„Wer rasiert die Bischöfin?“ Offener Brief an die Leitenden der evangelischen Kirche.

von Silke Schumacher, Planckstraße 11, 22765 Hamburg

Hamburg, 25.07.2024   als PDF

Betr.: Die Komplett-Tilgung meiner Beschwerden gegen die amtierende Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs

Hallo, Frau Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, hallo, Frau Dr. Rieck, hallo, Frau Seiler, liebe Mitglieder der Kirchenleitung und der Anerkennungskommission der Nordkirche, der Synode und des Rates der EKD,

am 15.07.2024 schrieben Sie, Frau Kühnbaum-Schmidt an mich: “Ihr Schreiben vom 09.06.2024 habe ich als Vorsitzende der Kirchenleitung dieser auf deren Sitzung am 13. Juli 2024 zur Beratung vorgelegt. Die Kirchenleitung hat dazu einen Beschluss gefasst, den ich Ihnen heute mitteile: Die Kirchenleitung bewertet Ihre Beschwerde als eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber Oberkirchenrat Mathias Lenz, für die sie gemäß § 1 Absatz 3 Nummer 1 des Kirchenbeamtengesetzergänzungsgesetz die zuständige Stelle ist. Die Kirchenleitung wird Ihre Beschwerde prüfen. Nach einer Entscheidung durch die Kirchenleitung erhalten Sie von uns dazu weitere Informationen.“

Am 19.07.2024 schrieben Sie, Frau Dr. Rieck, mir: “…zu Ihrem Schreiben vom 27.06.2024 hat die Kirchenleitung am 13. Juli 2024 beraten. Die Kirchenleitung hat von der Anerkennungskommission der Nordkirche die Information bekommen, dass die Anerkennungskommission sich mit Ihrem Anliegen erneut befassen wird. Dazu wird die Anerkennungskommission mit Ihnen Kontakt aufnehmen.“

Diesen beiden Mitteilungen entnehme ich, dass die Kirchenleitung am 13. Juli 2024 sowohl zu meiner umfangreichen Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs vom 27.06.2024, als auch zu meiner Doppelbeschwerde vom 09.06.2024 gegen Bischöfin Fehrs und Oberkirchenrat Lenz beraten hat. Dann muss ich wohl davon ausgehen, dass Sie, Frau Kühnbaum-Schmidt, zusammen mit den anderen Mitgliedern der Kirchenleitung, entschieden haben, mir gegenüber nicht auf meine Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs einzugehen.

1. Zur Komplett-Tilgung meiner Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs

Was sich mir nicht erschließt: Warum geben Sie mir nicht einen kurzen Hinweis darauf, dass Sie und die Kirchenleitung der Nordkirche eventuell nicht die richtige Stelle für meine Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs sind? Z.B. weil Bischöfin Fehrs ein Teil der Kirchenleitung ist und es noch keine Regularien für den Umgang mit einer Beschwerde gegen eine bischöfliche Person der Kirchenleitung gibt, die gleichzeitig die amtierende Ratsvorsitzende ist? Und wenn ja, warum sagen Sie mir das nicht? Bzw. sagen mir die Stelle, an die ich mich im vorliegenden Fall mit meiner Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs wenden muss? Also wer, wenn nicht Sie als Vorsitzende der Kirchenleitung, denn dann meine Ansprechperson ist? Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie diese Minimalhöflichkeit nachholen würden.

Wie sonst soll ich mich des Eindruckes erwehren, dass Sie und die Kirchenleitung meine Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs weiterhin „unter den Teppich kehren“ und dafür, quasi als Alibi, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberkirchenrat Lenz auf den Weg bringen wollen? In dem vermutlich sicheren Wissen, dass sie zu nichts führen wird? Oder soll jetzt Oberkirchenrat Lenz doch noch „vor den Bus geworfen werden“?1

Am 18.07.2024 habe ich in einem Schreiben an Sie, Frau Kühnbaum-Schmidt, die Mitglieder der Kirchenleitung, die Synodalen und Ratsmitglieder der EKD darauf hingewiesen, dass meine Beschwerde über Oberkirchenrat Lenz ohne meine Beschwerde über Bischöfin Fehrs keinen Sinn macht: Das Lügen von Bischöfin Fehrs ist die Voraussetzung für das Vorliegen der Amtspflichtverletzung von Oberkirchenrat Lenz, sowohl mit, als auch stellvertretend für Bischöfin Fehrs gelogen zu haben.

