Zusammenfassung „Causa DVNLP“-Abschlussbericht

English Version

Diesen Text habe ich zuerst am 14.01.2020 auf meinem Blog veröffentlicht.

Den „Causa DVNLP“-Abschlussbericht1 habe ich am 18.04.2019 veröffentlicht, zuerst unter dem Titel

  • Zertifikatsbetrug. Missbräuche. Menschenrechtsverletzungen. Unrechtsverband DVNLP — Zur Banalität des Bösen in einem faschistoid-totalitär entgleisten Psychomethoden-Verein“

und dann ab dem 03.12.2019 unter dem Titel

  • NLP für Zuhälter, Pädokriminelle und andere Verbrecherinnen — ‚Causa DVNLP‘: Faschistisch-totalitaristische Entgleisungen in einem mafiösen nazioiden deutschen Psychomethoden-Verband“

(Hinzugefügt am 21.12.2021:) Im März 2020 erschien er in erweiterter Form als das Buch NLP für Verbrecher – „Causa DVNLP“: Mafia-, Stasi- und Nazi-Methoden im deutschen NLP.

Nachdem ich in 1980 das NLP nach Deutschland importiert hatte brachte ich in 1996 die deutschen NLP-Gruppen und Vereine2 zusammen, um den DVNLP3 zu gründen. Das war ein Erfolg, da wir mit dem DVNLP seitdem in Deutschland eine starke und einheitlichen NLP Vereinigung haben.

Im April 2011 begann ich eine Affäre mit einer Frau, die zuvor Teilnehmerin einer meiner NLP-Master-Gruppen war. Als unsere Beziehung enger und verbindlicher wurde, vertraute sie mir an, dass ihr zweiter Ehemann sich ihr gegenüber gewaltvoll verhalten und sie mit Mord bedroht hat. Sie vertraute mir auch an, dass sie durch ihn und ihren ersten Ehemann, die beide als Zuhälter zusammenarbeiteten, zur Prostitution gezwungen wurde und dass sie in meinem Master durch einen Kurs-Assistenten missbraucht wurde, der gleichzeitig ihr Coach und Psychotherapeut war – in meinem „Causa DVNLP“-Abschlussbericht mit XY anonymisiert. Ich erfuhr, dass XY, den sie bat, ihr und ihren Kindern zu helfen ihren zuhälterischen Ehemännern und der Zwangsprostitution zu entkommen, eine Kooperation mit ihnen als einer von ihren Hilfszuhältern begann.

Ich war entgeistert, denn ich hatte nicht bemerkt, dass mein Assistent eine solche Art von Beziehung mit ihr hatte und ganz offensichtlich war mir, auch schon in meinen Seminaren zuvor, in denen er Kursbegleiter war, seine anscheinend mit einer extrem gewaltvollen Grundeinstellung gegenüber Frauen verbundene „Jekyll & Hyde“-Dissoziation entgangen. Umso entgeisterter war ich, als ich von ihr erfuhr, dass er wohl, als Kooperationspartner des pädokriminellen Tätersystems um ihre beiden Zuhälter-Ehemänner herum, sie und ihre Kinder zur Teilnahme an Gangbangs und anderen Prostitutionsaktivitäten im informellen Hintergrund meines Masters genötigt hat. Im Kontext solcher Gruppen- aber auch in dem von One-on-One-Aktivitäten wären, entsprechend ihrer Berichte, einige der MasterteilnehmInnen ihr gegenüber gewalttätig geworden und XY hätte, als sie versuchte, sich von ihm als einem ihrer Zuhälter zu befreien, ein Gruppenmobbing gegen sie initiiert.

