Im Psychomethoden-Verbrecherverband DVNLP e.V. ist eine Serie von sexuellen und Machtmissbräuchen bis heute nicht aufgeklärt. Nun hat ein anderer „Verein“, die evangelische Kirche, sich die kriminelle Strategie der Entsorgung von Beschwerdeführer*innen für seine „Missbrauchsaufarbeitung“ zum Vorbild genommen: „Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern“.
“Externe Überprüfung?“ Ja, EKD-Ratsvorsitzende Fehrs, durch die Staatsanwaltschaft.
Die EKD-Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs hatte in ihrer ersten Pressekonferenz am 12.11.2024 ihrer Hamburger Petentin und mir juristische Schritte angedroht und außerdem verkündet, sie hätte die von uns gegen sie erhobenen Vorwürfe einer „externen Stelle zur Überprüfung“ übergeben. Ihr Anwalt hat ihr wohl abgeraten, vielleicht nachdem er sich eingelesen1 hat. Und für eine Überprüfung, durch welche externe Stelle auch immer2, hatte sie die notwendige Einwilligung ihrer Petentin nicht eingeholt.
Sicher wollte Bischöfin Fehrs nicht, dass ihre der versammelten Presse3 gegenüber getätigten, mit zahlreichen Falschinformationen4 und waschechten Lügen durchsetzten Äußerungen noch einmal, aber jetzt mit umgekehrten Vorzeichen, durch die Presse gehen. Denn sie sind der Petentin und mir gegenüber verleumderisch und ehrenrührig.
Deshalb ist die angemessene, von ihr angekündigte „externe Stelle“ für eine Überprüfung der „Causa Fehrs“ nun die Hamburger Staatsanwaltschaft: