Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern“56.

Die oben erwähnten, in dieser Presseerklärung fälschlicherweise Frau von Weiler zugeordneten Aussagen sind sowohl Aussagen aus dieser Mail von uns an sie vom gleichen Tag, als auch solche, die, wortgenau und vom Tenor her, aus meinen Veröffentlichungen zu den Amtsverfehlungen von Bischöfin Fehrs stammen, z.B. auch aus meinem in dieser Pressemeldung erwähnten Blogbeitrag „‚Der Fisch stinkt vom Kopf‘. Offener Brief an die EKD-Ratsmitglieder und die Leitung der Nordkirche“57.

3.3.3.1.4. Don´t beat the Messenger. Lasst die Botin leben.

Dieser ebenso kunstvoll und wohl eher hinterhältig ausgeführte Angriff auf die „nicht zu tötende Botin“ Frau von Weiler bestand darin, den Eindruck zu erwecken, sie hätte die Stimmen der Betroffenen nicht korrekt zitiert, sondern sie sich zu eigen gemacht: Ihr wurden mit journalistisch-linguistischen Mittel manipulierte Aussagen unterstellt, d.h. „in den Mund gelegt“, die sie nachweislich nicht getätigt hat.

Ich hoffe für Frau von Weiler, dass sie sich gegen diesen rufschädigenden und auf ihre berufliche Reputation als Psychologin und Mediatorin vermutlich zersetzend wirkenden Angriff auf ihre Person durch die EKD wehren konnte und die Verantwortlichen angezeigt hat — oder entsprechend entschädigt wurde. Falls sie das nicht tut, habe ich das hiermit indirekt getan, schließlich geht diese gegen Frau von Weiler gerichtet Verleumdung auch gegen mich, technisch erreicht durch eine, mittels Zitatvermischung und Unterschlagung der Zitatquelle, unterstellte Art von „Kontaktschuld“.

3.3.3.1.5. Perverses Bauprinzip: Kontaktschuld

Durch diesen Angriff auf die Botin, statt auf mich, wird in dieser Pressemitteilung der Eindruck erweckt, als wäre die Sichtweise von Frau von Weiler identisch mit meiner Sichtweise und derjenigen der Betroffenen: Der Psychologin Julia von Weiler (Berlin)“ werden Vorwürfe gegen Bischöfin Fehrs angedichtet, die zuvor vom „Psychologen Thies Stahl (Hamburg)“ erhoben wurden und welche, laut Ratsmitglied Prof. Dr. Dr. Barner in seiner Nominierungsansprache, ja schon als unzutreffend zurückgewiesen wurden. Erfolgreich, wie Herr Barner offensichtlich mit Hilfe des von ihm58 „klares Informationsschreiben“ genannten Schreibens59 der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ den Eindruck zu erwecken wollte. Am gleichen Tag noch hieß es dann in der IDEA-Pressemeldung: Dieses „auf den 28. Oktober datierte Dokument [Informationsschreiben] weist Vorwürfe des Psychologen Thies Stahl (Hamburg) zurück.“

Außerdem wird in dieser Pressemitteilung der Eindruck erzeugt, es gäbe irgendeine relevante Verbindung zwischen der „Psychologin von Weiler (Berlin)“ und dem „Psychologen Thies Stahl (Hamburg)“. Unausgesprochen zwar, aber diese in diesem Zusammenhang seltsam überwertig anmutende Betonung des Psycholog:in-Seins legt mit der gleichzeitigen Unterstellung, Frau von Weiler und ich hätten uns gleichlautend geäußert, das Vorhandensein irgendeiner mystischen Art von Kontaktschuld nahe. Aber: Die Petentin und ich haben nie mit Frau Weiler geredet. Wir hatten am 12.11.2024 morgens ihre Mailadresse recherchiert und ihr, am gleichen Tag mittags, unsere von ihr dann in der Synode verlesene Mail zugeschickt.

Dadurch, dass die verantwortlichen Ratsmitglieder, letztlich verantwortet durch die Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs, meiner Psychologen-Kollegin von Weiler in der offiziellen IDEA-Pressemitteilung ehrenrührig und reputationsschädigend meine von der EKD zuvor als unzutreffend gebrandmarkten Vorwürfe haben „unterjubeln“ lassen, haben sie Frau von Weiler, missbräuchlich instrumentalisiert. Und damit haben sie auch meiner Reputation geschadet.

Mir drängt sich der Eindruck auf, dass die EKD und die Ratsvorsitzenden Fehrs mit dieser Vermischungs- oder Vermengungsaktion verhindern wollten, dass unsere Mail, nach derem, von den Dramaturgen der Synode vermutlich nicht vorgesehenen Verlesen durch Frau von Weiler, für die Synodalen und für die per Stream zugeschaltete Öffentlichkeit noch einmal in den Fokus ihrer Aufmerksamkeit kommt: Das Thema Missbrauch und alles, was auch nur irgendwie mit den Missbrauchsbetroffenen und ihren Stimmen zu tun hätte, sollte ganz offensichtlich ausgeblendet werden und bleiben.

Das haben Bischöfin Fehrs und die übrigen Ratsmitglieder, zusammen mit den zu allem, zumindest im Plenum, schweigenden Synodalen dann ja schließlich auch geschafft. Die Mail von Silke Schumacher und mir, genau wie wir als Personen, sowie auch die anderen, auf der Empore persönlich anwesenden Missbrauchsbetroffenen, wurden nicht mehr erwähnt oder gar angesprochen.