Ich musste mental und emotional in 2012, dem ersten Jahr unserer Paarbeziehung, eine Menge verdauen. Nicht nur die Gewalt und die sexuelle Ausbeutung, die ihr als Kind von ihrer Mutter, ihrem Stiefvater und anderen Geheimkult-Pädokriminellen auferlegt wurde, musste ich als (sogar in meinem unmittelbarem Umfeld) real existierende Fakten in mein damaliges naives Weltbild integrieren, sondern auch die Gewalt, die ihr als erwachsener Frau noch und auch ihren Kindern von dem Tätersystem auferlegt wurde – zu dem dann nun wohl auch mein Master-Assistent dazu gehörte, der bis zum heutigen Tag noch Coach und Lehrtrainer im DVNLP und in der GNLC ist.

In einer festen Beziehung mit mir seit Dezember 2011, entschied sie sich im September 2013, im DVNLP eine Beschwerde gegen diesen Kursassistenten einzureichen und ich, das diesen Verband initiierende Gründungsvorstands- und erstes deutsches Ehrenmitglied des DVNLP entschied mich, sie dabei zu unterstützen. Sie informierte den DVNLP-Vorstand über die Dinge, die im Hintergrund meines Masters stattgefunden hatten und auch darüber, dass sie XY um Hilfe bei der Flucht aus dem Tätersystem gebeten hatte und er sich dann aber entschieden hatte, ein Teil dieses Systems zu werden und den Tätern zu helfen, sie und ihre Kinder auszubeuten.

Ich reichte im DVNLP ebenfalls eine Beschwerden gegen XY ein, mir seine Beziehung zu der Beschwerdeführerin während des Masters verschwiegen und ihre gemeinsamen Prostitutionsaktivitäten vor mir versteckt zu haben. Ich hatte nur gewusst, dass er angefangen hatte, in dem Jugendhilfeträger zu arbeiten, der ihr und ihrem zweiten Ehemann gehörte, dort einige der dreißig MitarbeiterInnen coachte und dass er außerdem als ihr Assistenz-Trainer und Trainer-Trainee in dem Fortbildungsinstitut für soziale Gruppenarbeit tätig wurde, das ebenfalls ihr und ihrem zweiten Ehemann gehörte. XY schaffte es, mir in diesem Masterkurs über den Zeitraum eines Jahres, die Beziehung zu ihr vor mir geheim zu halten, indem er mir ausgefeilte Lügen über eine Frau erzählte, in die er heimlich und unglücklich verliebt wäre und die ich aber nicht kennen würde.

Beide Beschwerden wurden von den im DVNLP zuständigen Gremien nicht behandelt und von den verantwortlichen Verbandsoffiziellen unterdrückt. Sie argumentierten, dass sie keine neue ‚Sex and Crime‘-Story im NLP haben wollten, „da Gottseidank doch die Leute mittlerweile die Verstrickung Richard Bandlers in den Mord an Corine Christensen vergessen hätten“ oder, wie Martina Schmidt-Tanger es ausdrückte, „mit NLP noch fünf Jahre gut Geld verdienen“ wollten und „deshalb keine neue ‚Sex and Crime‘-Story im NLP bräuchten.“

Mein Modell der Welt, soweit es NLP-Leute generell und meine früheren Schüler betraf, wurde noch mehr ge-stretched, als ich erfuhr, dass sich in den Jahren 2008 bis 2011 neun DVNLP-Mitglieder (drei Frauen und sechs Männer) mit der Beschwerdeführerin verstrickt hatten, während sie ihre Macht als DVNLP-LehrtrainerIn, männlicher oder weiblicher Coach oder als PsychotherapeutIn missbrauchten. Fünf von ihnen wurden von mir ausgebildet, wobei die drei Frauen von diesen fünf die prominentesten und erfolgreichsten meiner früheren Schülerinnen sind.

