Bischöfin Fehrs schmückt sich auf ihrer EKD-Website1 mit dem Titel „Amtierende Ratsvorsitzende der EKD“. Sinniert man über den Sprachgebrauch von „amtierend“, kommt man schnell auf zwei Bedeutungen dieses Wortes: „Amtierend“ bedeutet das eher stolze Attribut „derzeit im Amt, ein Amt innehabend“ oder, etwas weniger sexy, „derzeit einen bestimmten Titel tragend“. Ein Unterschied wie etwa der von „das ist mein Kleid“ oder „das habe ich mir von meiner Schwester geliehen“. Welche Bedeutungen sich im Auge oder im Ohr der Betrachtenden entwickelt, richtet sich wohl nach dem Kontext, in dem das betreffende Gegenüber diese „Visitenkarte“ überreicht bekommt und wohl auch danach, ob Bischöfin Fehrs als „Lichtgestalt“ und beeindruckende Autorität wahrgenommen wird, oder eher nüchtern, als eine irgendwie unter fragwürdigen Umständen ihre Vorgängerin beerbt habende Stellvertreterin.
Ehrlicher ist natürlich „kommissarische EKD-Ratsvorsitzende“
Ich empfehle Bischöfin Fehrs, den ehrlicheren Titel „Kommissarische Ratsvorsitzende der EKD“ zu führen. Das Wort „Kommissarisch“ kann dann, der Wahrheit entsprechend, für alle bedeuten: Bischöfin Fehrs trägt derzeit diesen Titel, obwohl sie das Amt nicht ausführen kann und vermutlich nicht können wird. Denn es gehört zu den von Ratspräsidentin Kurschus geerbten Amtsobligenheiten, eine dem „Amt der Ratsvorsitzenden“ gegen eine gewisse Frau Bischöfin Fehrs aus Hamburg vorliegende Beschwerde zu behandeln. Diese Behandlung sollte transparent den Synodalen und der Kirchenöffentlichkeit gegenüber stattfinden und nicht, wie in den letzten zwei Jahren durch das Gespann EKD-Ratsvorsitzende und Stellvertreterin qua Machtmissbrauch entschieden und umgesetzt, unter einer immer frostiger und dicker werdenden Perma-Vertuschung und -Tabuisierung begraben werden, vor den Synodalen und der Kirchenöffentlichkeit verheimlicht.
Bischöfin Fehrs würde sich selbst, als Baronin Fehrs-Münchhausen, am nicht vorhandenen Zopf aus der Misere ziehen müssen, und als ranghöchste Repräsentantin der evangelischen Kirche in Hinblick auf die besagte Beschwerde das letzte Macht- oder Begnadigungswort über sich selbst sprechen. Sie könnte diese Quadratur des Kreises vielleicht schaffen, wenn ein gewisser Oberkirchenrat, disziplinarischer Vorgesetzter aller bischöflichen Personen der Nordkirche, weiterhin mit ihr, und für sie, lügt.
Nur, gibt es dann neben der kommissarisch oder auch echt „amtierenden“ Ratsvorsitzende Fehrs noch eine Bischöfin Fehrs, mit der zusammen der Oberkirchenrat im Duett lügen kann? Vielleicht ist es dann ja kein Lügen im Duett mehr, wenn einer der Sänger*innen nicht mehr da ist? Mann kann schließlich mit einer Hand nur schwer in die Hände klatschen. Die „Bischöfin Fehrs“ ist vielleicht nicht mehr da, wenn das Amt der „Ratsvorsitzenden Fehrs“ das Amt der „Bischöfin Fehrs“ und deren Sünden makrophagisch verdaut hat. Dann hätte sich alles in Wohlgefallen aufgelöst, ins Wohl der Kirche und des bischöflichen Pastorenfreundes R. – aber leider bitter und toxisch zum Unwohl von Betroffenen. Wie z.B. der Hamburger ULK-Petentin von Bischöfin Fehrs: Von ihr verlangt die Kirche, bisher durchgesetzt von den Schwerstern im Geiste fehlender weiblicher Solidarität, Kurschus und Fehrs, ein Opfer dafür zu bringen, dass Bischöfin Fehrs und der evangelischen Kirche ein zweites Ahrensburg erspart bleibt – und ein, bei drohender Transparenz, um seine Pension fürchten müssender Ruhestandspastor.