„Silencing“. Die Betroffenen insgesamt wurden stummgeschaltet. Nach der von der EKD vermutlich als Panne erlebten öffentlichen Mitverlesung unserer die schon für die Ratsvorsitzenden-Wahl nominierte Bischöfin Fehrs60 schwer belastenden Mail wurden alle Betroffenen komplett ausgeblendet: Der Bericht von Frau von Weiler landete in der „Ablage“, genannt „Überweisung an die Ausschüsse“, und anstelle der angekündigten Aussprache über die Stimmen der Betroffenen trug der frisch gewählte stellvertretende Ratsvorsitzende Tobias Bilz, versteckt unter dem entlegenen Punkt „Reaktion des Rates zum Umsetzungsbericht“, nur kurz vor61: “Es gab Rückfragen von Synodalen an den Rat zu den Vorwürfen von Herrn Stahl gegenüber Bischöfin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und Annette Kurschus. Im Vorlauf wurde Ihnen dazu ein Informationsschreiben zugeleitet, das auf der Grundlage der Zuarbeit aus der Nordkirche die Vorgänge ausführlich eingeordnet hat. Das ist auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das zeigt auf, dass vor dem Hintergrund der [verhaspelt], dieser vorliegenden Informationen für das von Herrn Stahl in seinem offenen Brief vorgeworfene Fehlverhalten aller drei genannten Personen keinerlei Anhaltspunkte gesehen werden.“

Die Betroffenen, genau wie die drei genannten Hierarchinnen der evangelischen Kirche mit ihren Versäumnissen und Verfehlungen, wurden synodal totgeschwiegen. Die Stimmen der Betroffenen sollten gehört werden, wurden aber weder erwähnt noch gewürdigt. Kein Wort der Entschuldigung. Noch nicht einmal per sonst üblicher „Betroffenheitslyrik“ wurde ihrer gedacht. Auch in der Abschlussandacht62 kamen die schäbig behandelten Missbrauchsbetroffenen nicht vor. Noch nicht einmal als Nebensatz, und schon gar nicht im Gebet.

3.3.3.2. Kirchliche Lüge verletzt die Persönlichkeitsrechte des „Fellatio“-Pastors

Am 25.11.2024 schrieb ich in meinem „Offenen Brief an die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA: Sie haben Falschmeldungen verbreitet.“63: „Bischöfin Fehrs hat nicht ‚einen Hamburger Ruhestandspastor gedeckt, der seine Konfirmandin 1986 missbraucht und geschwängert habe‘ [fett gedruckt ist die Falschmeldung], sondern einen bekannten Hamburger Ruhestandspastor, der als Zeitzeuge, Mitwisser und Mittäter an der von Frau Fehrs geleiteten Aufarbeitung, als Kollege des schon verstorbenen, seine Konfirmandin 1986 vergewaltigt und geschwängert habenden Pastors, hätte mitwirken sollen und können. Da er aber ein persönlicher Freund von Bischöfin Fehrs ist, wurde er von seiner bischöflichen Freundin geschützt und abgeschirmt, freundlich unterstützt von Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und der damaligen Ratspräsidentin Kurschus.“ Ich fügte noch hinzu: „Dieser Pastor sieht sich mit dem Vorwurf einer Fellatio-Interaktion mit einer seiner Konfirmandinnen konfrontiert, die eine Freundin der von seinem Kollegen missbrauchten und geschwängerten Konfirmandin ist. Dank der kollegialen und freundschaftlichen ‚Fürsorglichkeit‘ von Bischöfin Fehrs, wird nun über beide Pastoren nicht mehr geredet und der betreffende komplexe Missbrauchskontext in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn bleibt unaufgearbeitet.“

Polizei und Staatsanwaltschaft sollten die evangelische Nachrichtenagentur IDEA dringend veranlassen, die auf die Verwechslung der Missbraucher-Pastoren R. und D. beruhende Falschmeldung zu korrigieren: Sie unterstellt dem von Bischöfin Fehrs tatsächlich gedeckten Pastor R. eine Missbrauchstat, die nicht er, sondern dessen damaliger Kollege Pastor D. begangen hat. Vor dem Hintergrund des von der Petentin gegenüber OKR Tetzlaff, dem damaligen pastoralen Vorgesetzten von Bischöfin Fehrs, tatsächlich Ausgesagten64 stellt diese von IDEA verbreitete Falschbezichtigung bezüglich des von Bischöfin Fehrs tatsächlich gedeckten „Fellatio“-Pastors R.65 vermutlich eine Verletzung von dessen Persönlichkeitsrechten dar — ist sein Klarname doch dem von mir „Aufarbeitungssystem“ genannten Personenkreis bekannt.66

Außerdem ist, bezogen auf mich und meine Rechte, diese IDEA-Falschmeldung eine Verleumdung, welche meinen Ruf und meine berufliche Reputation schädigt: Mir wird in dieser Pressemeldung vorgeworfen, Bischöfin Fehrs etwas Falsches, Pastor R., ihren Freund über Gebühr Belastendes vorgeworfen zu haben. Diese Falschmeldung muss dringend korrigiert werden, sowohl durch die EKD-Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs als auch durch die „Evangelische Nachrichtenagentur IDEA“.