Die Beschwerde gegen Oberkirchenrat Lenz macht also nur Sinn, wenn sie zusammen mit meiner Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs behandelt wird. Und genau das scheinen Sie nicht vorzuhaben, Frau Kühnbaum-Schmidt. Wie sonst soll ich mir erklären, dass Sie in ihrem Schreiben vom 15.07.2024 meine Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs als nicht existent behandeln? Wollen Sie mich verwirren? Gaslighten? Haben Sie jetzt das Gaslighting übernommen, für das Bischöfin Fehrs vor zwei, drei Jahren Herrn Kluck und Frau Dr. Arns in Anspruch genommen hat?2

Ich kann es doch nur so sehen, dass die Bühne schon dafür vorbereitet ist, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Lenz scheitern zu lassen: Wie kann Oberkirchenrat Lenz denn mit Bischöfin Fehrs zusammen gelogen haben, wenn es im Kontext meines Vorwurfes gegen ihn weder eine Bischöfin Fehrs gibt, noch eine Lüge von ihr? Sie haben, als Vorsitzende der Kirchenleitung, meine Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs einmal mehr „weggezaubert“, wie Sie das schon zigfach getan haben: Seit Jahren ignorieren Sie meine Beschwerden gegen Bischöfin Fehrs konsequent.3

2. „Gegebene Zeit“ für die Anerkennungskommission?

Sie schreiben mir, Frau Dr. Rieck, die Anerkennungskommission hätte mitgeteilt, dass sie sich mit meinem Anliegen „erneut befassen“ werde. Das wird sie nicht können, da sie sich mit ihm noch gar nicht befasst hat: Mein Antrag an die neue Anerkennungskommission vom 13.08.2023, sich mit meinem von Bischöfin Fehrs und ihrer Unterstützungsleistungskommission „liegengelassenen“ Anliegen zu befassen, hat die Kommission nicht beantwortet, wenn man die merkwürdig, aus der Zeit gefallene „Amtsstuben“-Mitteilung von Ihnen, Frau Seiler, der „Geschäftsführung der Anerkennungskommission der Nordkirche“ vom 05.09.2023 ausnimmt: „… im Namen der Vorsitzenden der Anerkennungskommission der Nordkirche, Frau Hillmann und Herrn Schulz von Thun, bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens. Beide werden sich zu gegebener Zeit [Hervorhebung von mir] mit Ihrem Anliegen befassen.“4 Welches das Kriterium für das „Gegebensein der Zeit“ sein würde, wurde mir nicht mitgeteilt, weder von Ihrem damaligen Noch-Chef, Herrn Kluck, noch von Ihnen, Frau Seiler, die Sie am 01.06.2024 seine Nachfolgerin wurden und zu dem Zeitpunkt als seine Stellvertreterin schon „seit mehr als einem Jahr auch die Geschäftsführung der Anerkennungskommission inne“5 hatten — was rätselhaft ist, hat doch die neue Anerkennungskommission erst am 10.08.2024 zum ersten Mal getagt6 und schrieben Sie doch am 05.09.2023 als Antwort auf meinen Antrag vom 13.08.2023, diese neue Kommission würde sich „zu gegebener Zeit“ mit meinem Anliegen befassen.

Der „gegebene Zeitpunkt“ war wohl dann dadurch gegeben, dass Herr Kluck die Akte mit entsprechenden Unterlagen zu meinem Aufarbeitungsprozess, sowie zu meiner Kritik am unangemessenen Umgang von Bischöfin Fehrs, Frau Dr. Arns und seiner Person mit diesem Missbrauchsaufarbeitungsprozess, erst wieder zurück ins Büro bringen musste — was er dann ja an seinem letzten Arbeitstag vor seiner Verabschiedung in den Ruhestand am 14.06.2024 gemacht hat. Wo auch immer er diese Beweise seiner schmutzigen Kooperation7 mit Bischöfin Fehrs nach der Übernahme seines Amtes von Frau Dr. Arns im Sommer 2022 versteckt hatte, sie waren über einen Zeitraum von wohl zwei Jahren uneinsehbar für seine Kolleg:innen in der Stabsstelle, und eben auch für Sie, Frau Seiler. Waren Sie doch offensichtlich schon seit Sommer 2023 für die neue, noch gar nicht tagende Anerkennungskommission zuständig, und damit auch für den Übergang von der alten Unterstützungsleistungs- zur neuen Anerkennungskommission — und damit auch für das Thema „Fortführung meines von Bischöfin Fehrs blockierten Aufarbeitungsprozesses“.

