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Lügnerin Paradox. Die Verrücktmacher-Kommunikation der EKD-Ratsvorsitzenden Fehrs

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A. Etwas Satire. Statt Vorwort.

„Da ich mich meiner Petentin gegenüber als befangen erklärt habe, werde ich mich über ihren Vorwurf, ich hätte meine Befangenheit nicht erklärt, nicht äußern. Ihr Vorwurf tritt nicht zu.“

Denkt man über diese beiden Sätze nach, ist man vielleicht für einem Moment verwirrt. Handelt es sich doch um ein Paradox des Lügner-Typus in zwei Sätzen, wie „Der nächste Satz ist falsch. Der vorhergehende Satz ist wahr.“1 Ein bisschen wie wenn auf einem Schild steht: „Bitte den Inhalt dieses Schildes nicht beachten!“

Von der Art dieses Paradoxes sind die Aussagen, welche die EKD unter der Ratsvorsitzenden Fehrs über ihre ehemalige Petentin und deren Unterstützer, mich, verbreitet. Würde man die von Bischöfin Fehrs und dem Rat der EKD der Öffentlichkeit „verkauften“ Aussagen mit Hilfe der beiden Sätzen ganz oben zusammenfassen, wäre mit einem Plopp klar, dass sich Bischöfin Fehrs in ihrem eigenen Lügengebäude verirrt hat.

Mit dieser aphoristischen Verdichtung würde sie es, sogar für sich selbst, überdeutlich werden lassen, dass sie ihre angeblich schon vor Jahren deklarierte Befangenheit immer noch lebt und geradezu zelebriert, kommunikationstechnisch brillant verschleiert. Was ohnehin auch schon daran deutlich wird, dass Bischöfin Fehrs, heute, wie auch schon seit Jahren nicht, ihren Lügengeschichten und Falschmeldungen mit keinem Wort auf ihren persönlichen Freund, Pastor R., eingeht. Obwohl dieser doch, auch schon seit Jahren, von der inzwischen als Missbrauchsopfer anerkannten Petentin als Mitwisser und Mittäter im 1986er Missbrauchskontext der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn bezeichnet wird. Ein komplexes Missbrauchsgeschehen2, welches, dank Bischöfin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und der damaligen Ratspräsidentin Kurschus, noch immer nicht aufgearbeitet ist.

Hätte Bischöfin Fehrs, wie sie das seit dem Sommer 2021 vortäuscht bzw. vortäuschen lässt, tatsächlich ihre Befangenheit deklariert, hätte sie — wie sie das während der Synode vor Ihrer Wahl zur Ratsvorsitzenden ja schon geschafft hatte — auch nach ihrer Wahl geschafft, ihren Mund zu halten. Sie hätte weiter geschwiegen und sich jeden Vorwurfes gegen ihre Petentin enthalten, und eben auch jeden verschobenen Vorwurfes gegen mich, als ihr Unterstützer.

Bischöfin Fehrs hat ihre „Pastor R.“-Befangenheit nicht deklariert. In beiden von Bischöfin Fehrs zu verantwortenden Falschmitteilungen, dem der „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA“ und dem der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ taucht die gleiche, von ihr verbreitete und irreführende Aussage auf, mit deren Hilfe sie den Eindruck erwecken will, sie hätte ihre Befangenheit erklärt: „Um der Besorgnis der Befangenheit entgegenzuwirken, hat sie als Vorsitzende der Unterstützungsleistungskommission bekannt gegeben, diesen Pastor in ihrer Funktion als zuständige Bischöfin zu kennen und deshalb für eine mögliche Fortsetzung des Verfahrens in der Unterstützungsleistungskommission nicht zur Verfügung zu stehen.“ Diese eine Deklaration ihrer Befangenheit vortäuschende Aussage hat Bischöfin Fehrs schon am 02.08.20213 die damalige Geschäftsführerin der „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“, die Kriminologin Frau Dr. Arns, verbreiten lassen, zusammen mit der Unterstellung, die Petentin sei Schuld an ihrem Rückzug „bei Nacht und Nebel“: „Angesichts Ihrer Schilderungen, und um den Eindruck einer Befangenheit der Kommission entgegenzuwirken, wird sich Bischöfin Fehrs vollständig aus Ihrem Verfahren mit der Unterstützungsleistungskommission zurückziehen und in keinem weiteren Kontakt mehr mit Ihnen stehen.“

Über die „Zuarbeit“ der (natürlich nicht von Bischöfin Fehrs) „unabhängigen Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“ gelangte diese Befangenheit-Täuschungsmeldung an die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ und in deren „klares Informationsschreiben“4, als welches das EKD-Ratsmitglied Prof. Barner es den Mitgliedern der Synode dieses „verkauft“ hat. Letztes wurde dann, abgesegnet wohl von Bischöfin Fehrs, auch an die „Evangelische Nachrichtenagentur IDEA“5 und generell an die Presse verteilt.