3.3.4. DIE ZEIT

Dankenswerterweise hat DIE ZEIT in ihrem Artikel vom 12.11.2024 Wo bleibt die Demut der Kirchen?“67 mit „Der Hamburger Psychologe Thies Stahl bezeichnet Fehrs auf seiner Website als ‚Chef-Saboteurin der Missbrauchsaufarbeitung‘“68 auf mich verwiesen. Weniger dankenswert ist die Tatsache, dass DIE ZEIT mir die Kommentarfunktion unter diesem Artikel gesperrt hat, so dass ich betreffende Falschmeldung in diesem Artikel nicht richtigstellen konnte: Prof. Barner hatte in seiner Synoden-Nominierungsansprache nicht gesagt, „Die Vorwürfe gegen sie [Bischöfin Fehrs] würden aber jetzt extern untersucht.“

3.3.5. Deutsche Presse-Agentur (dpa)

DIE ZEIT hatte, wie sie selbst in einem anderen Artikel auch am 12.11.2024 schreibt, die folgende Meldung von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen, in der es hieß: „Eine Anwältin des Publikums brachte Stimmen von Betroffenen ein, die nicht in Gremien der Kirche mitarbeiten. Dabei las sie auch eine Mail vor, in der Bischöfin Fehrs Fehler im Umgang mit einer Betroffenen vorgeworfen werden. Der Rat schlug Fehrs dennoch als EKD-Ratsvorsitzende vor, weil es aus seiner Sicht für das vorgeworfene Fehlverhalten keinerlei Anhaltspunkte gebe. Dies hätten externe Prüfungen ergeben [Hervorhebung TS].

Es gab, wie schon gesagt, keine externe Prüfung, sondern nur eine kircheninterne. Eine extrem fehlerhafte „Einschätzung“69 der “Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“70. Bei dieser handelt es sich um eine Bischöfin Fehrs und ihrer Kirchenleitung unterstellte Abteilung der EKD71, die auf Falsch-Mitteilungen der von dieser „unabhängig“ genannten „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ beruht.72

Zum Thema der angeblichen „Unabhängigkeit“ der „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ schrieb ich am 21.11.2024 in meinem Blogbeitrag73 „EKD-Ratsvorsitzende Fehrs lässt die Synode und die Presse belügen“: „Die Ratsvorsitzende Fehrs ist als Hamburger Bischöfin Fehrs über die ganzen fünf „Causa Fehrs“-Jahre und bis heute die Beiratsvorsitzende der von der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ allen Ernstes als unabhängig bezeichneten „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“. Frau Fehrs hatte das Problem mit ihrer nicht erklärten „Pastor R.“-Befangenheit dadurch verschlimmert, dass sie den Geschäftsführer:innen dieser „unabhängigen Stabsstelle“, zuerst Frau Dr. Arns und dann Herrn Kluck, machtmissbräuchlich Anweisungen74 für fragwürdige bis zersetzende Aktionen75 gegenüber ihrer Petentin und mir, ihrem Unterstützer, erteilt hat. Beide geschäftsführenden Leiter:innen der „unabhängigen Stabsstelle“ haben sie brav und folgsam ausgeführt und Bischöfin Fehrs konnte sich gut versteckt halten hinter Herrn Kluck und Frau Dr. Arns, den ULK-Geschäftsführer:innen der ‚unabhängigen Stabsstelle Prävention‘, denen sie Anweisungen geben konnte, was sie der Petentin zu schreiben hatten.“

Gespannt sein können alle Beteiligten, welche Antworten wohl von der „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ auf die Fragen nach ihrer „Zuarbeit“ an die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ kommen.

4. Fragen an die „Quelle der Falschinformationen“

Vor dem Hintergrund der Mitteilung

  • der Anerkennungskommission, die ein Teil der „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ ist, vom 13.11.2024, „… das Leid, das Sie [durch Pastor D.] erlitten haben, wird nicht in Zweifel gezogen. Die Nordkirche will dafür Anerkennung leisten, ohne weitere Befragung von Zeugen. … Für die Erörterung dessen laden wir Sie ein“76 und der
  • Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt vom 15.07.2024, „Die Kirchenleitung bewertet Ihre Beschwerde als eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber Oberkirchenrat Mathias Lenz … wird Ihre Beschwerde prüfen. Nach einer Entscheidung durch die Kirchenleitung erhalten Sie von uns dazu weitere Informationen“, die bis heute nicht kamen,

schrieb die Petentin am 18., 19. und 20.11.2024 77 an Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, die Vorsitzende der Kirchenleitung Nord, die Leiterin der Anerkennungskommission und Präses der Landessynode der Nordkirche, Frau Hillmann, und die Geschäftsführerin der „Stabsstelle Prävention“, Frau Seiler. In diesen ging es um die Falsch-Behauptungen, von denen es im Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ hieß, die „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ hätte sie ihr „zugearbeitet“.

Diese von der EKD unter der Ratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs verbreiteten Falschinformationen sind natürlich für die Petentin, ihren Aufarbeitungsprozess und ihre durch sie beeinflusste Situation gegenüber der Anerkennungskommission von großer Bedeutung.

Hier Auszüge aus den drei Mails der Petentin:

“Haben Sie als „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“, die schreibt, Sie hätten ihr „zugearbeitet“, die Informationen so übermittelt, wie es in derem Schreiben vom 28.10.2024 (siehe Anhang) angegeben wird?“

“Haben Sie, Frau Kühnbaum-Schmidt, und die Kirchenleitung tatsächlich ‚bereits Mitte diesen Jahres beschlossen, die Vorgänge extern sichten und prüfen zu lassen‘, wie es im Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ heißt?“

“Was bedeutet ‚die Vorgänge extern sichten und prüfen zu lassen‘? Wer sichtet und prüft wann, was und in welcher Weise? Und warum weiß ich davon nichts und warte immer noch geduldig auf ‚eine Entscheidung durch die Kirchenleitung‘? Wenn tatsächlich jemand außerhalb der Kirche oder der Landeskirchenamtes einbezogen worden ist oder werden soll, braucht es doch meine Zustimmung, oder nicht? Soll meine Perspektive bei dieser Sichtung nicht einbezogen werden?

