Die EKD-Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs hatte in ihrer ersten Pressekonferenz am 12.11.2024 ihrer Hamburger Petentin und mir juristische Schritte angedroht und außerdem verkündet, sie hätte die von uns gegen sie erhobenen Vorwürfe einer „externen Stelle zur Überprüfung“ übergeben. Ihr Anwalt hat ihr wohl abgeraten, vielleicht nachdem er sich eingelesen1 hat. Und für eine Überprüfung, durch welche externe Stelle auch immer2, hatte sie die notwendige Einwilligung ihrer Petentin nicht eingeholt.

Sicher wollte Bischöfin Fehrs nicht, dass ihre der versammelten Presse3 gegenüber getätigten, mit zahlreichen Falschinformationen4 und waschechten Lügen durchsetzten Äußerungen noch einmal, aber jetzt mit umgekehrten Vorzeichen, durch die Presse gehen. Denn sie sind der Petentin und mir gegenüber verleumderisch und ehrenrührig.

Deshalb ist die angemessene, von ihr angekündigte „externe Stelle“ für eine Überprüfung der „Causa Fehrs“ nun die Hamburger Staatsanwaltschaft:

Nachdem die Chef-Vertuscherin der evangelischen Kirche, Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs, am 12.11.2024 Synode und Presse gegenüber Falschinformationen und Lügen1 über ihre Hamburger Petentin und deren Unterstützer, mich, verbreitet hat, habe ich sie am 29.11.2024 wegen Verleumdung angezeigt.2 Erst Anfang Dezember erfuhr ich aus der Presse, dass Bischöfin Fehrs juristisch gegen mich, und damit auch gegen ihre Petentin, vorgehen will.

Nachdem jetzt, knapp vier Monate später, weder die Ratsvorsitzende selbst, noch die über die „Causa Fehrs“3 gut informierten Mitglieder des Rates und der Synode der EKD die falschen Tatsachenbehauptungen und üblen Lügen korrigieren, hat nun auch die betroffene Petentin Bischöfin Fehrs angezeigt,