3. „Gesichter“ und „Geschichten“ vor der Anerkennungskommission?

Schenkt man der Vorsitzenden der Anerkennungskommission, Ulrike Hillmann, Glauben, gab es etliche „Gesichter“ und „Geschichten“, für die im Gegensatz zu meinem Gesicht und zu meiner Geschichte die Zeit für die Befassung mit deren Anliegen dann wohl schon „gegeben“ war. Unter der Überschrift „Präses Hillmann tief bewegt vom Leid der Betroffen“ wird sie am 22.02.2024 zitiert mit, „Als Vorsitzende der Anerkennungskommission unserer Kirche sehe ich Gesichter und höre Geschichten, die hinter den in der Studie [gemeint ist die „ForuM-Studie“] genannten Zahlen stecken. Geschichten von Demütigungen, von körperlichen Verletzungen und verwundeten Seelen, von Lebenswegen, für die in unserer Kirche die Weichen falsch gestellt wurden, tragische Geschichten, jede einzelne ein Zuviel und jede einzelne schmerzt mich sehr.“ Wie viele Gesichter und Geschichten, sprich wie viele Fälle, auch immer die neue Anerkennungskommission zwischen ihrer ersten Sitzung am 10.08.2023 und dem 22.02.2024 schon „abgearbeitet“ haben will, mein Gesicht war nicht dabei. Mein Gesicht kennt Frau Hillman nicht. Und meine Geschichte kennt sie wohl auch nur aus unseren kritischen Veröffentlichungen zu meiner seit Jahren von der Kirchenleitung ignorierter Beschwerden8, die Frau Hillmann aber, wie auch Sie, Frau Kühnbaum-Schmidt und vor ihrem Rücktritt die Ratspräsidentin Kurschus, offiziell nicht zur Kenntnis nimmt. Insofern ist es schon zynisch zu nennen, wenn Frau Hillman sagt: „Jetzt geht es darum, mit den Betroffenen auf Augenhöhe zu überlegen, wie die Situation verbessert werden kann. In der Anerkennungskommission geschieht das im Einzelfall.“

In der neuen Anerkennungskommission „geschieht das im Einzelfall“ eben nicht, zumindest nicht in meinem „Einzelfall“. „Die Besetzung der Anerkennungskommission verspricht eine gute Zusammenarbeit für die Betroffenen in einem derart sensiblen Bereich“, sagte deren Vorsitzende Ulrike Hillmann, Präses der Landessynode anlässlich der konstituierenden Sitzung der Anerkennungskommission am 10.08.2023. Versprechen tut sie das vielleicht, ja. „Die neue Kommission knüpft an die Arbeit der bisherigen Unterstützungsleistungskommission an, die seit 2012 besteht“, heißt es in der gleichen Pressemeldung. Gerade das tut sie eben nicht. “Sie wurde von betroffenen Personen, die den Dialog mit der Kommission suchten, als glaubwürdig und fachlich versiert anerkannt.“ Das trifft wohl nur auf die zu, bei denen Bischöfin Fehrs nicht, wie in meinem Fall, aufgrund einer eigenen Verstrickung und Befangenheit so arbeitsunfähig war, dass ihre disziplinarischen Vorgesetzten, zuerst Oberkirchenrat Tetzlaff, dann Oberkirchenrat Lenz, zum Schutz ihrer Petentin hätten einschreiten müssen: Insofern ist die Dienstaufsichtsbeschwerde Oberkirchenrat Lenz gegenüber durchaus sinnvoll.

Zwischen dem abrupten, mir ungefragt vor die Nase gesetzten Ende der Unterstützungsleistungskommission im November 20229 und ihrer Ankündigung vom 19.07.2024, Frau Dr. Rieck, die Anerkennungskommission würde sich bei mir melden, ist einige Zeit vergangen, bis es „die gegebene Zeit“ geworden ist: Jetzt ist wohl erst der Zeitpunkt gekommen, an dem wir darüber sprechen können, ob denn die neue Anerkennungskommission das richtige Gremium für die Fortsetzung meines von ihrer Vorläuferkommission offensichtlich absichtlich und vorsätzlich sabotiertem Aufarbeitungsprozess ist.