„…von welcher ‚externen Stelle‘ die Rede ist und mit welchem Ziel meine an Sie, Frau Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, eingereichte Doppel-Beschwerde gegen OKR Lenz und Bischöfin Fehrs unter welchen Kriterien wie bearbeitet werden soll? Wer soll in welcher Eigenschaft, zugehörig zu welcher Institution oder Organisation und mit welcher Qualifikation genau was ‚extern sichten und prüfen‘? Und wer ist damit gegebenenfalls schon in welcher Weise angefangen? Welche Details meiner immer wieder eingereichten Beschwerden sind welcher ‚externen Stelle zur Bearbeitung übergeben worden‘? Unter welchem Datenschutz? Ich wurde nicht gefragt, ob ich einer Übergabe an wen auch immer zustimme. Und, ich stimme keiner zu, nicht ohne einbezogen, informiert und gefragt zu werden.“

„Könnten Sie mir bestätigen, Frau Hillmann, Frau Seiler oder Frau Kühnbaum-Schmidt, die oben zitierten Aussagen gegenüber der ‚Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt‘ getätigt zu haben? Wenn Sie das nicht haben, würde ich sowohl von der ‚Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt‘ als auch von der ‚evangelischen Nachrichtenagentur IDEA‘ eine entsprechende Gegendarstellung verlangen.“

„Sollten Sie sich als ‚Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland‘ und als Vorsitzende der ‚Kirchenleitung der Nordkirche‘ gegenüber der ‚Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt‘ und eventuell der ‚evangelischen Nachrichtenagentur IDEA‘ tatsächlich in der zitierten Weise geäußert haben, beantrage ich (1) Einsicht in die von Bischöfin Fehrs angefertigten und abgesegneten ULK-Protokolle und (2) eine von einer hochrangigen kirchlichen Person, mir und Herrn Stahl gemeinsam durchgeführte Untersuchung, in der es um einen Abgleich der ULK-Protokolle mit den von uns angefertigten Berichten und Aufzeichnungen gehen möge. Das wäre eine sinnvolle Vorbereitung für mein mögliches Gespräch mit der Anerkennungskommission.“

„Falsche von der ‚Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt‘ verbreitete Tatsachenbehauptungen sind: ‚Im Zuge deren zweiter Sitzung wurde durch Aussagen von Herrn Stahl deutlich, dass es der Betroffenen zunächst in erster Linie um Aufarbeitung ging und sie im Weiteren eine disziplinarrechtliche Aufklärung des Sachverhalts forderte.“ Das … über das zweite ULK-Gespräch Gesagte ist frei erfunden.78

“’Wie auch Herr Stahl in seinem Blog selbst beschreibt, wurde in dieser zweiten Sitzung der Unterstützungsleistungskommission von der Betroffenen zudem ein neuer Sachverhalt vorgetragen. Sie habe beobachtet, wie ein anderer Pastor sexuellen Kontakt zu ihrer Schwester und einer Freundin gehabt hätte.’ Das stimmt nicht. Die Beziehung zu meiner Schwester hatte ich schon am Ende des ersten Gespräches am 16.12.2019 angesprochen79, sehr zum Erstaunen von Bischöfin Fehrs. Und die Fellatio-Interaktion80 von Pastor R. mit meiner Freundin hatte ich zum ersten Mal gegenüber Pastor OKR Tetzlaff erwähnt, dem ich mich am 05.08.2021 als disziplinarischen Vorgesetzten von Bischöfin Fehrs anvertraut hatte. Also weder habe ich Bischöfin Fehrs davon berichtet, noch ist es richtig, dass Herr Stahl in seinem Blog geschrieben hätte, dass ‚in dieser zweiten Sitzung der Unterstützungsleistungskommission von der Betroffenen zudem ein neuer Sachverhalt [irgendeiner der sexuellen Kontakte von Pastor R.] vorgetragen‘ wurde. Herrn Stahl wird hier Indiskretion unterstellt. Eine solche Unterstellung hat Bischöfin Fehrs ihren Mitarbeiter Kluck schon einmal, am 25.05.2021, gegen Herrn Stahl vorbringen lassen, als sie ihm die Schuld dafür geben wollte, dass der Klarname von Pastor R. öffentlich wurde.81 Diese und ähnliche Aktionen von Bischöfin Fehrs haben wir als Zersetzungsmaßnahmen82 beschrieben.

„Herr Stahl spricht dennoch beständig von einem gescheiterten ULK-Aufarbeitungsprozess. Das ist aber nach dem Recht der Nordkirche unzutreffend.’ Ich denke, ‚gescheitert‘ ist ein angemessenes Wort für die Tatsache, dass Bischöfin Fehrs mit mir, wie Sie es, Frau Hillmann, in Ihrem Schreiben vom 23.09.202483ausdrücken, nach dem zweiten Gespräch ‚ergebnislos auseinandergegangen‘ ist und danach versucht hat, den Aufarbeitungsprozess mit mir an ihre Mitarbeiter:innen Kluck und Dr. Arns84, sowie an ihre Vorgesetzten im Landeskirchenamt zu delegieren. Unnachvollziehbar ist der Hinweis auf das „Recht der Nordkirche“. Was genau soll ‚nach dem Recht der Nordkirche unzutreffend‘ sein?“

“Am 13.11.2024, einen Tag nach der Wahl von Bischöfin Fehrs zur nicht nur amtierenden, sondern gewählten Ratsvorsitzenden, schrieben Sie, Frau Hillmann: ‚Das erste genannte Unrecht und das Leid, das Sie erlitten haben, wird nicht in Zweifel gezogen. Die Nordkirche will dafür Anerkennung leisten, ohne weitere Befragung von Zeugen. Hierfür sind wir als Anerkennungskommission eingesetzt und zuständig. Für die Erörterung dessen laden wir Sie ein.‘85