Die kommissarisch oder echt „amtlich“ vorhandenen Möglichkeiten der (wie auch immer) Ratsvorsitzenden Fehrs
Die kommissarisch „amtierende“ Ratsvorsitzende Fehrs hat, theoretisch zumindest, mehre Möglichkeiten, mit der gegenwärtig etwas paradoxen Grundsituation im zur Zeit kommissarisch besetzten Amt der EKD-Ratsvorsitzend*innen umzugehen. Möglichkeiten, die sich vermutlich dadurch auszeichnen, dass sie als zwar auch mögliche Unmöglichkeiten, letztlich wohl deshalb keine sind, weil sie sich wohl als praktisch undurchführbar erweisen.
Unmögliche Möglichkeit #1
Sie kann als Ratspräsidentin Fehrs die Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs, also sich selbst, behandeln und dafür sorgen, dass im höchsten Amt der evangelischen Kirche das perpetuierte Barbier-Paradox2 zelebriert wird, wodurch dann vielleicht die wohl immer mal wieder etwas dröge werdende Arbeit im Rat und in der Synode der EKD vermutlich durch oft spontan entstehende Situationskomik-Varianten aufgelockert wird.
Die kommissarisch „amtierende“ Ratsvorsitzende Fehrs kann mit der von der „amtierenden“ Ratspräsidentin Kurschus an sie amtlich vererbten Amtsobliegenheit angemessen umgehen, indem sie die von ihrer Amtsvorgängerin per Amtsversäumnis noch nicht behandelten Beschwerden gegen ihre Stellvertreterin, Bischöfin Fehrs, als Amtsinhaberin nun endlich behandelt. Sie kann also das tun, was Ratspräsidentin Kurschus schon lange hätte tun müssen, aber mit ihrer Stellvertreterin Fehrs zusammen konspirativ vertuscht hat: Sie kann der Hamburger ULK-Petentin von Bischöfin Fehrs, als Beschwerdeführerin dem Amt der EKD-Vorsitzenden gegenüber, endlich und mit zwei Jahren Verzögerung den Eingang ihrer Beschwerde quittieren und das Wunder geschehen lassen, dass diese tatsächlich noch einmal angemessen behandelt wird.
Diese Möglichkeit ist vermutlich nur durch das gedankliche Durchspielen von sehr ungewöhnlichen Synoden-Dramaturgien, also nur theoretisch gegeben. So könnte z.B. Ratspräsidentin Fehrs auf der Bühne eine Präsentation für alle Synodalen darbieten: Es stehen nur zwei Stühle dort, auf die sich Ratspräsidentin Fehrs dann abwechselnd setzt. Auf einem ist sie Frau Fehrs, als Bischöfin Fehrs die echt „amtiert“ habende, stellvertretende Ratspräsidentin der Vergangenheit. Auf dem anderen Stuhl ist sie Frau Fehrs die gegenwärtig „amtierende Ratspräsidentin“, ehrlicher ausgedrückt, die „kommissarische Ratspräsidentin“ Fehrs.
Beide Frauen Fehrs führen einen Dialog, den die eine Frau Fehrs vermutlich auch so oder ähnlich innerlich mit sich selbst führt, wobei sie dann jeweils die Sitzposition wechseln: „Hier gibt es eine gravierende Beschwerde gegen Dich von einer deiner Hamburger ULK Petent*innen. Du sollst sie in banal-böser, geradezu eichmannmäßig unbekümmerten Weise mundtot gemacht und entsorgt haben.“ Stuhlwechsel: „Ja, aber ich musste Doch meine Pastorenfreund R., sein Ansehen und damit auch das der Kirche schützen – schließlich ist er doch, eben auch als mein persönlicher, von mir in einem Festgottesdienst in den Ruhestand verabschiedeter Freund, so bekannt in Hamburg… .“ Stuhlwechsel: „Aber das geht nicht! Du machst uns mit unserer Cheffinnen-Sache-Missbrauchsaufarbeitung und der von uns verkündeten Null-Toleranz-den-Tätern-Politik unglaubwürdig.“ Weitere Stuhlwechsel, bis alle Synodalen aufgrund der sich vermutlich dann einstellenden Redundanz dieses Dialoges genervt den Saal verlassen haben.
Unmögliche Möglichkeit #2
Die kommissarisch „amtierende“ Ratsvorsitzende Fehrs beauftragt jemanden, die oder der die, dann quasi „outgesourcte“ Beschwerde der bischöflichen ULK-Petentin behandelt. Der Auftrag geht an eine von ihr dann im Namen des Rates und der Synode der EKD ausgewählte kirchliche oder nichtkirchliche, mit Charisma und Autorität begnadete Person, welche dann, statt ihrer, die Beschwerde einer Entscheidung darüber zuführt, welchen Ausgleichsanspruch der Kirche der Petentin gegenüber zugestanden wird, (a) wegen des 1986er Missbrauches von Pastor D. an ihr als von ihm geschwängerte Konfirmandin und (b) wegen der schweren emotionalen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sie im Zuge des durch Bischöfin Fehrs wissentlich und willentlich eingeleiteten Scheiterns ihres Aufarbeitungsprozess erlitten hat – als Versuch zu vertuschen, dass sie ihr Amt inkompetent und kontaminiert ausgeübt hat, da sie wegen ihres Pastorenfreundes verstrickt und befangen war.