Diese DVNLP-Mitglieder, wie auch XY, verstrickten sich tief in das private und berufliche Beziehungssystem der Beschwerdeführerin, zu dem auch ihre beiden Ehemänner und deren Hilfszuhälter gehörten, ihr Sohn und ihre Tochter, ihre MitarbeiterInnen, die Trainees ihres Fortbildungsinstitutes und ebenfalls Kinder- und Jugendhilfe-Klienten und -Klientinnen ihres Jugendhilfeträgers. Die Beschwerden gegen diese DVNLP-Mitglieder beinhalteten Missbrauch und sexuelle Gewalt im Kontext der macht-asymmetrischen Beziehungen, in denen sie mit ihrer Teilnehmerin/Klientin, der Beschwerdeführerin, als Ausbilder(in), Coach(ess), Psychotherapeut(in), Mediator(in) oder Supervisor(in) jeweils waren.

Neben den vielen Gewalttaten und Missbräuchen ging es in den Beschwerden, welche die Beschwerdeführerin im DVNLP eingereicht hat, auch um die Tatsache, dass diese DVNLP-LehrtrainerInnen, Coaches, MediatorInnen und PsychotherapeutIn die Hilfe verweigert haben, um welche die Beschwerdeführerin sie jeweils gebeten hatte. Statt die Beschwerdeführerin zu unterstützen haben sie das DVNLP-Mitglied XY unterstützt, der sie missbraucht und sich dem Tätersystem angeschlossen hat, aus dem sie es im November 2011 geschafft hatte, auszusteigen – nachdem ich mich entschieden habe, ihr zu helfen.

In meinem Abschlussbericht habe ich dokumentiert, wie diese Beschwerde-Adressaten – ich nenne sie die „Causa DVNLP“-Täter – es mit Hilfe der mafiös agierenden DVNLP-Anwälte geschafft haben, die Beschwerdeführerin und mich aus dem DVNLP zu eliminieren. Ich habe ebenfalls dokumentiert, dass vier dieser Mitglieder, XY, Martina Schmidt-Tanger, Petra P. und SM, ein „NLP-professional“-Kollege von Dr. jur. Jens Tomas und Martina Schmidt-Tanger (vermittelt über deren eigene mafiösen Anwälte, KF und Dr. jur. G., die mafiös mit dem Verbandsanwalt Harms des DVNLP kollaborierten) mit dem pädokriminellen Tätersystem an einer Psychiatrisierungsattacke gegen die Beschwerdeführerin und mich kooperiert haben. Diese Attacke kulminierte in einem psychiatrischen Schuldfähigkeitsgutachten, das im Gerichtsverfahren Staatsanwaltschaft./.Beschwerdeführerin auf der Basis von nachweislich manipulierten Akten erstellt wurde und mit dessen Hilfe die Täter und die ihnen gefällige Psychiaterin „beweisen“ wollten, dass die „psychisch gestörte wahnhafte“ Beschwerdeführerin XY „falschbezichtigt“ hat.

Dieses Gerichtsverfahren wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt (zu diesem und zu den anderen „Causa DVNLP“-Gerichtsverfahren siehe Fußnote #18): Die Beschwerdeführerin hat sich nicht des Vergehens der „üblen Nachrede und Verleumdung“ gegenüber XY schuldig gemacht, dessen sie von ihrem Missbraucher XY und dessen UnterstützerInnen, Martina Schmidt-Tanger, Cora Besser-Siegmund, Anita von Hertel, Petra P. und Stephan Landsiedel bezichtigt worden war. Es war nicht nur ihr gutes Recht, sondern sogar auch ihre Pflicht, den sie missbraucht habenden Coach und Psychotherapeuten(HP) XY im DVNLP, in der für HP-Psychotherapeuten zuständigen Gesundheitsbehörde und auch in seiner Firma anzuzeigen, in der er u.a. als Suchtberater tätig war.