Die ULK-Leiterin Bischöfin Fehrs hat bis heute ihre „Pastor R.“-Befangenheit nicht erklärt. Eine Deklaration von Befangenheit im Amt beinhaltet den Akt, das Amt niederzulegen und an eine andere, dieses Amt dann fortführende Person zu übertragen. Das hat Bischöfin Fehrs bis heute nicht getan. Sie hat sich „absentiert“, die Petentin sich selbst überlassen und tatenlos dabei zugesehen, wie die Oberkirchenrät:innen des Landeskirchenamtes sie erpressten und nötigten, ihre Schwester und ihre Freundin zu denunzieren. Und sie hat die Tatsache, dass die Petentin sich weigerte, das zu tun, für den beinahe erfolgreichen Versuch utilisiert, deren Aufarbeitungsprozess sang und klanglos scheitern zu lassen.

Bischöfin Fehrs hat stattdessen ihre Befangenheit gelebt und zelebriert. Das tut sie seit Dezember 2019. Und sie tut es bis heute, wie sie auf der Pressekonferenz in Anschluss an ihre Wahl eindrucksvoll demonstriert hat (siehe unten): Bischöfin Fehrs drückt ihre Befangenheit verhaltenmäßig aus, durch Sprechakte: Sie spricht über den weder von ihr und noch von jemandem sonst im Amt der Leiter:in der Unterstützungsleistungs- oder Anerkennungskommission abgeschlossenen Aufarbeitungsfall der Petentin, über die Petentin selbst und vor allem auch über mich, den Unterstützer der Petentin, der ich als eingeladene Vertrauensperson der Petentin Teil der Fehrs´schen Unterstützungsleistungs- und Anerkennungskommission war. Damit zeigt Bischöfin Fehrs, dass sie im Gegensatz zu ihren Versuchen, der kirchlichen und sonstigen Öffentlichkeit mit Hilfe der oben benannten hypnotischen Verrücktmacher-Kommunikation weiszumachen, sie wäre angemessen mit ihrer Befangenheit umgegangen, immer noch befangen ist und entsprechend agiert.

Hätte sie ihre Befangenheit durch Deklaration und Amtsübergabe aufgelöst, hätte sie, auch nach ihrer Wahl, nicht geredet, über nichts und niemanden, der, die oder das irgendwie mit diesem Fall zusammenhängt. Sie hätte eine andere Person, vorzugsweise wohl aus dem Rat, sprechen und die Öffentlichkeit darauf hinweisen lassen, dass sie sich als ehemalige, ihre Befangenheit deklariert habenden Leiterin des Aufarbeitungsprozess der Petentin, die ihr entsprechendes Amt ordnungsgemäß an eine andere kirchlich-pastorale Leitungsperson übergeben hat, nicht zu den diese Petentin oder ihren „Fall“ betreffenden Fragen äußern werde, könne, wolle oder dürfe. Jemand aus dem Rat müsste dann so etwas sagen wie, Bischöfin Fehrs hätte, weil sie zufällig eine relevante Person aus dem aufzuarbeitenden Missbrauchskontext kennt, diesen Aufarbeitungsfall aufgrund der daraus resultierenden Befangenheit abgegeben, und würde sich deshalb auch nicht zu diesem Fall äußern.