“Ich freue mich, dass die Anerkennungskommission das im 1986er Missbrauchskontext in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn durch den verstorbenen Pastor D. an mir geschehene Unrecht und das für mich damit verbundene Leid ‚nicht in Zweifel zieht‘ und dafür ‚Anerkennung leisten‘ will. Auch freue ich mich, dass Sie mich für die ‚Erörterung dessen‘ einladen. Etwas getrübt wird meine Freude durch Ihre Formulierung das ‚zweitgenannte Unrecht‘ betreffend, welches darin besteht, dass ich Opfer der Amtsverfehlungen von Bischöfin Fehrs und OKR Lenz geworden bin, die eine Folge sind der nicht deklarieren Befangenheit von Bischöfin Fehrs ihren persönlichen Freund Pastor R. betreffend sind, eines in den noch aufzuarbeitenden Missbrauchskontext der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn verstrickten Zeitzeugen. Sie schreiben ich hätte dieses Unrecht ‚subjektiv erlitten‘“.

“In beiden Fällen habe ich die Machtmissbräuche subjektiv und objektiv erlitten, die sexuellen Machtmissbräuche durch die evangelischen Pastoren 1986 und davor, sowie den klerikalen, ihre geistlichen Ämter betreffenden Machtmissbrauch durch Bischöfin Fehrs und die Oberkirchenräte Tetzlaff und Lenz, die ihre Dienstaufsichts- und Sorgfaltspflicht schwer vernachlässigten.86 Diese Machtmissbräuche erstreckten sich über die letzten fünf Jahre und haben mich und meinen Unterstützer, Herrn Stahl, viel gekostet.“

“Mit der Ankündigung, ‚Die Nordkirche will dafür Anerkennung leisten, ohne weitere Befragung von Zeugen‘, wollten Sie mir sicherlich eine Freude machen. Auch die wird leider etwas dadurch getrübt, dass die Formulierung ‚weitere Befragung von Zeugen‘ in mir die Frage wieder hat laut werden lassen, die mich in den letzten fünf Jahren oft beschäftigt hat: Was hat die wohl eher ins Private ausgelagerte Befragung des damaligen Pastorenkollegen von Pastor D., ihrem persönlichen Freund Pastor R., durch Bischöfin Fehrs eigentlich ergeben? Wurde er nur durch Bischöfin Fehrs befragt? Oder auch von den Oberkirchenräten Tetzlaff und Lenz, oder von Ihnen, Frau Kühnbaum-Schmidt? Wurde er von Mitgliedern der ULK befragt, oder von Mitgliedern der heutigen Anerkennungskommission? Wurde nur er als Zeuge befragt? Oder gab es eine ‚weitere Befragung‘ meiner Schwester als Zeugin, die ja als die 1986er, damals 16-jährige Geliebte von Pastor R. das Missbrauchsgeschehen in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn ‚hautnah‘ mitbekommen hat? Ihre Kontaktdaten hatte ich Bischöfin Fehrs am 29.08.2020 gegeben und gehe davon aus, dass sie diese an die Oberkirchenrät:innen Tetzlaff, Kühl und Lenz im Landeskirchenamt weitergeben hat. Und dann interessiert mich natürlich auch, ob es, neben Pastor R. und eventuell meiner Schwester, noch andere Zeugen-Befragungen gegeben hat, sprich, ob sich noch weitere Missbrauchsbetroffene der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn gemeldet haben und befragt worden sind.“

“Ohne ehrliche und transparente Antworten auf diese Fragen kann ich mir das Gespräch, zu dem Sie mich einladen, schwer vorstellen. Bischöfin Fehrs hatte Pastor R. schon aus der ULK ausgeschlossen. Ich hätte ihn als Zeitzeugen gerne dabeigehabt, da ich 1986 in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn zu ihm ein eher freundschaftliches Verhältnis hatte. Wird er jetzt wieder ausgeschlossen oder darf er, als persönlicher Freund von Bischöfin Fehrs, der Beirätin der Stabsstelle Prävention, überhaupt nicht Thema werden, wird eine Aufarbeitung des Missbrauches durch Pastor D. an mir und dessen Einbettung in den Gesamtkontext wohl schwierig. So sehr ich mich über eine von Ihnen angekündigte Anerkennungsleistung freuen würde, so bitter wäre doch die verpasste Lernchance, für mich, für Pastor R., meine Schwester und für die evangelische Kirche.“

5. Warten auf Antworten

Warten wir also darauf, was die „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ der Petentin auf ihre hinter diesen drei Punkten stehende Frage antwortet, ob deren „Zuarbeit“ an die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ tatsächlich in der Übermittlung der genannten Falschinformationen bestand.

  • Wenn ja, hat die EKD-Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs ein Problem. Sie muss dann erklären, dass sie die Protokolle der ULK, als Herr Kluck die Akten über lange Monate in der Stabsstelle Prävention unter Verschluss gehalten hatte, nicht mit ihm zusammen etwas „abgeändert“ hat. Schließlich war sie, was auch heute noch zutrifft und was sie in Bezug auf Frau Dr. Arns und Herrn Kluck, den Geschäftsführervorgänger:innen von Frau Seiler, bewiesen hat, war sie ihnen gegenüber weisungsbefugt und hatte auch als Vorsitzende des Beirates [!] der unabhängigen (!) Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ in derselben sicher einen „gewissen“ Einfluss.
  • Wenn nein, hat Bischöfin Fehrs als Ratsvorsitzende Fehrs auch ein Problem, muss sie doch dann erklären, wie besagte Lügen und Falschinformationen in die Ohren der Synodalen gekommen und in die Federn der Mitarbeiter der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA geflossen sind.