Es ist mir gelungen, dieses psychiatrische Gutachten in Stücke zu reißen, indem ich eine psychologisch, hypnosetechnisch und kommunikationstheoretisch begründete Abhandlung über dieses deutlich tätergefällige Gutachten veröffentlicht habe. Mit diesem Gutachten über das Gutachten habe ich es entweder als ein extrem dümmliches Machwerk oder aber als eine brillante Arbeit demaskiert, die nur so tut, als sei sie ein extrem dümmliches Machwerk. Es ist mir auch gelungen zu dokumentieren, dass dieses Gutachten das Resultat der heimlichen und mafiösen Kollaboration der DVNLP-Anwälte Harms, Dr. jur. Jens Tomas und Dr. jur. G. mit KF, dem Anwalt des Missbrauchers XY und einiger seiner Unterstützer ist. Das DVNLP-Mitglied XY, sein Anwalt KF und diese Unterstützer werden von der Beschwerdeführerin bezichtigt, das pädokriminelle Tätersystem unterstützt zu haben.

Sich an der Psychiatrisierung der Beschwerdeführerin zu beteiligen war eine perfide Entscheidung des „Dr. jur. Jens Tomas“-Vorstandes und seiner Beraterin Martina Schmidt-Tanger. Martina Schmidt-Tanger ist die erste Verbandsoffizielle, welche die Beschwerdeführerin offen psychiatrisiert hat. Martina Schmidt-Tanger war als Leiterin ihrer „NLP-professional“/DVNLP-Coaching-Ausbilderin nicht in der Lage, einen Konflikt mit ihrer Teilnehmerin, der Beschwerdeführerin, aufzulösen, den diese in ihrer Beschwerde als das Resultat eines Verlustes von Rollenklarheit und als gravierenden Machtmissbrauch beschreibt. Die Perfidität des Handelns der „NLP-professional“-Trainer Dr. jur. Jens Tomas und Martina Schmidt-Tanger zusammen mit dem DVNLP-Vorstand liegt in der Tatsache, dass die Beschwerdeführerin es drei Jahre zuvor im Alter von 38 gerade geschafft hatte, einem pädokriminellen Tätersystem als aussagebereite Kronzeugin zu entkommen. Sie war gefangen in diesem System, in dem sie selbst schon als kleines Kind sexuell ausgebeutet wurde und dann ebenfalls ihre Kinder, die ihr gegenüber gleichzeitig als Druckmittel benutzt wurden, um sie (zusammen mit ihren Kindern) in der Zwangsprostitution zu halten.

Der DVNLP-Vorstand plante und orchestrierte einen kompletten Täter-Opfer-Umkehr-Prozess4 gegen die Beschwerdeführerin, in dessen Verlauf er sie gewaltsam aus jeder Kommunikation mit den für ihren Fall zuständigen Verbandsgremien ausschloss. Juristische Tricks, ausgeführt vom Vorsitzenden Dr. jur. Jens Tomas, selbst ein gut ausgebildeter Jurist, zusammen mit seinen früheren Studienkollegen, dem offiziellen DVNLP-Verbandsanwalt Harms und Dr. jur. G., dem inoffiziellen DVNLP-Verbandsanwalt. Diese drei mafiaähnlich agierenden Juristen kollaborieren heimlich mit KF, dem Anwalt von XY, in gerichtlichen Schritten gegen die Beschwerdeführerin und mich. Dr. jur. G. war zu dem Zeitpunkt offiziell nur der Anwalt von zwei anderen DVNLP-Mitgliedern, die von der Beschwerdeführerin ebenfalls als MissbraucherIn und TäterIn beschuldigt wurde, der „NLP-professional“-Kollegen von Dr. jur. Jens Tomas, Martina Schmidt-Tanger und SM. Dr. jur. G. schloss sich der konspirativen Kooperation des Verbandsanwaltes Harms und KFs, des Anwaltes von XY, an. Zusammen haben sie es bewerkstelligt, dass die Beschwerdeführerin und ich verurteilt wurden, bestimmte Anschuldigungen öffentlich nicht zu äußern. Der einzige Ort, wo sie und ich noch hätten sprechen können, wäre das zur Verschwiegenheit verpflichtete zuständige Gremium gewesen, die Schlichtungskommission des DVNLP, zu der uns der Vorstand jedoch den Zugang blockiert hat. Wir waren also mundtot gemacht.