Auch ihre „Die Betroffene tut mir leid“-Äußerungen (siehe unten) sind unangemessen für ihre Rolle als nicht mehr für diesen Fall zuständige Amtsträgerin. Diese Äußerungen verweisen darauf, dass Bischöfin Fehrs, immer noch als die verantwortliche Amtsinhaberin spricht — was sie, weil sie ihr Amt gegenüber der Petentin bis heute nicht korrekt beendet hat, sowohl strukturell-objektiv und wohl auch subjektiv-gefühlt, tatsächlich auch noch ist. Denn Bischöfin Fehrs hat sich aus der beidseitig vermutlich als intensiv erlebten Amtsbeziehung zu ihrer ehemaligen Petentin nicht verabschiedet, sie also weder menschlich angemessen noch „ordnungsgemäß“6 beendet. Ganz abgesehen davon, dass es keinen Abschluss dieses „Falles“ gab, weder durch eine Befangenheitserklärung und einen dazugehörenden Wechsel im Kommissionsleitungsamt, soweit es die Petentin betraf, noch dadurch, dass der Aufarbeitungsprozess irgend einen Fortschritt gemacht oder erfolgreich beendet worden wäre.

Das bedeutet: Bischöfin Fehrs ist bis heute noch, privat und von Amts wegen, mit der Petentin verstrickt, ebenso wie sie als Bischöfin mit ihrem persönlichen Freund und Amtsbruder, dem Mitwisser und -täter Pastor R., verstrickt ist. Beide, die Petentin und die Bischöfin, haben einen freundschaftlichen Bezug zu Pastor R., in einem Fall zeitlich begrenzt gelebt im damaligen 1986er Missbrauchskontext und im anderen Fall vermutlich gelebt über längere Jahre nach dieser Zeit.7

Die aus der bis heute nicht deklarierten Befangenheit resultierende Verstrickung mit der Petentin geht wohl mit Schuldgefühlen und dem Gefühl ihr gegenüber einher, noch für ihr Wohl und Wehe verantwortlich zu sein. Was sie auch ist, was deren Aufarbeitungsprozess anbelangt. Hat sie sich doch quasi „davongeschlichen“ und die Petentin sich selbst, den Oberkirchenräten Tetzlaff und Lenz und deren Vorgesetzten Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt mit deren lebensfeindlichen, Nötigung und Erpressung zeitigenden Landeskirchenamt-Regularien überlassen.

Diese Verstrickung sollte die Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs schleunigst auflösen, etwa durch eine Entschuldigung bei der Petentin und das Ablegen eines Sündenbekenntnis ihrer Kirche gegenüber. Auch wenn sie dann vielleicht „Federn lassen“ muss. Immerhin: Der Schwere ihrer Amtsverfehlungen im Umgang mit der Petentin stehen ja auch Meriten in der kirchlichen Missbrauchsaufarbeitung gegenüber.

B. Neuer Machtmissbrauch nach der Wahl

Die Berichterstatterin in besagter Sendung im Deutschlandfunk hatte auf die Frage der Moderatorin, ob sich Bischöfin Fehrs zu den gegen sie von der Petentin und mir erhobenen Vorwürfen selbst auch noch mal geäußert hätte, geantwortet, „Ja, hat sie, aber erst nach der Wahl.“

Bischöfin Fehrs hat gewartet bis sie die Macht hat… um diese dann zu missbrauchen.

Als nominierte Kandidatin, und auch davor, hat Bischöfin Fehrs geschwiegen, vermutlich vorsichtshalber. Kaum zur Ratsvorsitzenden gewählt, die sich als EKD-Chefin der Macht des Apparates Evangelische Kirche bedienen kann, belog Frau Fehrs die Synode und die Presse, zum Nachteil der Petentin, aber auch zum Nachteil meiner Person als deren Unterstützer. Deshalb habe ich Bischöfin Fehrs ja auch angezeigt und werde meine Anzeige um die Fehrs´schen Verfehlungen in der unten beschriebenen Pressekonferenz und gegenüber dem Hamburg Journal (siehe unten) ergänzen.

Und nun versucht sich die Ratsvorsitzende Fehrs, wie die eher satirisch anmutenden, paradoxe Aussage oben es deutlich macht, in „verrückt“ machender Kommunikation.8 Mit der kann sie aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es einen nicht so guten Eindruck macht, eine Person, der gegenüber man:frau ein bischöfliches Amt innehatte und nie korrekt beendet hat, als Lügnerin hinzustellen und sie, weil man sie als Betroffene nicht direkt angreifen kann, das über den Umweg über ihren Unterstützer zu tun. Und einen ganz schlechten Eindruck macht es dann natürlich, wie Bischöfin Fehrs das im Hamburger Journal tat, beide mit Hilfe der Bezeichnung „verletzte und wütende Menschen“ zu psychopathologisieren.

