Im Psychomethoden-Verbrecherverband DVNLP e.V. ist eine Serie von sexuellen und Machtmissbräuchen bis heute nicht aufgeklärt. Nun hat ein anderer “Verein”, die evangelische Kirche, sich die kriminelle Strategie der Entsorgung von Beschwerdeführer*innen für seine “Missbrauchsaufarbeitung” zum Vorbild genommen: “Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern”.
„Wer rasiert die Bischöfin?“ Offener Brief an die Leitenden der evangelischen Kirche.
von Silke Schumacher, Planckstraße 11, 22765 Hamburg
Hamburg, 25.07.2024 als PDF
Betr.: Die Komplett-Tilgung meiner Beschwerden gegen die amtierende Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs
Hallo, Frau Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, hallo, Frau Dr. Rieck, hallo, Frau Seiler, liebe Mitglieder der Kirchenleitung und der Anerkennungskommission der Nordkirche, der Synode und des Rates der EKD,
am 15.07.2024 schrieben Sie, Frau Kühnbaum-Schmidt an mich: “Ihr Schreiben vom 09.06.2024 habe ich als Vorsitzende der Kirchenleitung dieser auf deren Sitzung am 13. Juli 2024 zur Beratung vorgelegt. Die Kirchenleitung hat dazu einen Beschluss gefasst, den ich Ihnen heute mitteile: Die Kirchenleitung bewertet Ihre Beschwerde als eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber Oberkirchenrat Mathias Lenz, für die sie gemäß § 1 Absatz 3 Nummer 1 des Kirchenbeamtengesetzergänzungsgesetz die zuständige Stelle ist. Die Kirchenleitung wird Ihre Beschwerde prüfen. Nach einer Entscheidung durch die Kirchenleitung erhalten Sie von uns dazu weitere Informationen.“
Am 19.07.2024 schrieben Sie, Frau Dr. Rieck, mir: “…zu Ihrem Schreiben vom 27.06.2024 hat die Kirchenleitung am 13. Juli 2024 beraten. Die Kirchenleitung hat von der Anerkennungskommission der Nordkirche die Information bekommen, dass die Anerkennungskommission sich mit Ihrem Anliegen erneut befassen wird. Dazu wird die Anerkennungskommission mit Ihnen Kontakt aufnehmen.“
Diesen beiden Mitteilungen entnehme ich, dass die Kirchenleitung am 13. Juli 2024 sowohl zu meiner umfangreichen Beschwerde gegen Bischöfin Fehrs vom 27.06.2024, als auch zu meiner Doppelbeschwerde vom 09.06.2024 gegen Bischöfin Fehrs und Oberkirchenrat Lenz beraten hat. Dann muss ich wohl davon ausgehen