4. Geschäftsführung der Unterstützungsleistungs- und Anerkennungskommission verstrickt in die Lügen von Bischöfin Fehrs

Zurück zu Herrn Kluck: Vielleicht hat er, in einem „Nach-mir-die-Sintflut“-Modus, gehofft, im Ruhestand nicht mehr mit Fragen zu seiner unguten Zusammenarbeit10 mit Bischöfin Fehrs und vermutlich auch Oberkirchenrat Lenz, belästigt zu werden. Das Sich-Wegducken und das Verstecken von Akten, war natürlich ein Amtsvergehen, hatte er doch von seiner Amtsvorgängerin, Frau Dr. Arns, deren Amtsobliegenheit der „Verfahrenskoordination“ übernommen, des Ansprechpartner-Seins für alle an meinem blockierten und sabotierten Aufarbeitungsprozess beteiligten Personen und Gremien.

Ich hatte Herrn Kluck an diese von ihm eigentlich zu erfüllende, aber leider total vernachlässigte Aufgabe erinnert, mein Verfahrenskoordinator zu sein, wenn auch etwas polemisch: In meinem (Ein)Schreiben vom 14.11.2023 an die damalige Ratspräsidentin Kurschus, die damals stellvertretende Ratspräsidentin Bischöfin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, Oberkirchenrat Lenz, Propst Bräsen, Herrn Kluck, Frau Dr. Arns und die Mitglieder der Anerkennungskommission, fragte ich, im Kontext der von mir benutzten MfS-Analogie, quasi als IM meine Schwester und meine Freundin denunzieren zu sollen, u.a. auch Herrn Kluck: „Wer wäre denn jetzt mein ‘Führungsoffizier‘ oder meine ’Führungsoffizierin‘? Wem solle ich denn als ‘kirchliche IM in spe’ zugeordnet werden? Soll ich Ihre ‚Inoffizielle Mitarbeiterin’ sein, Herr Oberkirchenrat Lenz? Oder Ihre, Herr Kluck?“11 Dieses offizielle Schreiben wurde weder von der fünf Tage danach zurückgetretenen Frau Kurschus, noch von ihrer amtierenden Nachfolgerin Bischöfin Fehrs, noch von Oberkirchenrat Lenz und schon gar nicht vom sich wegduckenden „Verfahrenskoordinator“ Kluck oder dem sich seelsorgerisch, sowie als Vorgesetzter der Ottensener Pastor:innen unsichtbar machende Propst Bräsen12 beantwortet. Was für eine Schlamperei! Was für eine Verwahrlosung.

Vielleicht haben Sie, Frau Dr. Rieck, mit „erneut befassen“ ja auch ausdrücken wollen, dass die Unterstützungsleistungs- und die Anerkennungskommission als eine Kommission angesehen werden kann. Als eine Kommission, die nur ihren Namen und ihre Besetzung geändert hat, aber ansonsten in der evangelischen Kirche organisationsbezogen systemisch und juristisch in gleicher Weise eingebunden bleibt.

Auf diese Idee könnte man ja kommen, entsprechend der Ankündigung der Anerkennungskommission auf deren Website, “Die Nordkirche hat eine Anerkennungskommission eingerichtet. (Diese führt die Aufgaben der Unterstützungsleistungskommission weiter.) …“13 Dieser Ankündigung folgend hatte ich in meinem Antrag vom 13.08.2023 an die Anerkennungskommission geschrieben: „… als Petentin der von Bischöfin Fehrs geleiteten Unterstützungsleistungskommission, deren Aufgaben Sie ja als neu eingerichtete Anerkennungskommission weiterführen, stelle ich hiermit den Antrag und äußere die Bitte, dass Sie den aufgrund ihrer Befangenheit von Bischöfin Fehrs an die Grenze des Scheiterns gebrachten Aufarbeitungsprozess bezüglich der 1986er Ereignisse in der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn fortsetzen.“14