C. Betroffenheitslyrik, Scheinheiligkeit und falsches Märtyrerin-Image

In etlichen Medien gab es ähnlich, von Presseeinfluss der EKD via „Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA“ und dpa gleichgeschaltete Meldungen, welche den hier exemplarisch aus dem „Deutschlandfunk“ und dem „Hamburger Journal“ zitierten.

C.1. Deutschlandfunk

In der hörenswerten9 Sendung „Missbrauch. EKD-Chefin weist Vertuschungsvorwürfe zurück“ lässt der Deutschlandfunk am 13.11.2024 die neue Ratsvorsitzende Fehrs Fehrs im Originalton ihrer Presseerklärung zu Worte kommen: „…Vorwürfe [verhaspelt] des Herrn Stahl, der schon seit Jahren nicht nur gegen mich dieselbigen erhebt, sind gegenstandslos. Ich kann nur sagen, dass es regelhaft so ist, dass wir solche Vorwürfe umfassend untersuchen, dass es ordnungsgemäße und regelhafte Verfahren gibt, in denen das bearbeitet wird. Mehr lässt sich dazu nicht sagen.“ Die Berichterstatterin meint, die neue Ratsvorsitzende will diese Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen. (Wieder Originalton Fehrs:) „Ich bin, äh, durchaus gewillt, dagegen jetzt weiter vorzugehen, wir haben schlicht gezögert, weil es auch immer um eine betroffene Person im Hintergrund geht, denn sie haben hier im Moment vor allem mit einem Menschen zu tun, der nicht betroffen ist. Die Betroffene im Hintergrund bekommen wir gar nicht ins Bild, sozusagen, und das fand ich, finde ich furchtbar, mir tut es einfach enorm leid um diese Person und deshalb sind wir da anwaltlich nicht gegen vorgegangen, aber das wird jetzt kein Weg dran vorbeigehen.“ Wie scheinheilig?! Was für eine schmutzige Betroffenheitslyrik!

„Denn sie haben hier im Moment vor allem mit einem Menschen zu tun, der nicht betroffen ist.“ Dieser syntaktisch interessante Satz ist semantischer Müll: Als ein im kirchlichen Kontext der von Bischöfin Fehrs geleiteten Unterstützungsleistungs- und Anerkennungskommission als Vertrauensperson der Petentin von dieser Kommission eingeladener, ehrenamtlich Tätiger, bin ich sehr wohl Betroffener: Seit fünf Jahren versuche ich, den Schaden abzufangen und zu minimieren, den Bischöfin Fehrs ihrer Petentin, und auch mir, mit ihrem unprofessionellen und verstrickten Agieren zufügt.

„Die Betroffene im Hintergrund bekommen wir gar nicht ins Bild, sozusagen…“ Öffentlich laut und deutlich vorgelesen im Synodenplenum hat Frau von Weiler eine Mail von „Silke Schumacher und Thies Stahl“. Die Tatsache, dass nur von mir die (Schmäh)Rede ist, sieht eher nach einem Kalkür der Ratsvorsitzenden aus.

Bischöfin Fehrs hat sich, ebenso wenig wie ihre disziplinarischen Vorgesetzt:innen OKR Lenz und Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, nicht darum gekümmert, dass jemand die Verfahrenskoordination der ihren Arbeitsplatz bei der Kirche verlassen habenden „ULK“- und „Stabsstelle Prävention“-Geschäftsführerin Dr. Arns übernimmt.

„Die Betroffene im Hintergrund bekommen wir gar nicht ins Bild“. Kein Wunder, hat Bischöfin Fehrs doch selbst mit dafür gesorgt, dass die Petentin aus dem Bild verschwand: Sie hat die Betroffene aus dem Bild gedrängt. Zusammen mit OKR Lenz, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und Propst Bräsen.

C.2. Hamburger Journal

In der Sendung Hamburg Journal: Neue EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs im Interview in Minute 03:21 sagt Bischöfin Fehrs im Kontext der von uns gegen sie erhobenen Vorwürfe: „Und, Sie haben es mit verletzten Menschen zu tun, und auch mit wütenden Menschen. Das kann ich auch verstehen. Und dass man da natürlich auch, als Institutionsvertreterin, durchaus auch angreifbar ist, das muss man einfach auch ein Stück aushalten.“

Frau Fehrs stilisiert sich hier als Heldin der Missbrauchsaufarbeitung. Leider auf Kosten der Petentin und meiner Person.