Diese Möglichkeit ist nur zu realisieren, wenn Rat und Synode zustimmen, dass eine Person von innerhalb oder außerhalb der Kirche bestimmt wird, die in der disziplinarischen und geistlichen Kirchen-Hierarchie temporär über der Ratsvorsitzenden, als deren ranghöchste Vertreterin, stehen soll. Für ein solches Vorgehen dürfte es in Synode und Rat vermutlich keine Mehrheit geben. Also auch eine Unmöglichkeit als Möglichkeit.
Unmögliche Möglichkeit #3
Die kommissarisch „amtierende“ Ratsvorsitzende Fehrs lässt, wie das ihre Amtsvorgängerin Kurschus schon gemacht hat, die Beschwerde der Hamburger Petentin sang- und klanglos unter den Altar fallen. Das kann aber nicht funktionieren, weil eine kommissarisch „amtierende“ Ratsvorsitzende Fehrs nicht mehr, wie das bei der „in echt“ amtierenden Ratspräsidentin Kurschus der Fall war, eine Stellvertreterin hat, welche sie schwesterlich-konspirativ decken würde. Außerdem hat sie hat niemanden, der oder die sich stellvertretend für sie und ihre Vertuschungsverfehlung opfert und dadurch ein öffentliches Gerede über Vertuschung initiieren könnte, durch welches Essentielles vertuscht werden kann: der Verrat an einer Petentin als Opfer für den Schutz des Ansehens eines ins Missbraucher-Zwielicht geratenen Pastorenfreundes, der in Hamburg so bekannt ist, dass dadurch auch das Ansehen der Kirche insgesamt beschädigt werden könnte.
Diese Möglichkeit ist also auch nicht wirklich eine, gibt es doch keine Deckung durch eine etwas Eigenes ko-vertuschende Mitkonspirantin. Und, es gibt vor allem auch keine Sicherheit, dass die von uns zahlreich und namentlich genannten Mitwisser*innen der „Pastor R.“-Befangenheit der ULK-Leiterin Fehrs und ihrer daraus folgenden Amtssünden weiterhin – feige, wie sie bislang waren – schweigen werden.
(Weitgehend) Unmögliche Möglichkeit #4
Bischöfin Fehrs entschuldigt sich ihrer von ihr missbrauchten Hamburger ULK-Petentin, sowie bei dem Rat und der Synode der EKD und der von ihr ebenso getäuschten allgemeinen Öffentlichkeit für ihre Verfehlungen und ihren Amtsverrat. Dann muss sie wohl darauf bauen, dass alle, Kirche und Öffentlichkeit, ihr verzeihen. Vielleicht tut das die Kirchenleitung. Vielleicht sogar einschließlich derjenigen leitenden Kirchenpersonen, die zu der verschworenen Gruppe um die jetzt doppelt vorhandene Frau Fehrs, Bischöfin und Ratspräsidentin gehören, die im Hintergrund das Banal-Böse der „Causa Fehrs“ und damit den Verlust jeder Glaubwürdigkeit der Chefinnen-betriebenen Missbrauchsaufarbeitung in der evangelischen Kirche mitzuverantworten haben. Alle zusammen tun sie es vielleicht, weil die evangelische Kirche dann die Chance bekommt, sich durch so ein grandioses Outing einer (kommissarischen) Ratsvorsitzenden in puncto Transparenz und Fehlerkultur zu erneuern.
Wird es ein Wunder geben?
(Un)Möglichkeit #4 ist wohl eine tatsächlich vorhandene, schließlich gibt es ja Wunder. Aber es gibt leider, oder, Gottseidank, Sicherheit stiftend für uns alle, auch das zu Erwartende. Eine mit ihrem disziplinarischen Vorgesetzten im Duell lügende Bischöfin sucht sich vermutlich nicht von heute auf morgen einen neuen Gesangspartner, oder besser, einen neuen Chor der Verschworenen. Wenn alle die neue Partitur begrüßen und zusammen singen wollen würden, ja, dann wäre das Wunder komplett.