5. Altlasten der Anerkennungskommission

In einem zweiten Schreiben an die neue Anerkennungskommission, die Landessynode der Nordkirche und den Rat der EKD habe ich am 02.09.2023 auf die speziellen organisationsbezogen-systemischen Probleme hingewiesen, die mit einem Neustart des von Bischöfin Fehrs „gegen die Wand gefahrenen“ Aufarbeitungsprozesses meiner Missbrauchsbeschwerden15 verbunden sind: „Damit unsere Zusammenarbeit die Chance eines ‚Neuanfanges ohne Altlasten‘ bekommt, liebe Anerkennungskommission, möchten wir Sie bitten, unserem Vorgehen zuzustimmen, vor unserem Start die in diesem Schreiben parallel adressierten kirchlichen Gremien und Personen aufzufordern [gemeint sind die Mitglieder der Landessynode der Nordkirche und der Präses, Frau Hillmann, die Mitglieder der Kirchenleitung, deren Vorsitzende, Frau Kühnbaum-Schmidt, die Mitglieder des Rates und der Synode der EKD und die damalige Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche, Frau Kurschus], endlich zu den Amtsvernachlässigungen und -verfehlungen von Bischöfin Fehrs und ihren disziplinarischen Vorgesetzten, (vormals) Oberkirchenrat Tetzlaff und (heute) Oberkirchenrat Lenz vom Landeskirchenamt Kiel, Stellung zu nehmen — und ebenfalls zu der von Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und Ratspräsidentin Kurschus vertretenen Politik, die Fälle von Amtsvergehen und Amtsverrat, welche die „Causa Fehrs“ ausmachen, offensichtlich billigend in Kauf genommen und gedeckt zu haben. Es möge bitte dringend ein einzurichtender Ausschuss oder eine hochrangig leitende kirchliche Person eingesetzt werden, um diese unseligen Vorkommnisse zu untersuchen und festzustellen, dass Bischöfin Fehrs und ihre Helfer im Hintergrund das Scheitern der von Bischöfin Fehrs geleiteten Kommission zu verantworten haben und keinesfalls wir, die ULK-Petentin Silke Schumacher und ihr Unterstützer Thies Stahl.“16

Ich wollte damit deutlich machen, dass eine Befassung der neuen Anerkennungskommission mit dem von Bischöfin Fehrs mit Hilfe von Oberkirchenrat Lenz, Herrn Kluck und Frau Dr. Arns sabotierten Aufarbeitungsprozess nur dann möglich ist, wenn kirchen-offiziell und unmissverständlich festgestellt worden ist, dass Bischöfin Fehrs, Oberkirchenrat Lenz, Herr Kluck und Frau Dr. Arns das Scheitern meines ULK-Aufarbeitungsprozess zu verantworten haben — und nicht ich und Herr Stahl, wie Bischöfin Fehrs es mit Hilfe von Herrn Kluck17 und Frau Dr. Arns18 versucht hatte, darzustellen.

Dieser Meinung bin ich auch heute noch: Die Anerkennungskommission kann sich nicht mit dem unprofessionellen Umgang von Bischöfin Fehrs mit ihrer „Pastor R.“-Befangenheit beschäftigen. Das müsste sie aber, da, wie viele andere Menschen in kirchlichen Kontexten, auch ihre Mitglieder den innerkirchlichen Lügen von Bischöfin Fehrs ausgesetzt sind. Und Sie kann es auch deshalb nicht, weil meine entsprechenden Beschwerden, u.a. von Ihnen, Frau Kühnbaum-Schmidt, seit Jahren als nicht existent behandelt werden, es also offiziell gar kein Fehlverhalten von Bischöfin Fehrs gibt.

Sie haben, Frau Kühnbaum-Schmidt, zusammen mit Oberkirchenrat Lenz, Propst Bräsen und der ehemaligen Ratspräsidentin Kurschus dafür gesorgt, dass Bischöfin Fehrs die „unbescholtene“, zuerst stellvertretende und jetzt amtierende EKD-Ratsvorsitzende als höchste Repräsentantin der evangelischen Kirche der „strahlende und unbefleckte Engel“ einer scheinbar vorbildlichen kirchlichen Missbrauchsaufarbeitung bleibt.

Die Anerkennungskommission kann nicht das kirchliche Organ sein, welches über ihr die Fehler ihres Vorgänger-Organs urteilen könnte, die es als Folge der Amtsverfehlungen von dessen Leiterin zu verantworten hat. Das geht nicht, weil diese beiden Organsisationseinheiten auf der gleichen Organisationsebene agieren: Die neue Anerkennungskommission ist in der evangelischen Kirche organisationssystemisch und juristisch in gleicher Weise eingebunden wie zuvor die Unterstützungsleistungskommission. Beide Kommissionen wurden und werden von den gleichen leitenden und verantwortlichen kirchlichen Personen und Gremien autorisiert und disziplinarisch überwacht, die, damals und auch noch heute, die Amtsverfehlungen von Bischöfin Fehrs decken.