Wir wollten dann in der 2014er Mitgliederversammlung einen Untersuchungsausschuss beantragen, aber uns wurde der Zutritt zur Mitgliederversammlung verwehrt, obwohl wir ein Recht zur Teilnahme hatten: Der Vorstand hat „die von ihm getroffene Entscheidung über den Ausschluss des Beklagen [von Thies Stahl, trifft auch für die Beschwerdeführerin zu] unter der Umgehung der eigenen Satzung von der Mitgliederversammlung […] bestätigen lassen“ und uns nicht nur rechtswidrig, sondern auch gewaltsam an der Teilnahme [an der Mitgliederversammlung] gehindert“5: Fünf gewaltvoll agierende Männer und eine ebenfalls nicht zimperlich vorgehende Frau haben uns unter dem „Einsatz physischer Gewalt [alle Hervorhebungen von mir]6 aus dieser Versammlung entfernt. Es waren Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, der vom Vorstand – extra für uns7 – angeheuert worden war.

Der Vorstand hat durch den rechtswidrigen Ausschluss [meiner Person, aber auch der Beschwerdeführerin] die Mitgliederversammlung getäuscht und manipuliert [Hervorhebung wieder von mir].“8 Das war nicht nur Selbstjustiz, sondern auch Mobjustiz, da der Sicherheitsdienst und auch einige Mitglieder – sogar ein Mitglied des Vorstandes – uns mit körperlicher Gewalt traktierten. Als der Sicherheitsdienst uns gewaltvoll aus dem Gebäude warf, ist die Beschwerdeführerin vor der Eingangstür des Versammlungsgebäudes auf ihr Gesicht gefallen.

Der DVNLP-Vorstand hat es geschafft, die belogenen und getäuschten Mitglieder dahingehend zu manipulieren, dass sie ein „Ermächtigungsgesetz“9 verabschiedeten, also den Vorstand autorisierten alle Maßnahmen zu ergreifen, die für eine „Eliminierung“ der Beschwerdeführerin und meiner Person aus dem DVNLP notwendig wären.

In dieser Mitgliederversammlung hat der DVNLP-Vorstand ein „Standgericht in Abwesenheit“10 durchgeführt, in welchen er Rufmord an der Beschwerdeführerin und auch an mir gegangen hat. Vorstand und Mitgliederversammlung „verurteilten“ die Beschwerdeführerin, ihren Missbraucher und andere Verbandsmitglieder falschbeschuldigt zu haben. Sie portraitierten die Beschwerdeführerin in einem beamergestützten „Schautribunal“ in ähnlicher Weise als „kinky-sicko“-Verrückte, wie es 1987 der ermordeten Corine Christensen im Gerichtsverfahren11 gegen Richard Bandler geschehen ist.

Vor, während und nach der „manipulierten und getäuschten Mitgliederversammlung“12 haben die drei DVNLP-Verbandsjuristen Harms, Dr. jur. G. und Dr. jur. Jens Tomas mit dem Anwalt von XY, alle vier mafiös agierend, konspirativ an der „Endlösung“ zusammengearbeitet, die Beschwerdeführerin und mich aus dem Verband zu „eliminieren“.13

Zeitgleich wurde der überführte Missbraucher und mutmaßliche Vergewaltiger XY illegal, da satzungswidrig, von den DVNLP-Verbandsoffiziellen Martina Schmidt-Tanger, Dr. jur. Jens Tomas, Cora Besser-Siegmund, Leo Buchholz und Stephan Landsiedel in einer verdeckten und schmutzigen Operation unterstützt: Bis zum heutigen Tage verheimlicht vor den DVNLP-Mitgliedern, haben sie in mehreren Fällen verbandsintern-vertrauliches Material aus dem DVNLP veruntreut und XY zur Verfügung gestellt, damit der es in seinem Gerichtsverfahren gegen mich einsetzen konnte – XY hatte mich verklagt, mir die Anschuldigungen der Beschwerdeführerin gegen ihn zu eigen gemacht zu haben. Obwohl sie, so die im Verband unterdrückten Beschwerden, wussten, dass XY ein gewaltvoll agierender Missbraucher war, haben sich diese Mitglieder entschieden, XY gegen mich zu unterstützen. Das bedeutet, sie haben XY in dessen Kampf gegen die Beschwerdeführerin unterstützt, denn mit Hilfe ihrer satzungswidrigen Aktionen haben diese DVNLP-Mitglieder mich recht erfolgreich daran hindern können, die Beschwerdeführerin weiterhin zu unterstützen, z.B. durch das Benennen oder Zitieren der Inhalte ihrer im DVNLP unterdrückten Beschwerden.