D. „Ordnungsgemäß und regelhaft“ ist nur die Vertuschung

„Ordnungsgemäß und regelhaft“ war, was Bischöfin Fehrs betrifft, über Jahre hinweg nur die ordentliche Vertuschung des durch ihren persönlichen Freund, Pastor R., mitkonstituierten Missbrauchskontextes der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn, sowie der nach allen Regeln der Kunst erfolgte Missbrauch der Regularien der evangelischen Kirche dafür, dass es den Oberkirchenrät:innen des Landeskirchenamtes und deren Dienstvorgesetzt:in, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, sowie der damaligen Ratspräsidentin Kurschus gelingen konnte, auf die zigfachen Beschwerden der Petentin gegen Bischöfin Fehrs wegen ihres von ihr unprofessionell und befangen-schmutzig ausgeübten und bis heute nicht korrekt abgeschlossenen Amtes als Leiterin ihres Aufarbeitungsprozess nicht einzugehen. In welcher Weise Bischöfin Fehrs daran im Hintergrund mitgewirkt hat, wird noch deutlich werden.

E. Fortsetzung folgt dann wohl…

Erst am 13.12.2024 erfuhr ich aus der Deutschlandfunk-Sendung davon, dass Bischöfin Fehrs gedenkt, anwaltlich gegen mich vorzugehen. Bis heute bekam ich keine entsprechende Post. Da ich Bischöfin Fehrs aber ja am 29.11.2024 angezeigt habe, dürfen wir ja gespannt sein, was denn wohl die Kirchen-Anwälte zu alledem sagen. Und wir dürfen auch gespannt sein, an welche „externe Stelle“ die Nordkirche den ganzen Vorgang zur Überprüfung gegeben hat.

Wenn das überhaupt stimmt, denn wenn es so wäre, hätte die Petentin ihre Zustimmung dazu geben müssen, was sie nicht hat. Auch nicht dazu, dass Dinge aus Fehrs´schen Unterstützungsleistungskommission trotz zugesicherter Vertraulichkeit an die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ und über sie an die Presse gegeben wurden. Die, als justitiable Sachverhalte, noch nicht einmal zutreffen: Entweder, weil sie aus einer von der Beiratsvorsitzenden der „Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“, Bischöfin Fehrs, und den ihr untergeordneten, in Bezug auf quasi oder tatsächlich weisungsgebundenen Geschäftsführer:innen manipulierten Akten stammen. Oder sie wurden aus der Akte absichtlich fehlzitiert. Es bleibt spannend.

  1. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCgner-Paradox.
  2. Alle Informationen über diesen von Bischöfin Fehrs und ihrer Helfer:innen-Gruppe sabotierten Aufarbeitungsprozess finden sich mit allen Belegen und Links auf meiner Blogseite „Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern“. Alle erwähnten Namen und Vorfälle können in den PDFs Materialsammlung und Anhang Korrespondenz nachgelesen werden, auffindbar per Suchfunktion oder in den Inhaltsangaben.
  3. Siehe hier .
  4. Siehe hier und ab Minute 6:20 hier.
  5. Siehe hier.
  6. Ein für Bischöfin Fehrs wichtiges Wort, wie ihre Ausführungen auf der Pressekonferenz (siehe unten) zeigen.
  7. Wie lange Pastor R. schon ein persönlicher Freund von Bischöfin Fehrs ist, ist der Petentin und mir nicht bekannt. Im Jahre 2015 wurde er von ihr mit einem Festgottesdienst in den Ruhestand verabschiedet.
  8. Siehe hier unter „Lügner-Paradox“: (1) Der nächste Satz ist falsch. (2) Der vorhergehende Satz ist wahr.“ — Bezogen auf Bischöfin Fehrs: (1) Der Vorwurf der Petentin, meine Befangenheit in Bezug auf sie nicht erklärt zu haben, ist falsch. (2) Ich sage zu meiner Petentin und ihrem Vorwurf nichts, weil ich mich in Bezug auf sie für befangen erklärt habe.
  9. Zu hören hier.

 

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