von Thies Stahl, Hamburg, 01.08.2024     Beitrag als PDF

Betr.: Untersuchungsausschuss?

Liebe Mitglieder der Kirchenleitung der Nordkirche, sowie der Synode und des Rates der EKD,

Seit fünf Jahren verfolge ich einen ungeheuerlichen Vorgang in der evangelischen Kirche, für den die amtierende Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs und die Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt die Hauptverantwortung tragen.

Im Zentrum dieses sich immer mehr zu einem Skandal auswachsenden Vorganges steht der unprofessionelle Umgang der Leiterin der Hamburger Unterstützungsleistungskommission (ULK), Bischöfin Fehrs, mit ihrer Befangenheit, die aus ihrer persönlichen Freundschaft mit einem tief in den aufzuklärenden Missbrauchskontext verstrickten Pastor resultiert. Diese Befangenheit versucht Bischöfin Fehrs seit beinahe fünf Jahren mit Hilfe etlicher Amtsverfehlungen und eines Amtsverrates zu vertuschen.

von Silke Schumacher, Planckstraße 11, 22765 Hamburg

Hamburg, 25.07.2024   als PDF

Betr.: Die Komplett-Tilgung meiner Beschwerden gegen die amtierende Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs

Hallo, Frau Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, hallo, Frau Dr. Rieck, hallo, Frau Seiler, liebe Mitglieder der Kirchenleitung und der Anerkennungskommission der Nordkirche, der Synode und des Rates der EKD,

am 15.07.2024 schrieben Sie, Frau Kühnbaum-Schmidt an mich: “Ihr Schreiben vom 09.06.2024 habe ich als Vorsitzende der Kirchenleitung dieser auf deren Sitzung am 13. Juli 2024 zur Beratung vorgelegt. Die Kirchenleitung hat dazu einen Beschluss gefasst, den ich Ihnen heute mitteile: Die Kirchenleitung bewertet Ihre Beschwerde als eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber Oberkirchenrat Mathias Lenz, für die sie gemäß § 1 Absatz 3 Nummer 1 des Kirchenbeamtengesetzergänzungsgesetz die zuständige Stelle ist. Die Kirchenleitung wird Ihre Beschwerde prüfen. Nach einer Entscheidung durch die Kirchenleitung erhalten Sie von uns dazu weitere Informationen.“

Am 19.07.2024 schrieben Sie, Frau Dr. Rieck, mir: “…zu Ihrem Schreiben vom 27.06.2024 hat die Kirchenleitung am 13. Juli 2024 beraten. Die Kirchenleitung hat von der Anerkennungskommission der Nordkirche die Information bekommen, dass die Anerkennungskommission sich mit Ihrem Anliegen erneut befassen wird. Dazu wird die Anerkennungskommission mit Ihnen Kontakt aufnehmen.“

Diesen beiden Mitteilungen entnehme ich, dass die Kirchenleitung am 13. Juli 2024 sowohl zu meiner umfangreichen Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs vom 27.06.2024, als auch zu meiner Doppelbeschwerde vom 09.06.2024 gegen Bischöfin Fehrs und Oberkirchenrat Lenz beraten hat. Dann muss ich wohl davon ausgehen