All diese Verfehlungen, Untaten und Verbrechen wurden durch die Kooperation des offiziellen Verbandsanwaltes Harms und des inoffiziellen Verbandsanwaltes Dr. jur. G. mit KF, dem Anwalt des Missbrauchers XY ermöglicht (gegen KF und XY hat die Beschwerdeführerin Anzeigen erstattet). Diese mafiöse und vermutlich auch kriminelle Kollaboration habe ich in meinem Abschlussbericht dokumentiert und belegt. Alle vier Anwälte arbeiteten konspirativ zusammen und nutzten, via Dr. jur. G., einen dunklen Kanal14 in das Büro der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Das schwerwiegende und perfide Fehlverhalten des DVNLP-Vorstand ist ein zweifaches: Erstens beraubte der DVNLP-Vorstand die Beschwerdeführerin ihrer Mitgliedsrechte und verletzte dann ihre Menschenrechte. Und zweitens: Obwohl Martina Schmidt-Tanger, Dr. jur. Jens Tomas und sein Vorstand wussten, dass es der Beschwerdeführerin gelungen war, aus einem pädokriminellen Tätersystem als aussagebereite Kronzeugin auszusteigen, ließen sie die Unschuldsvermutung ihr gegenüber einseitig fallen, die der Vorstand entsprechend des Neutralitätsgebotes hätte sowohl XY als auch ihr gegenüber aufrechterhalten müssen. Bis zum heutigen Tag schützt der DVNLP-Vorstand XY, der unbehelligt geblieben ist und bis heute als DVNLP- und WingWave-Lehrtrainer und -Coach in der GNLC15 und im DVNLP versteckt wird.

Die größte Schande aber für den DVNLP-Vorstand ist es, bis heute mit dem pädokriminellen Tätersystem in dem Versuch zusammenzuarbeiten, die Beschwerdeführerin zu psychiatrisieren16. Glücklicherweise ist es mir gelungen zu belegen, dass Verbandsoffizielle des DVNLP es zusammen mit dem Tätersystem geschafft haben, interne Vermerke in den Akten von LKA und Staatsanwaltschaft17 zu manipulieren, auf deren Grundlage ein extrem tätergefälliges psychiatrisches Schuldfähigkeitsgutachten erstellt wurde. Dieses Gutachten liegt, nach der Einstellung des Verfahrens Staatsanwaltschaft./.Beschwerdeführerin nach § 153 Abs. 2 StPO (Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit: Es gab keine „üble Nachrede und Verleumdung gegen XY“) weggeschlossen im Keller des Gerichtes – wertlos geworden für die Täter durch meine Abhandlung über dieses Gutachten.18

Die Psychiatrisierung der Beschwerdeführerin ist ein Verbrechen, welches mein „beautiful delinquent“ DVNLP19 von Anfang 2014 an bis heute20 gegen sie begeht. Der DVNLP-Vorstand belügt Robert Dilts, der ein ehrenwertes Ehrenmitglied des DVNLP ist – früher zusammen mit mir, als er das erste und ich das erste deutsche Ehrenmitglied des Verbandes war. Heutzutage steht Robert Dilts in einer Reihe mit Martina Schmidt-Tanger, Dr. jur. Jens Tomas und Cora Besser-Siegmund, die ich, als „Causa DVNLP“-TäterInnen, die „Mafia-Honoratioren des DVNLP“ nenne. Ich habe einen Offenen Brief an an Robert Dilts und den DVNLP geschrieben, um ihn über die Tatsache zu informieren „Du wirst belogen, Robert“21.