Ich vermute, die evangelische Kirche wird noch einige Arbeit mit der in ihr herrschenden, verworrenen hierarchischen Wirklichkeit haben, die augenscheinlich darin besteht, dass es zwei sich gegenseitig kreuzende und gelegentlich widersprechende Hierarchien in der Kirche gibt, zum einen die Hierarchie der disziplinarischen Vorgesetztenschaften, und eine zweite, parallel existierende, aber antiparallel wirkende Hierarchie, die man vielleicht die „Hierarchie des geistigen Vorgeordnetseins“ oder auch die „repräsentatorische Hierarchie“ nennen könnte. Sie beide, Frau Kühnbaum-Schmidt und Frau Dr. Rieck, werden sicher die passenden und vermutlich auch schon dafür in den einschlägigen Gremien eingeführten Begriffe besser kennen, als ich und Herr Stahl, der dieses Schreiben mitformulierte.

6. „Doppelhelix“-Struktur der Hierarchien in der evangelischen Kirche und das Fehrs´sche Paradoxon

Eine Auswirkung dieser interessanten „Doppelhelix“-Struktur19 der Hierarchien in der evangelischen Kirche ist offensichtlich die, Frau Kühnbaum-Schmidt, dass Sie und die anderen Mitglieder Ihrer Kirchenleitung die Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs nicht wahrnehmen können: Es scheint sich um eine echte „negative Halluzination“ zu handeln, als wären sie und die Kirchenleitung in einer tiefen, somnambulistischen Trance und hätten die hypnotische Suggestion bekommen, etwas an prominenter Stelle für alle anderen, eher außenstehenden Menschen deutlich Wahrnehmbares nicht wahrzunehmen. Ein Symptom, zu dessen Auswirkungen es als wundersames Phänomen wohl auch gehört, dass die Kirchenleitung meine doppelte, in einem inneren Zusammenhang stehende Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs und Oberkirchenrat Lenz als eine einzelne, durch diese Abtrennung allerdings „entkernte“, substanzlos gewordene Beschwerde gegen Oberkirchenrat Lenz „bewertet“. Es scheint sich also um ein kollektives Symptom des „Weghalluzinierens“ zu handeln, wenn Sie, Frau Kühnbaum-Schmidt, sinngemäß, sagen: „Die Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs ’bewerten’ wir als nicht vorhanden.“ Das ist natürlich reichlich übergriffig in Bezug auf meine Entscheidungsfreiheit, über wen und über was ich mich beschwere.

Die Kirchenleitung selbst ist, wenn ich es richtig verstehe, einerseits Bischöfin Fehrs als sich zahlloser Verfehlungen20 schuldig gemacht habender ULK-Leiterin hierarchisch vorgeordnet, genau wie ihre disziplinarischen Vorgesetzt:innen, Oberkirchenrat Lenz und Sie, Frau Kühnbaum-Schmidt als Vorsitzende der Kirchenleitung. Aber andererseits sind alle, eben auch die Kirchenleitung selbst, Bischöfin Fehrs gegenüber hierarchisch nachgeordnet, ist Bischöfin Fehrs doch, in Personalunion als amtierende Ratsvorsitzende Fehrs, die ranghöchste Repräsentantin der evangelischen Kirche.

Man könnte zu dem Eindruck kommen, als gehöre zu dieser hierarchiebezogenen Verworrenheit dazu, dass alle davon ausgehen, dass sich Bischöfin Fehrs selbst rasieren kann und auch muss, um in der Analogie des Barbier-Paradoxons zu sprechen:

„Du kannst einen Barbier definieren als ‚jemanden, der all jene, und zwar nur jene, rasiert, die sich nicht selbst rasieren‘. Die Frage ist: Rasiert der Barbier sich selbst?“21

In unserem Zusammenhang muss es wohl heißen: „Man kann eine EKD-Ratsvorsitzende definieren als eine kirchliche Person, welcher das letzte Wort zukommt in Bezug auf etwaige Beschwerden gegen kirchliche Personen, denen es als Untergebene nicht zusteht, das letzte Wort in Bezug auf eine Beschwerde gegen sich selbst zu sprechen.“ (Siehe dazu meinen Blogbeitrag „Paradoxie im Amt. Ratspräsidentin Fehrs bearbeitet Beschwerde gegen sich selbst – kommissarisch“.)