Auf die Antwort der (eben nicht ganz so) „unabhängigen Stabsstelle Prävention“ durch Frau Hillmann, Frau Seiler, Geschäftsführerin der Stabsstelle, und der Vorsitzenden des Beirates dieer Stabsstelle, der Ratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs, die schon in 2021 die Macht hatte, deren vorherigen Geschäftsführer:innen amtsmissbräuchlich Weisungen zu erteilen, sind die Petentin und ich gespannt.

  1. Die jeweils aktuellen Versionen einer Materialsammlung und eines „Anhang Korrespondenz“ für dieses entstehende Buch, sowie eine Liste mit meinen für dieses Thema relevanten Blogbeiträgen ist auf www.ThiesStahl.de öffentlich einsehbar.
  2. Siehe dazu „Texte und Materialien zum DVNLP“, mein Buch „NLP für Verbrecher – ‚Causa DVNLP‘: Mafia-, Stasi- und Nazi-Methoden im deutschen NLP“ und in der Materialsammlung die Kapitel „E.1.b.14.c. Quelle # 3: Die Gerichtsurteile zum DVNLP“ (auch verlinkt auch auf meiner Wikipedia-Seite), „E.1.b.14.d. Quelle # 4: Das ‚Täter-Opfer-Umkehr-Dossier‘ zur Manipulation von LKA- und StA-Vermerken durch das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“ (Dossier Täter-Opfer-Umkehr) und „E.1.b.14.e. Quelle # 5: Mein Text ‚Hintergrund der Missbrauchs-Beschwerden‘“ (“Hintergrund der Missbrauchs-Beschwerden“).
  3. Gemeint sind: Mein Buch „NLP für Verbrecher – ‚Causa DVNLP‘: Mafia-, Stasi- und Nazi-Methoden im deutschen NLP“, mein Beitrag „Texte und Materialien zum DVNLP“ und die relevanten Gerichtsentscheidungen, die hier und auch auf meiner Wikipedia-Seite (Einzelnachweis 7) nachzulesen sind.
  4. Siehe das Schreiben der Anerkennungskommission von 13.11.2024.
  5. Als solche haben die Petentin und ich in der Materialsammlung etliche der Amtsverfehlungen von Bischöfin Fehrs beschrieben. Siehe die Kapitel „F.13.e.13. Zersetzung und Framebarkeit“, „F.13.e.23. Zersetzung von Vertrauensbeziehungen“, „F.13.e.24. Diskreditierung und Zersetzung des Unterstützers der Petentin“, „F.13.e.24.f. Zersetzung des Ansehens als Autor des ‚Arbeitspapiers für das erweiterte Aufarbeitungssystem der ULK-Petentin S.‘“ und im „Anhang #1: Das Verbrechen und die „Sünden“ von Bischöfin Fehrs“ das Unterkapitel „6.1. Zersetzung: Angriff auf die Liebe und das Leben“.
  6. Das sind im Wesentlichen Pastor Frank Howaldt, Propst Bräsen, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und die damalige Ratspräsidentin Kurschus.
  7. Siehe hier.
  8. Siehe https://www.thiesstahl.de/wp-content/uploads/20210515-Arbeitspapier-Aufarbeitungssystem-ULK-Petentin.pdf. Bischöfin Fehrs hatte es unter dem Titel „Grundlagenpapier für …“ schon am 07.04.2024 auf dem Tisch.
  9. Siehe unter den Namen der Mitarbeiter:innen Kluck und Frau Dr. Arns in der umfangreichen Materialsammlung (hier als direkter Link und hier, zusammen dem jeweils auch aktuellen Link zur Gesamt-Korrespondenz).
  10. Siehe hier.
  11. Hier seine entsprechende Mail.
  12. Siehe hier.
  13. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „J.8.b.2. Oberkirchenrätin Kühl“.
  14. In einer Mail.
  15. Hier seine Mail.
  16. Siehe https://www.thiesstahl.de/2024/11/13/ekd-kront-chef-vertuscherin-fehrs-zur-sonnenkonigin/ und https://www.thiesstahl.de/2024/12/04/abgesegnete-schabigkeit-erganzung-der-anzeige-gegen-die-ekd-ratsvorsitzende-bischofin-fehrs/.
  17. Siehe ab Minute 6:20: https://youtu.be/DLuWtqrv6_Q?t=380.
  18. Siehe https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-11/synode-evangelische-kirche-kirsten-fehrs-sexualisierte-gewalt-aufarbeitung.
  19. Ich meine, man sieht ihm an, dass er sich dabei unwohl bis schäbig fühlt — siehe Minute 32:37 in https://youtu.be/e5-E_2uVuts?t=1956. Auch das neben ihm stehende Ratsmitglied Diener scheint etwas bedrückt zu sein.
  20. Prof. Dr. Dr. Barner, Ansprache am 12.11.2024 (siehe ab Minute 6:20 https://youtu.be/DLuWtqrv6_Q?t=380) und der frisch gewählte stellvertretende Ratsvorsitzende Tobias Bilz in Minute 32:37 in https://youtu.be/e5-E_2uVuts?t=1956.
  21. Die Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ vom 28.10.2024 und der „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA, PRESSEDIENST vom 12.11.2014.
  22. Siehe in der Materialsammlung die Kapitel „F.13.i.1. Bischöfin Fehrs verstrickt Mitarbeiter in ihre Schuld“, „F.13. Schmutzige Delegationen in der ‚Causa Fehrs‘“, „F.13.e. Delegee #1: Herr Kluck“ und „F.13.f. Delegee #2: Frau Dr. Arns“.
  23. So nenne ich die in der Materialsammlung dargestellten Geschehnisse, die eine Folge des Versäumnisses von Bischöfin Fehrs sind, im Dezember 2019 ihre „Pastor R.“-Befangenheit zu deklarieren.