  1. Hier der „Causa DVNLP“-Abschlussbericht als eBook. Hier weitere Texte und Materialien zur „Causa DVNLP“: https://www.thiesstahl.eu/texte-und-materialien-zum-dvnlp/.
  2. Siehe „NLP-Assoziationen“.
  3. Siehe www.dvnlp.de.
  4. Den Begriff Täter-Opfer-Umkehr bezogen auf den DVNLP in dieser Weise zu verwenden hat das Landgericht Hamburg als berechtigte Meinungsäußerung bewertet (siehe Seite 8 im „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017)).
  5. Siehe Seite 11 im „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017). Im Urteilstext wird nur mein Recht beschrieben. Diese Aussage trifft genauso auf die Beschwerdeführerin zu.
  6. Siehe Seite 10 in „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
  7. Siehe Eidesstattl. Erkl. Dr. jur. Jens Tomas (09.12.2014)
  8. Siehe Seite 9 in Urteil einstweilige Verfg. (09.03.2017).
  9. Siehe Seite 10/11 in „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
  10. Siehe Seite 11 in „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017).
  11. Auf diese Parallele gehe ich ausführlich unter „2. Kontexte der ‚Causa DVNLP’“ im Abschlussbericht ein. Zu den Ereignissen damals siehe diese Internet-Recherche-Bandler-Christensen.
  12. Siehe wieder Seite 9 in Urteil einstweilige Verfg. (09.03.2017).
  13. Zur Bedeutsamkeit dieser Nazi-Begriffe für die „Causa DVNLP“ siehe neben meinem Artikel “DVNLP von allen guten Geistern verlassen? Sollbruchstelle faschistoid-totalitäre Ausrutscher und Verlust der Selbstkontrolle“ und dem „Nazi-Analogien“-Gerichtsurteil (09.03.2017) auch das Kapitel 2. Kontexte der „Causa DVNLP“ in meinem Abschlussbericht).
  14. Siehe StA informiert DVNLP-Anwalt Dr. G. (16.12.2014)
  15. Die GNLC ist ein vom DVNLP-Ehrenmitglied Cora Besser-Siegmund gegründeter Wingwave-NLP-Parallelverband.
  16. Siehe Du wirst belogen, Robert.
  17. Siehe das „Dossier Täter-Opfer-Umkehr“.
  18. Hier der Einstellungsbeschluss vom 17.11.2017. „Geringfügigkeit“ hieß: In ihrer „S.O.S.-Notwehr“-Veröffentlichung unserer Korrespondenz mit dem sie total ausgrenzenden Vorstand war für zwei Tage der Name von XY ungeschwärzt öffentlich sichtbar. Hier ein vollständiger Überblick über die „Causa DVNLP“-Gerichtsverfahren: Juristische Fakten der „Causa DVNLP“. — Die Beschwerdeführerin und ich haben uns entschieden, sowohl das Gutachten als auch meine Abhandlung über dieses Gutachten zu veröffentlichen (siehe das Gutachten Dr. Q.-S. (11.06.2017) und den Artikel „Psychiatrisches Gutachten – ein Geschenk für das pädokriminelle Tätersystem und den DVNLP“). Siehe auch Psychiatrisierung. Nicht witzig. 
  19. Siehe „My beautiful delinquent German Verband!“ DVNLP vollendet Täter-Opfer-Umkehr Dieser Artikel beginnt damit, wie Virginia Satir auf ein Bild von sich selbst mit Richard Bandler und John Grinder schaut und sagt, „hier seht ihr mich mit meinen beiden wunderbaren delinquenten Söhnen“.
  20. Siehe You are lied to, Robert.
  21. Hier auf Englisch You are lied to, Robert und hier auf Deutsch Du wirst belogen, Robert.