7. Zuständig für meine Beschwerde gegen die Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs sind die EKD-Ratsmitglieder.

Ein wirklich waschechtes, nicht auflösbares Paradox ist wohl weder das des Barbiers, der mit seiner eigenen Rasur beschäftigt ist, noch das der Ratsvorsitzenden, die es mit der Aufgabe zu tun hat, eine Beschwerde gegen sich selbst zu bearbeiten.

Verheimlicht die kommissarische Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs die Existenz einer solchen Beschwerde und „vergisst“ sie dann, werden Sie, liebe EKD-Ratsmitglieder, die betreffende Ratsvorsitzende vermutlich daran erinnern. Es scheint, als könne ich im Moment nicht anderes tun, als abzuwarten, ob der Prozess dieses Erinnerns „geräuschlos“, etwa durch eine Hintergrund-Kampagne zur Verhinderung einer regulären Wahl ihrer Person zur Ratsvorsitzenden stattfinden (dann aber wohl leider ohne, dass offiziell über ihre zu meinen Lasten gehenden Verfehlungen gesprochen werden kann), oder ob er eher „geräuschvoll“ passieren wird, etwa durch den Einsatz eines Untersuchungsausschusses oder durch ein Misstrauensvotum — oder was immer auch nötig sein wird, damit Bischöfin Fehrs sich zu ihrem Amtsverrat mir gegenüber bekennt und sich angemessen entschuldigt, bei mir und auch bei meinem Unterstützer, Herrn Stahl.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Schumacher

  1. Vergleiche dazu: „Chefsache Täterschutz“. Wird Ratspräsidentin Kurschus einen Oberkirchenrat „vor den Bus werfen?“
  2. Siehe in der Materialsammlung die Kapitel „F.13.e.21 Anzweiflung von Zuständigkeit und Glaubwürdigkeit“ und „F.13.f.10. Gaslighting (Viktimisierung der Petentin)“.
  3. Siehe „Die unbehandelten Beschwerden der Petentin an die evangelische Kirche“.
  4. Siehe hier.
  5. Siehe https://www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de/aktuelles-detail/verabschiedung-rainer-kluck-leiter-der-stabsstelle-praevention/.
  6. Siehe hier.
  7. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „F.13. Schmutzige Delegationen in der ‚Causa Fehrs’“.
  8. Siehe auf der Seite „Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern“ die Download-Links zu den aktuellen Versionen der „Materialsammlung“ und des „Anhang Korrespondenz“ für unser entstehendes Buch.
  9. Am 29.11.2022 schrieb Herr Oberkirchenrat Lenz: „…teile ich Ihnen mit, dass die Unterstützungsleistungskommission in ihrer bisherigen personellen Besetzung ihre Arbeit beendet hat. Frau Bischöfin Fehrs ist nicht mehr Vorsitzende und wird auch künftig dort nicht mitwirken. Eine neue Kommission ist in Gründung und wird voraussichtlich im Februar 2023 die Arbeit aufnehmen.“
  10. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „F.13. Schmutzige Delegationen in der ‚Causa Fehrs’“.
  11. Siehe „20231114 Anfrage zu meinem Status als Petentin von Bischöfin Fehrs.pdf“ .
  12. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „J. Amtsverfehlungen weiterer kirchlicher Amtsträger:innen“ und das Unterkapitel “J.1. Propst Frie Bräsen“.
  13. Siehe hier.
  14. Siehe hier.
  15. Hier finden sich die Download-Links zu der aktuellen Materialsammlung und Korrespondenz für die Dokumentation, die ich zusammen mit Herrn Stahl erstelle: „Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern“.
  16. Siehe hier.
  17. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „F.13.e.24.g. Dem Unterstützer die Schuld geben für die Verletzung der Vertraulichkeit“.
  18. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „F.13.g.10. Blaming und Kriminalisierung der Petentin – Sekundäre Viktimisierung“.
  19. Als Analogie für die sich in einzelnen kirchlichen Personen überkreuzenden gegenläufigen Hierarchien bietet sich die der Doppelhelix an. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Doppelhelix: “Der Verlauf der DNA-Stränge ist hierbei zusätzlich noch gegenläufig (antiparallel).“
  20. Siehe in der Materialsammlung das Kapitel „F. Bischöfin Fehrs Umgang mit ihren Amtsverfehlungen und ihrem Amtsverrat“.
  21. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Barbier-Paradoxon.