  24. Siehe https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/17595.
  25. Siehe noch einmal Prof. Barner ab Minute 6:20 in https://youtu.be/DLuWtqrv6_Q?t=380 und hier.
  26. Bei dieser handelt es sich um eine Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs und ihrer Kirchenleitung unterstellte Abteilung der EKD. Siehe https://www.ekd.de/fachstelle-sexualisierte-gewalt-57194.htm.
  27. Von mir „schmutzige Delegationen“ genannt und in der Materialsammlung im Kapitel „F.13. Schmutzige Delegationen in der ‚Causa Fehrs’“ und den Unterkapiteln „F.13.e. Delegee #1: Herr Kluck“ und „F.13.f. Delegee #2: Frau Dr. Arns“ detailliert beschrieben.
  28. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „6.1. Zersetzung: Angriff auf die Liebe und das Leben“.
  29. In „EKD-Ratsvorsitzende Fehrs lässt die Synode und die Presse belügen“.
  30. Siehe in der Materialsammlung die Kapitel „A.3.a. Bischöfin Fehrs behält den Inhalt ihrer Gespräche mit Pastor R. für sich“ und “H.16.d Herstellung von banaler Belanglosigkeit“.
  31. Siehe hier. Ich zitiere sie diesbezüglich in der Materialsammlung, am Anfang von „Anhang #1: Das Verbrechen und die ‘Sünden’ von Bischöfin Fehrs“.
  32. Siehe hier.
  33. Siehe „B.1. Zum ersten Gespräch (16.12.2010) – Empathie, Verständnis und Kooperation“ im Arbeitspapier auf Seite 67.
  34. Siehe hier.
  35. Siehe hier.
  36. Siehe in der Materialsammlung im „Anhang #1: Das Verbrechen und die ‚Sünden‘ von Bischöfin Fehrs“ das Kapitel „6.1. Zersetzung: Angriff auf die Liebe und das Leben“.
  37. Siehe dort das Kapitel „B.2. Zum zweiten Gespräch (29.10.2020) – Absturz in die Belanglosigkeit“.
  38. Dieses „Grundlagenpapier“ erreichte Bischöfin Fehrs auch über die „Stabsstelle Kommunikation“ des Kirchenamtes in Hannover .
  39. Gemeint sind ihr Duz-Freund Pastor Frank Howaldt, Pastorin Fenner, Pastor Lemme und Propst Bräsen. Deren zu eigentlich durch Bischöfin Fehrs zu supervidierendes und korrigierendes Verhalten ist in der Materialsammlung ausführlich beschrieben.
  40. Siehe hier in der Anzeige in „3.3.2.1. Extern sichten und prüfen“, „5. Warten auf Antworten“ und in der Materialsammlung das Kapitel „F.13. Schmutzige Delegationen in der ‚Causa Fehrs’“.
  41. Siehe in „Wer rasiert die Bischöfin?“ Offener Brief [von Silke Schumacher] an die Leitenden der evangelischen Kirche.“ unter Punkt „2. ‚Gegebene Zeit‘ für die Anerkennungskommission?“
  42. Siehe hier und in der Materialsammlung das Kapitel „J.1.g. Auch Propst Bräsen: Erpressung und Nötigung zur Denunziation“.
  43. Siehe in der Materialsammlung die Kapitel „H. Die Pattsituation – Status Quo bei sich gegenseitig ausschließenden kirchlichen Entscheidungskontexten“,„H.12. Konzeptlosigkeit: Keine Prozedur vorhanden“ und „H.13. Kein Konzept für ein ‚Beides‘: Versöhnungsbedürfnis der Petentin vs. Ermittlungs- und Strafbedürfnis der Kirche“.
  44. Siehe hier.
  45. Siehe hier.
  46. Das Ergebnis der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OKR Lenz würde sie die Petentin wissen lassen, hat Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt am 15.07.2024 angekündigt. Wann hat sie nicht gesagt.
  47. Siehe hier.
  48. Siehe seine Mail vom 29.11.2022 als Antwort auf die Beschwerde der Petentin vom 23.11.2022. Die Petentin antwortete ihm am 30.11.2022, „Frau Fehrs selbst sagte bei unserem allerersten Treffen, Herr Stahl ist Zeuge, dass der ‘Ruhestandsgeistliche’ Pastor R. ihr persönlicher Freund sei: Als ich am Ende des ersten Gespräches am 16.12.2019 Pastor R. namentlich erwähnte, rief Bischöfin Fehrs: ‚Den kenne ich, das ist ein persönlicher Freund von mir!’ Diese Tatsache hat Einfluss auf das Geschehen. Und zwar insofern, als dass sich Bischöfin Fehrs selbst bei mir nicht mehr meldete, seit dem 16.12.2019.“
  49. IDEA-Pressedienst vom 12.11.2024, Ausgabe NR. 234, Seite 3.
  50. Er beginnt im Video https://youtu.be/RsvhXqW-PoQ?t=370 in Minute 6:10 und endet in Minute 20:18.
  51. Frau von Weiler bezeichnete sich selbst als „Anwältin der Betroffenen“, sehr zu Recht, wie ein Resümee und klares Plädoyer am Ende ihres Vortrages (im Video https://youtu.be/RsvhXqW-PoQ?t=1134 in Minute 18:54) zeigte. Das hatte sie auch korrekt als ein solches kenntlich gemacht.
  52. Siehe hier in Minute 18:54: https://youtu.be/RsvhXqW-PoQ?t=1134.
  53. Sie selbst nannte sich, zutreffender wie ich finde, „Anwältin der Betroffenen“.
  54. So erlaube ich mir, aus der Täterperspektive der Kirche gesprochen, unsere in der Synode laut und deutlich von Frau von Weiler vorgelesene Mail zu nennen. Dieses Öffentlichwerden der sie schwer belastenden Vorwürfe kurz vor ihrer Wahl zur Ratsvorsitzenden wurde von Bischöfin Fehrs und den in ihre Vertuschungsaktivitäten eingeweihten Ratsmitgliedern und Synodalen vermutlich als Panne, als Größter Anzunehmender Unfall, erlebt.
  55. Hier unsere Mail an Frau von Weiler vom 11.11.2024 unsere Mail an sie vom 11.11.2024. An die Synodale hatten wir diese Mail auch geschickt, aber keine und keiner von ihnen hat im Plenum der Synode etwas dazu gesagt oder gefragt.
  56. Angefügt war hier dieser Link: https://www.thiesstahl.de/2023/01/31/tod-der-seelsorge-evangelische-kirche-lasst-missbrauchsaufarbeitung-scheitern/.
  57. Siehe https://www.thiesstahl.de/2024/08/01/der-fisch-stinkt-vom-kopf-offener-brief-an-die-ekd-ratsmitglieder-und-die-leitung-der-nordkirche/.
  58. In seiner Ansprache am 12.11.2024 (siehe ab Minute 6:20 https://youtu.be/DLuWtqrv6_Q?t=380).
  59. Hier das Schreiben Fachstelle Sexualisierte Gewalt.
  60. Auch Prof. Dr. Dr. Barner hat die Namen der Betroffenen und meinen nicht erwähnt. Er hat etwas gestottert, als würde er sagen wollen: „Ihr wisst schon wer.“ Oder, „Die deren Namen man nicht sagen darf“.
  61. Siehe Minute 32:37 in https://youtu.be/e5-E_2uVuts?t=1956.
  62. Siehe hier.
  63. Siehe hier.
  64. Siehe ihre Mail an ihn vom 05.08.2021.
  65. Pastor R. hat, nach dem Bericht, der ihr von OKR Tetzlaff vom Landeskirchenamt entlockt hat, „nur“ eine Fellatio mit einer seiner Konfirmandinnen, der Freundin der Petentin, zelebriert. Vergewaltigt und geschwängert wurde die Petentin nicht vom diesem noch lebenden Pastor R., sondern von Pastor D., der schon verstorbenen ist.
  66. Am 30.04.2021 hatte sich die Petentin mit einer Beschwerde an die Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, Propst Bräsen, Bischöfin Fehrs, den Sprecher des damaligen Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Dr. Christoph Meyns, die Ottensener PastorInnen Ottensener Pastor:innen Howaldt, Lemme und Fenner und den Kantor Igor Zeller gewandt (siehe hier).
  67. Siehe https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-11/synode-evangelische-kirche-kirsten-fehrs-sexualisierte-gewalt-aufarbeitung.
  68. Siehe https://www.thiesstahl.de/2024/11/02/bischofin-fehrs-ist-schon-jetzt-die-chef-saboteurin-der-missbrauchsaufarbeitung-offener-brief-an-synode-und-rat-der-ekd/.
  69. Siehe noch einmal ab Minute 6:20 in https://youtu.be/DLuWtqrv6_Q?t=380 und hier.
  70. Bei dieser handelt es sich um eine Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs und ihrer Kirchenleitung unterstellte Abteilung der EKD. Siehe https://www.ekd.de/fachstelle-sexualisierte-gewalt-57194.htm.
  71. Siehe https://www.ekd.de/fachstelle-sexualisierte-gewalt-57194.htm.
  72. Siehe …. oben
  73. Siehe hier.
  74. Von mir „schmutzige Delegationen“ genannt und in der Materialsammlung im Kapitel „F.13. Schmutzige Delegationen in der ‚Causa Fehrs’“ und den Unterkapiteln „F.13.e. Delegee #1: Herr Kluck“ und „F.13.f. Delegee #2: Frau Dr. Arns“ detailliert beschrieben.
  75. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „6.1. Zersetzung: Angriff auf die Liebe und das Leben“.
  76. Siehe hier.
  77. Mail vom 18.11.2024, 19.11.2024 und 20.11.2024.
  78. Sehen Sie dazu bitte unsere Berichte im Kapitel „B.2. Zum zweiten Gespräch (29.10.2020) – Absturz in die Belanglosigkeit“ auf Seite 69 im „Arbeitspapier für das erweiterte Aufarbeitungssystem der ULK-Petentin Silke“ und das Kapitel „H.16.d Herstellung von banaler Belanglosigkeit“ in der Materialsammlung.
  79. Siehe „B.1. Zum ersten Gespräch (16.12.2010) – Empathie, Verständnis und Kooperation“ im Arbeitspapier auf Seite 67.
  80. Siehe hier.
  81. Siehe hier.
  82. Siehe in der Materialsammlung im „Anhang #1: Das Verbrechen und die ‚Sünden‘ von Bischöfin Fehrs“ das Kapitel „6.1. Zersetzung: Angriff auf die Liebe und das Leben“.
  83. Siehe hier.
  84. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „F.13.f. Delegee #2: Frau Dr. Arns“.
  85. Siehe hier.
  86. Siehe die entsprechenden Kapitel in der Materialsammlung für unsere Dokumentation: Der Link findet sie immer auch auf https://www.thiesstahl.de/2023/01/31/tod-der-seelsorge-evangelische-kirche-lasst-missbrauchsaufarbeitung-scheitern/.

 

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